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Can Ansay

Dr. Jur.

Lesezeit:

5 Minuten

Veröffentlicht:

15. August 2023

(aktualisiert am 31.08.2025)

Der Cannabis-Skandal: Illegale Machenschaften und Gerichtsurteile – eine Abrechnung

Can Ansay

Dr. Jur.

Lesezeit:

13 Minuten

Veröffentlicht:

19. Juni 2025

In einem aktuellen Artikel der WELT wurde einmal mehr bestätigt, was Insider schon lange wissen: Im Markt für Medizinalcannabis toben dunkle Machenschaften. So berichtet die WELT: „Doch nicht nur Apothekerverbände bemühen im Kampf gegen die Flut an Medizinalcannabis die Gerichte. Auch manche Betreiber schlagen diesen Weg ein. So hat der Jurist Can Ansay, Betreiber der Plattform DrAnsay.com, gerade einen ganzen Wust an gerichtlichen Eilbeschlüssen gegen Mitbewerber erwirkt, unter anderem mehrere einstweilige Verfügungen gegen den Plattformbetreiber DoktorABC mit Sitz in London – mit juristischem Erfolg.“ (zum Artikel “Cannabis: „Space Cake“ auf Rezept – Das dubiose Spiel der Online-Apotheken”)

Die Vorwürfe sind massiv: Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte DoktorABC bereits „mit Medikamentenpreisen zu werben, ohne darauf hinzuweisen, dass im angezeigten Preis eine Servicepauschale enthalten ist, die nicht von der Apotheke erhoben wird“. Die Apotheken wurden offenbar angewiesen, zur Verschleierung der Preisgestaltung keine Rechnungen beizulegen. Das Landgericht Hamburg verbot bereits Monate zuvor der Plattform „in Deutschland medizinisches Cannabis und andere verschreibungspflichtige Medikamente zu verschreiben, ohne sicherzustellen, dass die angegebenen Patient:innendaten tatsächlich mit der Person des Anfragenden übereinstimmen“.


Die Masche der Abzocker ist klar: Sie wollen durch verbotene Preistäuschung, fehlende ID-Kontrollen und rechtswidrige und systematische Zuweisungen schnelles Geld machen – zum Schaden der Patient:innen und der ganzen Branche. 


Das betrifft auch die ehemals größte Versandapotheke für medizinisches Cannabis, die „Grünhorn Apotheke“ in Leipzig, die systematisch gegen das Zuweisungsverbot verstößt. So erhält sie illegale Zuweisungen u.a. von der Webseite www.grünhorn.de, betrieben von der Grünhorn Services GmbH. Gerichtliche Eilentscheidungen wurden nun gegen die Grünhorn Services GmbH, die Plattform „Candoc“ sowie die für die Grünhorn Apotheke verantwortliche Apothekerin Frau F. erlassen. Letztere muss nun auch mit dem Entzug ihrer Approbation rechnen. 


Gegen die mit Grünhorn kooperierende Plattform „Canngo“ wurde ebenfalls eine Eilentscheidung wegen Irreführung erwirkt.


Dr. jur. Can Ansay bleibt standhaft und schießt im Artikel der WELT scharf zurück: „Wir haben Cannabis vom Schwarzmarkt in den Weißmarkt der Apotheken gebracht und sortieren nun alle schwarzen Schafe aus, da Behörden mal wieder versagen“, betont der Gründer. „Wer aus Profitsucht illegal Patient:innen schädigt und die ganze Branche in Verruf bringt, hat hier keinen Platz.“


Die Botschaften sind klar: Keine vorsetzlichen Preistäuschungen, keine illegalen Zuweisungen an Apotheken, keine Umgehung des Apothekenwahlrechts. Geschädigte Patient:innen können bereits gezahlte Beträge jedoch zurückfordern, wie ein Eilurteil des Landgerichts Leipzig nun bestätigt. Denn bei einem Verstoß gegen das Zuweisungsverbot entfällt der Vergütungsanspruch der Apotheke, da berufsrechtliche Mindestanforderungen nicht eingehalten wurden.


Der große Erfolg unserer Eilurteile war nur möglich dank unserer Rechtsanwälte Prof. Dr. Eva Vonau, Dr. Jan Rasmus Ludwig und Ahmad Jamaleddine. Wir bei DrAnsay.com werden den Markt weiter durchleuchten und Menschen vor schädlichen Profiteuren schützen. Das sind keine leeren Worte, sondern durch Gerichtsurteile bereits Wirklichkeit gewordene Tatsachen. Das Gute siegt am Ende immer – besonders vor Gericht.


*Hinweis: Bei diesen Eilurteilen handelt es sich um vorläufige Beschlüsse im einstweiligen Verfügungsverfahren, die nach Zustellung wirksam werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht danach laut den Beschlüssen ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft. Eine Hauptverhandlung hat in den Verfahren nicht stattgefunden. Die Entscheidungen können mit Rechtsmitteln angegriffen und in einem Hauptsacheverfahren abweichend entschieden werden.