Die Einführung der eAU hat für mächtig Chaos gesorgt. Wie du dich richtig krankschreiben lässt, welche Fristen es gibt und wie dir DrAnsay dabei helfen kann? Das erfährst du bei uns.
Am 01.01.2023 hat sich das System, wie wir es kennen, gewandelt. Seit diesem Tag müssen alle Kassenärzt:innen ihre ausgestellten Krankschreibungen online an die Krankenkassen senden – ein chaotischer Großangriff auf deine Daten. Und nicht nur das: Deine Arbeitsstelle muss die AU im Nachhinein aufwändig herunterladen.
Was im ersten Moment nicht so dramatisch klingen mag, hat für dich aber eigentlich nur Nachteile, denn du musst deine DrAnsay-AU auch weiterhin im Original (also auf Papier) aufbewahren und wirst für deine Krankenkasse so zur gläsernen Patientin bzw. zum gläsernen Patienten. Der Grund dafür ist schnell erklärt: Früher mussten den Krankenkassen die AU-Scheine nur im Einzelfall vorgelegt werden. Meistens dann, wenn du nach sechs Wochen Krankheit ins Krankengeld fallen würdest.
Ab sofort sammelt deine Krankenkasse allerdings unnötig Daten zu all deinen Erkrankungen. Diese könnten (anonymisiert) irgendwann der Pharmaindustrie angeboten werden oder aber die Krankenkasse wird gehackt und deine Daten werden geleakt. Zu diesen gehören auch schambehaftete und psychische Erkrankungen, die übrigens eine Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren. Da diese Datensammlung der Krankenkassen meist keinen Zweck hat, ist dies bereits rechtswidrig gemäß Datenschutzrecht und § 3a BDSG. Ein weiteres Problem ist die Tatsache, dass Kassenärzt:innen kaum noch Online-Krankschreibungen anbieten. Der Grund: Die Krankenkassen haben das Honorar so stark gekürzt, dass sogar bereits große Telemedizin-Plattformen 2022 ihren Betrieb in Deutschland einstellen mussten.
Doch jetzt kommt endlich eine gute Nachricht: Wenn du dich als Kassenpatient:in von einer Privatärztin oder einem Privatarzt krankschreiben lässt, gilt die neue eAU-Pflicht NICHT. Damit bleibt alles beim Alten. Und ja, das gilt natürlich auch für die DrAnsay-AU, bei uns sind nämlich nur Privatärzt:innen tätig.
Kommen wir zur Rechtslage: Seit dem 01.01.2023 gilt für alle Kassenpatient:innen § 5 Abs. 1a EFZG als neue Vorschrift für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) von Kassenärzt:innen. Durch die schlechte Digitalisierung des Gesundheitswesens waren die Probleme am Anfang vorprogrammiert.
Wie du seit dem 01.01.2023 eine Krankschreibung einreichst und was du dabei beachten solltest, erfährst du hier.
Bei vielen Unternehmen und Organisationen ist es unabdingbar, dass sich die Mitarbeitenden korrekt krankmelden. Oft führen hier ungenaue Angaben und die Nichteinhaltung von Fristen zu Konflikten zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch § 5 Abs. 1a EFZG steht weiteres Chaos auf dem Programm: Die eAU wird der gesetzlichen Krankenkasse durch die behandelnden Ärzt:innen digital gemeldet und die Arbeitsstelle muss die Krankschreibung selbst abrufen. Trotzdem stehen die erkrankten Arbeitnehmenden in der Mitteilungspflicht, die Arbeitsstelle ordnungsgemäß über die AU zu informieren.
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, warum das Chaos um die eAU überhaupt entstanden ist. Einer der Hauptgründe ist, dass noch nicht alle Unternehmen und Organisationen den Umgang mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erproben konnten. Dies betrifft vorwiegend kleinere Unternehmen. Zeitgleich sind auch die gesetzlichen Krankenkassen noch dabei, den Prozess nach Erhalt der elektronischen AU von den Ärzt:innen zu etablieren. Es kann also etwas holprig werden, wenn Du krankgeschrieben bist.
