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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Mehr als 70 % der Fragen unserer Nutzer:innen beantwortet diese FAQ-Seite sofort. Falls Du Deine Antwort nicht findest, nutze gerne das untenstehende Kontaktformular.

Cannabis-Rezept

Cannabis kann bei einer Vielzahl von Krankheiten und Beschwerden hilfreich sein und wurde aufgrund der mangelnden Studienlage vom Gesetzgeber bewusst nicht eingeschränkt, damit Cannabis bei möglichst vielen Beschwerden ausprobiert wird. Hier sind einige der häufigsten medizinischen Anwendungen:


Schlafstörungen: Cannabis wird oft zur Verbesserung des Schlafs und zur Behandlung von Schlafstörungen wie Insomnie eingesetzt.


Stress: Als Vorbote einer Erschöpfungsdepression kann Stress gut mit Cannabis abgebaut werden und ist gesünder als das altbekannte Feierabendbier.


Schmerzmanagement: Cannabis wird häufig zur Behandlung chronischer Schmerzen verwendet, die durch eine Vielzahl von Erkrankungen wie Neuropathie, Arthritis, Fibromyalgie und Rückenproblemen verursacht werden.


ADHS: Auch bei ADHS ist Cannabis oft erfolgreich.


Neurologische und Bewegungsstörungen: Bei Erkrankungen wie Multipler Sklerose und Parkinson kann Cannabis dabei helfen, Symptome wie Muskelsteifheit, Schmerzen und Tremor zu lindern.


Gastrointestinale Störungen: Cannabis wird von einigen Patient:innen zur Linderung von Symptomen inflammatorischer Darmerkrankungen wie Morbus Crohn und Colitis ulcerosa verwendet.


Onkologie: Cannabis kann bei der Behandlung von Übelkeit und Erbrechen helfen, die häufig als Nebenwirkungen der Chemotherapie auftreten. Es wird auch zur Appetitanregung und zur Schmerzlinderung bei Krebspatient:innen eingesetzt.


Psychische Störungen: Obwohl die Forschung hierzu bisher keine eindeutigen Ergebnisse liefert, wird Cannabis von einigen Patient:innen zur Behandlung von Angstzuständen, Depressionen und Posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) verwendet.


Folgende Krankheitsbilder können ebenfalls mit Cannabis unterstützend behandelt werden: Migräne, Spastik, Tinnitus, Epilepsie, Appetitlosigkeit, Tourette-Syndrom, Rheumatoide Arthritis, Demenz, Glaukom, Neurodermitis, Psoriasis, Akne Inversa, Hyperhidrose, Asthma, Blasenkrämpfe, Borreliose, Fibromyalgie.

Nachdem Du den Online-Fragebogen wahrheitsgemäß ausgefüllt und den Bestellprozess abgeschlossen hast, erfolgen Check-out und Zahlung. Die Zahlung für das Rezept wird dabei direkt ausgeführt.


Ein Arzt oder eine Ärztin wird Deine Bestellung zeitnah prüfen. Sobald diese genehmigt ist, wird das Rezept elektronisch an die von Dir gewählte Apotheke übermittelt. Die Apotheke sendet Dir anschließend eine Rechnung für die im Shop gewählten Blüten und / oder Extrakte per E-Mail. Sobald der Betrag von Dir beglichen ist, werden Deine Präparate von der Apotheke direkt zu Dir nach Hause geschickt.

Unsere Plattform für Apotheken-Shops ermöglicht es Dir, Preise, Wirkungen und Bewertungen von über 800 verschiedenen Cannabissorten zu vergleichen. Du kannst bis zu drei Sorten auswählen, die teilweise ab 3,99 € pro Gramm kosten.


Du kannst zwischen 5 g (Mindestmenge) und 100 g (Maximalmenge) bestellen. In der Filteransicht werden Dir auch Abhol-Apotheken angezeigt. Alternativ steht Dir unser freier Apotheken-Wahlservice zur Verfügung: Preis- und Vorratsinformationen müssen im Voraus entweder vor Ort oder über die Webseite der jeweiligen Apotheke erfragt werden.

Ein Cannabis-Rezept ist, wie bei anderen Arzneimitteln auch, nur einmalig einlösbar. Wenn Dein Vorrat zur Neige geht, solltest Du rechtzeitig ein neues Rezept anfordern.

