eAU-Chaos boykottieren: DrAnsay AU für Deine Arbeitnehmer ohne Umwege

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Am 01.01.2023 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das den Umgang mit elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, kurz eAU, regelt. Die technische Infrastruktur stimmt bei vielen Ärzten noch nicht und auch die Krankenkassen werden aufgrund der riesigen Welle an Bearbeitungen ziemlich überfordert sein. Wenn Krankschreibungen zu spät oder gar nicht eintreffen, liegt das Problem nicht nur beim Arbeitnehmer. Das lässt sich umgehen! Möchtest Du, als Arbeitgeber, auf die zu erwartenden Komplikationen verzichten? Lies hier, was jetzt zu tun ist.

Die eAU Zwickmühle

In Deutschland wird ab 2023 das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle Arbeitgeber Pflicht. Dies bedeutet, dass die gelben AU-Scheine nicht mehr verwendet werden und Arztpraxen die Krankschreibung direkt an die Krankenkassen übermitteln. Mitarbeiter haben keine Papierform mehr an ihre Krankenkasse oder ihren Arbeitgeber zu senden. Stattdessen müssen die Arbeitgeber die Daten elektronisch von den Krankenkassen abrufen.

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für den Abruf der Daten und muss dies individuell und für einen festgelegten Zeitraum für jeden Mitarbeiter durchführen. Auch für Folgekrankschreibungen muss ein separater Abruf stattfinden. Das Verfahren ist auch für geringfügig Beschäftigte verfügbar. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass alle Krankschreibungen innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden abgerufen werden, um die volle Vergütung zu gewährleisten.

Wenn die eAU noch nicht bei der Krankenkasse angekommen ist, kann es beim Abruf durch den Arbeitgeber oder dessen Beauftragten zu einer Verzögerung kommen. Das kann passieren, wenn die eAU von der Praxis aufgrund von technischen Problemen noch nicht übermittelt wurde. Oder nach Übermittlung noch nicht manuell eingepflegt wurde, denn das ist bisher das Verfahren. In solch einem Fall wird der Arbeitgeber oder dessen Beauftragter eine Fehlermeldung erhalten und mit Verzögerungen rechnen müssen.

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie über die richtigen Daten und das korrekte Datum für den Abruf verfügen, um Probleme bei der Entgeltabrechnung zu vermeiden. Wenn sie sich nicht an das Verfahren halten, drohen Bußgelder.

Wenn keine zutreffenden Daten zum Ab-Datum, dem AU-Zeitraum und dem erweiterten Zeitraum von fünf Tagen gefunden werden, muss der Arbeitgeber bis zu 14 Tage warten, bevor er eine Abschlussmeldung erhält. Die Entgeltfortzahlung bleibt in dieser Zeit unberührt. Während dieser 14 Tage wird die Abfrage täglich wiederholt und bei einem Treffer wird eine Rückmeldung an den Arbeitgeber gesendet. Falls kein Treffer erzielt wird, wird nach 14 Tagen eine Negativmeldung generiert, bei der eine Rücksprache mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin erforderlich wird, um einen Papiernachweis zu erhalten.

Ein zeitaufwendiger und unnötig komplizierter Prozess, sollte die zuarbeitende Technik nicht funktionieren. Es geht auch wesentlich einfacher, eine verwertbaren DrAnsay AU des Mitarbeitenden zu erhalten.

Mitarbeiter zur eAU informieren und Alternativen aufzeigen

Privatpatienten sind von dieser gesetzlichen Neuregelung nicht betroffen. Sie können weiterhin die privatärztliche Krankschreibung beim Arbeitgeber ein. Hier bleibt alles beim Alten. Warum ein funktionierendes System ändern?

Auch kassenärztliche Patienten können sich ohne Probleme von einem Arzt eine private Krankschreibung ausstellen lassen. Also auch Deine Mitarbeiter. Die Vorteile für Dich als Arbeitgeber sind völlig klar: Keine Wartezeiten auf eine Krankschreibung, keine Ungewissheit, ob Dein Mitarbeiter wirklich krank ist und über welchen Zeitraum, Planungssicherheit und kein zusätzlicher Zeitaufwand, den Du für wiederholtes Abrufen der eAU aufbringen müsstest.

Die Online-Krankschreibung ist mit einem Preis von 19 € selbst zu finanzieren. Du als Arbeitgeber, könntest Deinen Angestellten hierbei unter die Arme greifen, um Deine Zeit und letztendlich auch Dein Geld zu sparen.

Telemedizinische Angebote machen es möglich, die Mitarbeitergesundheit aktiv auch von Arbeitgebern zu fördern. Die DrAnsay AU gibt es ohne Probleme, ohne volles Wartezimmer und zusätzlichen Kraftakt durch den Gang in die Arztpraxis. Videochat mit einem Arzt ist ebenfalls möglich. Symptome und ein geeigneter Behandlungsverlauf können mit dem Arzt besprochen werden. Hierbei steht die Genesung im Vordergrund. Und Du kannst Deine Mitarbeiter dabei unterstützen.