Um dem Chaos rund um die eAU vorzubeugen, ist es wichtig, sich weiterhin an die Regeln und Vorgaben des Unternehmens zur Krankmeldung zu halten. Versuche immer, dich möglichst frühzeitig krankzumelden, sobald du deine Arbeitsunfähigkeit selbst feststellst. So gibst du deiner Arbeitsstelle genügend Zeit, sich auf deine Arbeitsunfähigkeit einzustellen und gegebenenfalls Ersatz zu organisieren. Die Form der Krankmeldung ist in deinem Arbeitsvertrag geregelt oder in der Betriebsvereinbarung (Mitarbeitervereinbarung) festgeschrieben.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einhaltung von Fristen. So gibt es beispielsweise in vielen Unternehmen und Organisationen einen festgelegten Zeitraum, in dem du dich krankmelden musst. Wichtig dabei zu wissen: Die Krankmeldung bei der Arbeitsstelle hat nichts mit der offiziellen Krankschreibung zu tun. Die bekommst du bei deiner hausärztlichen Praxis oder von unseren Online-Privatärzt:innen, die auch Kassenpatient:innen rechtsgültig krankschreiben können.
Nach der Feststellung einer Diagnose wird die eAU von der Ärztin oder dem Arzt an deine gesetzliche Krankenkasse übermittelt. Patient:innen, die von Privatärzt:innen krankgeschrieben werden, sind von der eAU nicht betroffen und erhalten daher – wie zuvor auch – den Ausdruck in Papierform. Falls du als Kassenpatient:in keine:n Privat-, sondern Kassenärzt:in wählst, erhältst du trotz eAU einen AU-Schein auf Papier. Dieser gilt als Nachweis für deine Erkrankung und ist im Chaos um die eAU sehr wichtig!
Unser Tipp: Hebe den AU-Schein auch bei eAU gut auf – auch wenn Arbeitnehmende ihren Arbeitsstellen bei der eAU in der Regel keinen AU-Schein mehr übergeben. Spannend: Das gilt wohl auch, wenn im Arbeitsvertrag eine Übergabepflicht vermerkt wurde, denn durch das Gesetz werden abweichende Vertragsklauseln gemäß § 12 EFZG automatisch unwirksam. Um ganz sicher zu gehen, solltest du den AU-Schein trotz eAU innerhalb der Fristen übergeben, da sonst eine Abmahnung drohen könnte. Wie immer reicht die Übergabe als Foto per E-Mail. Eine spätere Übergabe in Papierform ist nur auf Wunsch der Arbeitsstelle nötig – und das ohne Zeitdruck!
Leider gibt es immer wieder Probleme bei der Verbindung zwischen kassenärztlichen Praxen und gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch kann die digitale Zustellung der AU mehrere Tage oder sogar Anläufe brauchen. Deine Arbeitsstelle kann die eAU also erst abrufen und deine Krankschreibung bestätigen, wenn die Daten von der Praxis bei der Krankenkasse angekommen und verarbeitet wurden. Das variiert stark bei den Krankenkassen und kann leider seine Zeit dauern.
Sollte die Krankenkasse nicht in der Lage sein, innerhalb von 14 Tagen die notwendigen Daten für deine Arbeitsstelle anzufertigen und die eAU abrufbar zu machen, ist der einzige Nachweis, dass du krankgeschrieben bist, deine von der Ärztin oder dem Arzt ausgedruckte Papierbescheinigung! Auf dieser steht auch deine vertrauliche Diagnose. Achte also stets darauf, nicht die gesamte Krankschreibung an deine Arbeitsstelle weiterzuleiten und schwärze deine Diagnose.
Du willst dir diesen ganzen Stress mit der eAU und die Unsicherheit ersparen? Auch für Kassenpatient:innen sind privatärztliche Krankschreibungen, wie die von DrAnsay, eine gute Lösung, denn bei diesen greift das neue Gesetz nicht. Das ergibt sich aus § 5 Abs. 1a, Satz 3, Nr. 2 EFZG: Die eAU-Pflicht gilt demnach nicht „in Fällen der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt.“ Das gilt übrigens auch für Ärzt:innen im Ausland.
Wenn du also auf Nummer sicher gehen willst, dass bei deiner Krankschreibung nichts schiefgeht, entscheide dich für eine Online-Krankschreibung. Dafür füllst du online einen Anamnesebogen aus und erhältst einfach und schnell die 5-Min-AU. Ein ärztliches Gespräch findet per Video-Chat oder Telefon statt. Deinen AU-Schein reichst du, wie Privatpatient:innen auch, einfach bei deiner Arbeitsstelle ein. Diese Option ist auch für Kassenpatient:innen möglich und wir übernehmen 100 % Lohngarantie. Mittlerweile kann DrAnsay den Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch direkt an deine Arbeitsstelle per E-Mail übernehmen.