Wenn unsere Ärzt:innen entscheiden sollten, dass eine Behandlung mit Cannabis für Dich nicht in Frage kommt, erhältst Du den vollen Betrag zurückerstattet. In einer Ablehnungs-Mail werden die Gründe für die Ablehnung und ggf. benötigte Unterlagen oder weitere Schritte erklärt. Dies ist aber selten der Fall.

Nein, Deine Krankenkasse wird nicht informiert, wenn Du ein Privatrezept bestellst. 99 % unserer Nutzer:innen bestellen bei uns ein Privatrezept, weil ein Kassenrezept zusätzliche Kosten verursacht und die allermeisten Patient:innen keine vorab genehmigte Kostenübernahme ihrer Krankenkasse haben. Unsere Ärzt:innen stellen oder füllen leider keine solchen Anträge aus.

Das kommt auf den Einzelfall an und kann nicht pauschal beantwortet werden. Was man jedoch allgemein sagen kann ist, dass unter dem Einfluss von Cannabis kein Auto gefahren werden sollte. Wenn man jedoch am Vorabend konsumiert hat und am nächsten Morgen fahren möchte, dann dürfte es in aller Regel keine Probleme mehr bereiten. Soweit uns bekannt ist, darf man unter bestimmten Voraussetzungen sogar im direkten Anschluss an den Konsum Auto fahren.


Beispielsweise, wenn ein Gutachten ausgestellt wurde, in dem bescheinigt wird, dass man direkt nach dem Konsum ohne Beeinträchtigung ein Fahrzeug führen kann oder gerade der Konsum die Fahrtüchtigkeit wiederherstellt. Dies stellt jedoch keine Rechtsberatung dar und sollte die eigene Recherche niemals ersetzen. Eine konkrete Rechtsberatung kann und sollte im Einzelfall nur über einen Anwalt erfolgen.


Für weitere Informationen empfehlen wir zusätzlich unseren Blogbeitrag zum Thema.

Die gesetzlich festgelegte Höchstmenge für die Verordnung beträgt 100 g pro Monat. Die tatsächliche Verordnungsmenge richtet sich nach der ärztlichen Einschätzung. Du kannst Rezepte jederzeit anfordern, jedoch innerhalb von 30 Tagen nur bis zu maximal 100 g Cannabisblüten bestellen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Entkriminalisierung von Cannabis gibt es offizielle Grenzen für den Eigenbedarf (50 g) und eine Höchstgrenze für das Mitführen im öffentlichen Raum von 25 g Cannabis. Solltest Du eine höhere Menge bspw. von der Apotheke nach Hause überführen, empfehlen wir Dir, die Apothekenrechnung und einen Nachweis über die Rezeptbestellung (bspw. in digitaler Form) mitzuführen.


Patient:innenenausweise werden zukünftig nicht mehr von Cannabisärzt:innen ausgestellt.

Abnehmspritze

Wegovy® Diätspritze:

0,25 mg (ab 171,96 €, bei Erstrezept)

0,5 mg (ab 171,96 €, nur bei Folgerezept)

1,0 mg (ab 171,96 €, nur bei Folgerezept)

1,7 mg (ab 236,37 €, nur bei Folgerezept)

2,5 mg (ab 301,97 €, nur bei Folgerezept)


Mounjaro® Diätspritze:

2,5 mg (ab 259,48 €, bei Erstrezept)

7,5 mg (ab 321,79 €, nur bei Folgerezept)

15 mg (ab 345,50 €, nur bei Folgerezept)

Der enthaltene Wirkstoff wirkt auf bestimmte Rezeptoren im Gehirn, die das Hungergefühl steuern und sorgt dafür, dass Du Dich schneller satt fühlst – und unterstützt so eine natürliche Reduktion der Kalorienzufuhr.

Je nach Präparat wird die Spritze entweder einmal täglich oder einmal wöchentlich unter die Haut (z. B. am Bauch oder Oberschenkel) verabreicht. Die genaue Anwendung erfolgt nach ärztlicher Anweisung.