Dr. Ansay bietet ab Januar 2023 hierfür zwei Arbeitgeberlösungen an. In der Basic Variante können Unternehmen für Ihre Angestellten kostenfrei Rabattcoupons bestellen, diese erhalten dann 50 % Rabatt auf die DrAnsay AU. In der Premiumvariante übernehmen Unternehmen auch die weiteren 50% der anfallenden Kosten und bieten somit ein Rundum-Sorglospaket für ihre Angestellten.

Warte nicht, handle jetzt!

Du als Arbeitgeber trägst eine Verantwortung für Deine Mitarbeiter. Ein gesundes und zufriedenes Teammitglied leistet mehr, ist motivierter, bringt sich effektiver ein und verschafft Dir somit mehr Umsatz und Erfolg. Investiere heute in die Gesundheit Deiner Angestellten und profitiere auf lange Sicht davon. 

DrAnsay bietet Dir optimale Angebote, um Dein Unternehmen vor unnötigen Chaos durch die eAU zu bewahren.

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ACHTUNG: Suchtgefahr!

Falls Du süchtig bist oder wirst, findest Du Hilfe z. B. hier.

 

10 % bis 30 % (Fußnoten 1 & 2) der Cannabis-Konsumenten werden süchtig, d. h. sie können nicht aufhören, Cannabis zu konsumieren, obwohl es gesundheitliche und soziale Probleme verursacht.
Die Suchtgefahr ist bei Personen größer, die Cannabis häufiger und bereits als Jugendliche konsumieren.(3)
Süchtige haben auch ein höheres Risiko für andere negative Folgen, wie z. B. Probleme mit der Aufmerksamkeit, dem Gedächtnis und dem Lernen.

Folgende Anzeichen deuten auf eine Cannabis-Sucht hin (4):

- Verlangen nach Cannabis oder Entzugserscheinungen ohne Cannabis.
- Erfolgloser Versuch, mit dem Cannabiskonsum aufzuhören.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es körperliche oder psychische Probleme verursacht.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es Vernachlässigung oder sonstige Probleme mit Familie, Freunden oder Kollegen verursacht.
- Cannabiskonsum in riskanten Situationen, z. B. beim Autofahren.
- Mehr Cannabiskonsum als beabsichtigt oder viel Zeit mit Cannabis zu verbringen.
- Das Bedürfnis, mehr Cannabis zu konsumieren, um den gleichen Rausch zu erleben.

 

(1) Lopez-Quintero C, de los Cobos JP, Hasin DS, et al. Probability and predictors of transition from first use to dependence on nicotine, alcohol, cannabis, and cocaine: Results of the National Epidemiologic Survey on Alcohol and Related Conditions (NESARC). Drug and Alcohol Dependence. 2011;115(1-2):120-130.
(2) Hasin DS, Saha TD, Kerridge BT, et al. Prevalence of marijuana use disorders in the United States between 2001-2002 and 2012-2013. JAMA Psychiatry. 2015;72(12):1235-1242.
(3) Winters KC, Lee C-YS. Likelihood of developing an alcohol and cannabis use disorder during youth: association with recent use and age. Drug and Alcohol Dependence. 2008;92(1-3):239-247.
(4) American Psychiatric Association. Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (5th ed). Washington, DC; 2013.

WICHTIG:

Du kannst im folgenden Fragebogen für diese „5 Min. AU“ ohne Gespräch eine Arzt-Adresse in allen deutschen Städten auswählen, die dann auch auf Deiner deutschen Krankschreibung steht.

Falls Dein Arbeitgeber jedoch streng ist, wähle auf der Startseite lieber die AU per Videochat mit deutschem Arzt inkl. 100% Lohngarantie!:

Denn Dein Arbeitgeber kann einen Unterschied der „5 Min. AU“ zur normalen AU vom Praxisarzt nur erkennen, falls er so misstrauisch ist, dass er bei der Ärztekammer vergeblich nachfragt. Alle Privatärzte für die „5 Min. AU“ sind nämlich international tätig und daher nur im Ausland registriert.
Deren Krankschreibungen sind aber rechtlich genauso gültig wie von einem deutschen Arzt, da das Gesetz nur eine „ärztliche Bescheinigung“ fordert, also ohne Beschränkung auf den Ort der Arztzulassung (§ 5 Absatz 1, Satz 2 EntgFG).
Zur Aufklärung Deines Arbeitgebers sende ihm gern unser Info-Schreiben. Zudem gibt es vereinzelt Gerichte, die im Streitfall den Beweiswert einer AU mit Videochat viel höher bewerten, da sie behaupten, die Videochat-Pflicht für Kassenärzte gelte auch für Privatärzte.