Ganz wichtig: Lass dich bei Online-Krankschreibungen nicht durch Fehlinformationen im Internet verunsichern. Fakt ist, Privatärzt:innen dürfen auch Kassenpatient:innen krankschreiben. Die Kosten für die Ausstellung übernimmt die Arbeitsstelle. Bei DrAnsay ist das bereits ab 19 € möglich. Arbeitnehmende können so ihre Entgeltfortzahlung sichern und sich unnötigen Aufwand sowie eine Ansteckungsgefahr beim Praxisbesuch ersparen. Vor allem bei leichten Erkrankungen ist dies von Vorteil. Zudem gehst du kein Risiko ein, dass deine Krankschreibung durch das bürokratische Chaos nicht ordnungsgemäß ankommt.
Zeitgleich mit den Neuerungen zur eAU hat DrAnsay eine groß angelegte Informationskampagne für Arbeitsstellen gestartet, um auch diese über die Vorteile der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch Online-Privatärzt:innen zu informieren. Dabei sollen die Unternehmen motiviert werden, in die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu investieren. Zum Beispiel gibt es Coupons, um Arbeitsstellen eine optimale Möglichkeit zu bieten, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden mitzugestalten und Kosten für eine Online-AU zu übernehmen.
Wenn du deiner Arbeitsstelle die Informationen zu Online-Krankschreibungen zukommen lassen möchtest, klicke hier.
Die Einführung der eAU hat für mächtig Chaos gesorgt. Wie du dich richtig krankschreiben lässt, welche Fristen es gibt und wie dir DrAnsay dabei helfen kann? Das erfährst du bei uns.
Am 01.01.2023 hat sich das System, wie wir es kennen, gewandelt. Seit diesem Tag müssen alle Kassenärzt:innen ihre ausgestellten Krankschreibungen online an die Krankenkassen senden – ein chaotischer Großangriff auf deine Daten. Und nicht nur das: Deine Arbeitsstelle muss die AU im Nachhinein aufwändig herunterladen.
Was im ersten Moment nicht so dramatisch klingen mag, hat für dich aber eigentlich nur Nachteile, denn du musst deine DrAnsay-AU auch weiterhin im Original (also auf Papier) aufbewahren und wirst für deine Krankenkasse so zur gläsernen Patientin bzw. zum gläsernen Patienten. Der Grund dafür ist schnell erklärt: Früher mussten den Krankenkassen die AU-Scheine nur im Einzelfall vorgelegt werden. Meistens dann, wenn du nach sechs Wochen Krankheit ins Krankengeld fallen würdest.
Ab sofort sammelt deine Krankenkasse allerdings unnötig Daten zu all deinen Erkrankungen. Diese könnten (anonymisiert) irgendwann der Pharmaindustrie angeboten werden oder aber die Krankenkasse wird gehackt und deine Daten werden geleakt. Zu diesen gehören auch schambehaftete und psychische Erkrankungen, die übrigens eine Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren. Da diese Datensammlung der Krankenkassen meist keinen Zweck hat, ist dies bereits rechtswidrig gemäß Datenschutzrecht und § 3a BDSG. Ein weiteres Problem ist die Tatsache, dass Kassenärzt:innen kaum noch Online-Krankschreibungen anbieten. Der Grund: Die Krankenkassen haben das Honorar so stark gekürzt, dass sogar bereits große Telemedizin-Plattformen 2022 ihren Betrieb in Deutschland einstellen mussten.
Doch jetzt kommt endlich eine gute Nachricht: Wenn du dich als Kassenpatient:in von einer Privatärztin oder einem Privatarzt krankschreiben lässt, gilt die neue eAU-Pflicht NICHT. Damit bleibt alles beim Alten. Und ja, das gilt natürlich auch für die DrAnsay-AU, bei uns sind nämlich nur Privatärzt:innen tätig.
Kommen wir zur Rechtslage: Seit dem 01.01.2023 gilt für alle Kassenpatient:innen § 5 Abs. 1a EFZG als neue Vorschrift für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) von Kassenärzt:innen. Durch die schlechte Digitalisierung des Gesundheitswesens waren die Probleme am Anfang vorprogrammiert.
Wie du seit dem 01.01.2023 eine Krankschreibung einreichst und was du dabei beachten solltest, erfährst du hier.