Viele Nutzer:innen berichten bereits nach den ersten 4 bis 8 Wochen von einer spürbaren Gewichtsabnahme. Die besten Ergebnisse zeigen sich meist nach mehreren Monaten, wenn die Therapie konsequent durchgeführt wird.

Die Injektion ist eine medizinische Unterstützung, ersetzt aber keine gesunde Lebensweise. Für optimale Ergebnisse wird sie immer mit Ernährungsempfehlungen und Bewegung kombiniert.

Ein Gewichtsanstieg nach der Therapie ist möglich, wenn alte Gewohnheiten zurückkehren. Ziel der Behandlung ist es, nachhaltige Veränderungen zu fördern, die auch nach dem Absetzen Bestand haben.

Die Therapie gilt als gut erforscht und wird seit Jahren medizinisch eingesetzt. Häufige, meist vorübergehende Nebenwirkungen sind Übelkeit, Durchfall oder Verstopfung. In seltenen Fällen kann es zu ernsteren Reaktionen kommen. Eine ärztliche Einschätzung ist deshalb Voraussetzung.

Je nach Präparat kann die Dosis zeitnah nachgeholt werden. Wichtig ist, nicht eigenmächtig zu handeln, sondern die Hinweise der Packungsbeilage oder ärztlichen Beratung zu beachten.

In vielen Fällen ist die Therapie gerade bei Begleiterkrankungen wie Typ-2-Diabetes sinnvoll. Dennoch muss vorab geprüft werden, ob die Anwendung individuell geeignet ist.

Nein. Während Schwangerschaft und Stillzeit darf diese Therapie nicht angewendet werden.

AU-Schein (Allgemeine Informationen)

Ob eine Online-Krankschreibung als elektronische AU (eAU) ausgestellt wird, hängt vom jeweiligen telemedizinischen Angebot und den Rahmenbedingungen der Behandlung ab.


Grundsätzlich gilt in Deutschland:

Ärzt:innen können eine AU auch im Rahmen einer telemedizinischen Behandlung ausstellen, sofern dies medizinisch vertretbar ist. Die eAU wird normalerweise direkt an die Krankenkasse übermittelt. Arbeitgeber rufen die AU in der Regel selbst digital bei der Krankenkasse ab


Bei telemedizinischen Angeboten kann es jedoch Unterschiede geben:

Nicht jede Online-Krankschreibung wird automatisch als eAU übermittelt. In manchen Fällen – insbesondere bei privaten Behandlungen – erhalten Patient:innen eine AU, die sie selbst weiterleiten müssen.


Es empfiehlt sich daher, vorab zu prüfen, in welcher Form die Krankschreibung bereitgestellt wird und ob eine automatische Übermittlung erfolgt. Falls keine eAU vorliegt, kann es erforderlich sein, die AU eigenständig beim Arbeitgeber einzureichen.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online über Telemedizin ausgestellt werden.


Der typische Ablauf sieht so aus:

Ärzt:innen prüfen zunächst die medizinische Situation, zum Beispiel anhand eines Fragebogens, Telefongesprächs oder Videochats.


Liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, wird die AU elektronisch erstellt.


In Deutschland wird die eAU in der Regel automatisch an die Krankenkasse übermittelt. Arbeitgeber rufen die AU meist direkt bei der Krankenkasse ab.


Wichtig:

Ob eine Online-AU möglich ist, hängt von der Erkrankung, der ärztlichen Einschätzung und den rechtlichen Vorgaben ab. Patient:innen erhalten gegebenenfalls eine PDF oder Bescheinigung für ihren eigenen Nachweis, insbesondere wenn keine automatische Übermittlung an die Krankenkasse erfolgt. 

Bei einer Online-Krankschreibung wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nach der ärztlichen Prüfung ausgestellt.


Bei telemedizinischen Terminen erfolgt die AU in der Regel sofort nach dem ärztlichen Gespräch, wenn die Ärzt:innen eine Arbeitsunfähigkeit feststellen. Die eAU wird normalerweise direkt digital an die Krankenkasse übermittelt. Arbeitgeber rufen die AU anschließend in der Regel selbst bei der Krankenkasse ab. In bestimmten Fällen erhalten Patient:innen zusätzlich eine digitale oder gedruckte Kopie, z. B. für den eigenen Nachweis oder zur Weiterleitung an den Arbeitgeber.


Hinweis:

Der genaue Zeitpunkt kann je nach telemedizinischem Anbieter, der ärztlichen Bearbeitung und den gesetzlichen Vorgaben variieren.

Eine Online-Krankschreibung wird im Rahmen einer telemedizinischen Behandlung von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt.


So erhältst Du Deine AU in der Regel:

Nach der ärztlichen Einschätzung wird die Krankschreibung digital erstellt. In Deutschland wird die elektronische AU (eAU) meist direkt an die Krankenkasse übermittelt und der Arbeitgeber ruft diese selbst ab.


Je nach Anbieter kann es zusätzlich sein, dass Du eine digitale Kopie (z. B. als PDF) für Deine Unterlagen erhältst oder eine Bescheinigung selbst an Deinen Arbeitgeber weiterleiten musst, falls keine eAU übermittelt wird.


Wichtig:

Ob und in welcher Form Du Deine Krankschreibung erhältst, hängt von der Art der Behandlung, Deinem Versicherungsstatus und den jeweiligen Rahmenbedingungen des Telemedizinanbieters ab.

Ob eine Krankschreibung ohne persönliches ärztliches Gespräch vom Arbeitgeber akzeptiert wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab.


Grundsätzlich gilt:

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann auch im Rahmen einer telemedizinischen Behandlung ausgestellt werden, wenn dies medizinisch vertretbar ist. Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, ordnungsgemäß ausgestellte AUs zu akzeptieren.


Allerdings kann es in der Praxis zu Unsicherheiten kommen, insbesondere wenn kein direkter Arztkontakt (z. B. per Video oder Telefon) stattgefunden hat, die AU rein digital übermittelt wurde und der Arbeitgeber Zweifel an der Form oder dem Ablauf hat.


Wichtig:

Die Entscheidung über die Krankschreibung liegt immer bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, vorab zu klären, welche Form der AU im Arbeitsverhältnis akzeptiert wird.

Ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von der Krankenkasse akzeptiert wird, hängt davon ab, wie sie ausgestellt wurde.


Grundsätzlich gilt in Deutschland:

Vertragsärztlich ausgestellte AUs werden in der Regel als elektronische AU (eAU) direkt an die gesetzliche Krankenkasse übermittelt. In diesen Fällen musst Du selbst nichts einreichen.


Bei telemedizinischen Angeboten kann es jedoch Unterschiede geben:

Nicht jede Online-Krankschreibung wird automatisch als eAU an die Krankenkasse übermittelt. Insbesondere bei privaten Behandlungen erhältst Du oft eine Bescheinigung, die nicht digital übermittelt wird.


Wichtig:

Für Leistungen wie Krankengeld ist in der Regel eine korrekt übermittelte AU erforderlich. Ob eine Bescheinigung dafür ausreicht, hängt vom Einzelfall und den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse ab. Im Zweifel empfiehlt es sich, direkt bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann grundsätzlich auch für Schüler:innen, Auszubildende und Studierende als Nachweis für ein krankheitsbedingtes Fehlen verwendet werden.


Allerdings gilt:

Ob eine AU – insbesondere aus einer telemedizinischen Behandlung – akzeptiert wird, hängt von der jeweiligen Schule, Ausbildungsstelle oder Hochschule ab.


Wichtig:

In manchen Fällen werden spezielle Atteste verlangt, zum Beispiel bei Prüfungsunfähigkeit. Eine normale AU reicht dafür nicht immer aus. Im Zweifel empfiehlt es sich, vorab zu klären, welche Form des Nachweises erforderlich ist.

Eine Folgebescheinigung (Verlängerung der Krankschreibung) kann grundsätzlich auch im Rahmen einer telemedizinischen Behandlung ausgestellt werden.

Voraussetzung ist, dass weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit besteht, eine ärztliche Einschätzung erfolgt, zum Beispiel per Video, Telefon oder in begründeten Fällen auch auf Basis einer erneuten digitalen Anamnese.


Ob eine Folgebescheinigung online ausgestellt wird, hängt vom individuellen Krankheitsverlauf und der ärztlichen Entscheidung ab. In manchen Fällen kann eine erneute persönliche Untersuchung erforderlich sein.

Bei einer schwerwiegenden Krankheit, die eine langfristige Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht oder voraussichtlich ziehen wird, besuche bitte eine:n niedergelassene:n Ärzt:in. Telemedizin ist in vielen Fällen sinnvoll, bei längeren Erkrankungen solltest Du jedoch vor Ort betreut werden.

Telemedizinische Diagnosen können in vielen Fällen zuverlässig gestellt werden, besonders bei klar erkennbaren, häufigen Erkrankungen.


Wichtig zu beachten:

Ärzt:innen entscheiden individuell, ob eine Online-Diagnose medizinisch vertretbar ist. Bei komplexen oder unsicheren Fällen kann ein persönlicher Praxisbesuch notwendig sein. Telemedizin ersetzt nicht immer die körperliche Untersuchung, kann aber in vielen Situationen eine schnelle und sichere Einschätzung ermöglichen.


Online-Krankschreibungen sind in der Regel sicher für typische Erkrankungen, erfordern aber in Einzelfällen ärztliche Rücksprache oder eine Untersuchung vor Ort.

Wir bieten unseren Service für den Online-AU-Schein in der bisherigen Form künftig nicht mehr an. Stattdessen fokussieren wir uns stärker auf neue und bestehende Gesundheitsservices, um Dich künftig noch umfassender zu unterstützen.


2018 haben wir die digitale Krankschreibung als Weltneuheit in Deutschland eingeführt und damit die telemedizinische Versorgung entscheidend vorangebracht. Heute ist sie Teil der Regelversorgung und fest im Gesundheitssystem etabliert - ein Meilenstein, den wir gemeinsam erreicht haben. Unser Pionierauftrag ist damit erfüllt.


Schön, dass Du uns auf diesem Weg begleitet hast! Entdecke gerne unsere weiteren Services - wir freuen uns, weiterhin für Dich da zu sein.

IT/Technik

Du kannst unsere Plattform mit allen gängigen Smartphones, Laptops / Desktop- und Tablet-PCs über Deinen Internet-Browser nutzen.


Falls Dein Gerät die Seite nicht unterstützen sollte, bitten wir um einen Hinweis.

Melde dich zunächst bitte ab und wieder an. Lösche anschließend den Cache und die Cookies Deines Browsers. Probiere es gegebenenfalls mit einem anderen Gerät oder Browser. Falls du ein iPhone hast, versuche es über unsere iOS-App – das hilft oft.


Wenn es immer noch nicht klappt, wende Dich mit einer kurzen Problembeschreibung gerne an unseren Kundensupport.

Lege Dir am besten ein kostenloses Kund:innenkonto bei uns an, damit Du dieses Problem zukünftig nicht mehr hast und jederzeit Einsicht in Deine zukünftigen Bestellungen bekommst. Klicke hierfür bei Dransay.com oben rechts auf „Log-in“ oder registriere Dich das nächste Mal beim 3. Schritt im Fragebogen unter „Benutzerkonto erstellen".


Danach musst Du auf keine E-Mail mehr warten und kannst sowohl Deine Bestellnummer als auch Deinen Sicherheitsschlüssel im Dashboard einsehen.


Bitte prüfe notfalls auch Deinen Spam-Ordner auf einen etwaigen Mail-Eingang von uns.

Nutze bitte diesen Link für den Download Deiner Datei.


Falls es beim Download zu Problemen kommt, lösche bitte Deinen Cache sowie alle Cookies und versuche es erneut. Manchmal liegt es auch am Browser. Versuche die Datei in dem Fall am besten in einem anderen Browser, z.B. Google Chrome, oder auf einem anderen Endgerät herunterzuladen.

Datenschutz & Kund:innenkonto

Um Deine hinterlegten Daten zu ändern, logge Dich in Deinen Account ein. Navigiere dann zu den Kontoeinstellungen oder dem Profilbereich. Dort findest Du die Optionen zur Bearbeitung Deiner persönlichen Informationen wie Name, Adresse oder Kontaktinformationen.


Nachdem Du die gewünschten Änderungen vorgenommen hast, vergiss nicht, diese zu speichern, um sicherzustellen, dass Dein Konto stets aktuell ist.


Bitte beachte, dass die Änderungen erst bei Deiner nächsten Bestellung aktiv sind.

Wir speichern Deine Telefonnummer und Deine E-Mailadresse.


Die Ärzt:innen speichern Deine Telefonnummer, Adresse, Angaben zu Deinen Symptomen, Angaben zu etwaigen Risikoumständen, die Art Deiner Versicherung (privat / gesetzlich) und alle Informationen, die auf Deiner Versichertenkarte zu sehen sind.

​Wir speichern alle Daten verschlüsselt auf einem sicheren Server in der BRD.


Die Ärzt:innen speichern alle Informationen auf einem besonders gesicherten Dienst-Handy sowie Dienst-PC.

Die Ärzt:innen speichern die Daten gemäß Gesetz 10 Jahre lang.


Genauere Informationen zum Datenschutz findest Du hier.

Schaue Dir dazu gerne unsere Datenschutzrichtlinien an.

Wenn Du Dein Konto löschen möchtest, finden wir das zwar schade, jedoch hast Du allein die Entscheidung darüber. Schreib dazu einfach unserem Support.


Beachte bitte: Die Ärzt:innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, medizinische Daten über Dich und Deine Behandlungen für 10 Jahre nach dem Abschluss der letzten Behandlung aufzubewahren. Die Daten werden ausschließlich für Dokumentationszwecke genutzt.

Kosten

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung „5min AU“ ist für 29 € erhältlich, während die rechtssichere Sprechstunde mit Videogespräch lediglich 19 € kostet.


Optional bieten wir auch den Versand des Originals der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Post für zusätzliche 8 € an.


Wir arbeiten derzeit daran, Verträge mit Krankenversicherungen abzuschließen, um unseren Kund:innen die Kosten zu ersparen.


Nicht-gesetzlich Versicherte müssen hingegen, ähnlich wie bei einem Besuch in einer herkömmlichen Praxis, 16,08 € zusätzlich gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für die Diagnose, Therapieempfehlung und gegebenenfalls Krankschreibung entrichten.

Cannabis-Rezept i.d.R ohne Gespräch: 14,20 €


Cannabis-Rezept mit Expert:innenngespräch: 53,20 €


Die angegebenen Preise gelten für Privatrezepte, da die meisten Menschen in Deutschland GKV-versichert sind und Cannabisblüten sowie die Rezepte weiterhin eigenständig bezahlen. Diese Kosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.


Ein Privatrezept bedeutet, dass die Medikamente nicht von der GKV bezahlt werden. Ein Kassenrezept ist nur möglich, wenn bereits eine Kostenübernahme erfolgt ist. Unsere Ärzt:innen können hier leider nicht weiterhelfen, da sie als „mitbehandelnde Ärzt:innen“ fungieren.

​Aktuell bieten wir diese im Bestellprozess auswählbaren Zahlungsoptionen an: Visa, MasterCard, AmericanExpress und Klarna.

​Leider dürfen Ärzt:innen unseren Service noch nicht gegenüber gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, sodass wir noch keinen kostenlosen Service anbieten können.

Nein. Solltest Du nach ärztlicher Prüfung nicht für eine Krankschreibung oder ein Online-Rezept geeignet sein, werden Dir die Kosten sofort erstattet.

Nein, eine Erstattung der Service-Gebühr von den gesetzlichen Krankenkassen ist derzeit noch nicht möglich.

KONTAKTFORMULAR

Noch Fragen?

Du hast ein Anliegen und konntest dieses nicht in unseren FAQ finden? Stell Deine Frage gern in unserer Community oder hier.

Hinweis für Apotheken


Bitte wenden Sie sich bei Anliegen als Apotheke an unseren Helpdesk für Apotheken. Den entsprechenden Link finden Sie in Ihrer Onboarding-Dokumentation, die Sie im Rahmen Ihrer Anmeldung erhalten haben. Vielen Dank!

Tipp: Für eine schnelle Rückmeldung nutze bitte unser Kontaktformular. Wir versichern Dir, dass Du zeitnah eine Antwort von uns erhältst. Vergiss nicht, auch in Deinem Spam-Ordner nachzusehen, um sicherzustellen, dass unsere E-Mails nicht übersehen werden.

Montag–Freitag (8–17 Uhr):

Per Kontaktformular: aktuell erhöhtes Anfrageaufkommen, wir bitten um Verständnis.

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