Bei vielen Unternehmen und Organisationen ist es unabdingbar, dass sich die Mitarbeitenden korrekt krankmelden. Oft führen hier ungenaue Angaben und die Nichteinhaltung von Fristen zu Konflikten zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch § 5 Abs. 1a EFZG steht weiteres Chaos auf dem Programm: Die eAU wird der gesetzlichen Krankenkasse durch die behandelnden Ärzt:innen digital gemeldet und die Arbeitsstelle muss die Krankschreibung selbst abrufen. Trotzdem stehen die erkrankten Arbeitnehmenden in der Mitteilungspflicht, die Arbeitsstelle ordnungsgemäß über die AU zu informieren.
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, warum das Chaos um die eAU überhaupt entstanden ist. Einer der Hauptgründe ist, dass noch nicht alle Unternehmen und Organisationen den Umgang mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erproben konnten. Dies betrifft vorwiegend kleinere Unternehmen. Zeitgleich sind auch die gesetzlichen Krankenkassen noch dabei, den Prozess nach Erhalt der elektronischen AU von den Ärzt:innen zu etablieren. Es kann also etwas holprig werden, wenn Du krankgeschrieben bist.
Um dem Chaos rund um die eAU vorzubeugen, ist es wichtig, sich weiterhin an die Regeln und Vorgaben des Unternehmens zur Krankmeldung zu halten. Versuche immer, dich möglichst frühzeitig krankzumelden, sobald du deine Arbeitsunfähigkeit selbst feststellst. So gibst du deiner Arbeitsstelle genügend Zeit, sich auf deine Arbeitsunfähigkeit einzustellen und gegebenenfalls Ersatz zu organisieren. Die Form der Krankmeldung ist in deinem Arbeitsvertrag geregelt oder in der Betriebsvereinbarung (Mitarbeitervereinbarung) festgeschrieben.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einhaltung von Fristen. So gibt es beispielsweise in vielen Unternehmen und Organisationen einen festgelegten Zeitraum, in dem du dich krankmelden musst. Wichtig dabei zu wissen: Die Krankmeldung bei der Arbeitsstelle hat nichts mit der offiziellen Krankschreibung zu tun. Die bekommst du bei deiner hausärztlichen Praxis oder von unseren Online-Privatärzt:innen, die auch Kassenpatient:innen rechtsgültig krankschreiben können.
Nach der Feststellung einer Diagnose wird die eAU von der Ärztin oder dem Arzt an deine gesetzliche Krankenkasse übermittelt. Patient:innen, die von Privatärzt:innen krankgeschrieben werden, sind von der eAU nicht betroffen und erhalten daher – wie zuvor auch – den Ausdruck in Papierform. Falls du als Kassenpatient:in keine:n Privat-, sondern Kassenärzt:in wählst, erhältst du trotz eAU einen AU-Schein auf Papier. Dieser gilt als Nachweis für deine Erkrankung und ist im Chaos um die eAU sehr wichtig!
Unser Tipp: Hebe den AU-Schein auch bei eAU gut auf – auch wenn Arbeitnehmende ihren Arbeitsstellen bei der eAU in der Regel keinen AU-Schein mehr übergeben. Spannend: Das gilt wohl auch, wenn im Arbeitsvertrag eine Übergabepflicht vermerkt wurde, denn durch das Gesetz werden abweichende Vertragsklauseln gemäß § 12 EFZG automatisch unwirksam. Um ganz sicher zu gehen, solltest du den AU-Schein trotz eAU innerhalb der Fristen übergeben, da sonst eine Abmahnung drohen könnte. Wie immer reicht die Übergabe als Foto per E-Mail. Eine spätere Übergabe in Papierform ist nur auf Wunsch der Arbeitsstelle nötig – und das ohne Zeitdruck!
Leider gibt es immer wieder Probleme bei der Verbindung zwischen kassenärztlichen Praxen und gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch kann die digitale Zustellung der AU mehrere Tage oder sogar Anläufe brauchen. Deine Arbeitsstelle kann die eAU also erst abrufen und deine Krankschreibung bestätigen, wenn die Daten von der Praxis bei der Krankenkasse angekommen und verarbeitet wurden. Das variiert stark bei den Krankenkassen und kann leider seine Zeit dauern.
Sollte die Krankenkasse nicht in der Lage sein, innerhalb von 14 Tagen die notwendigen Daten für deine Arbeitsstelle anzufertigen und die eAU abrufbar zu machen, ist der einzige Nachweis, dass du krankgeschrieben bist, deine von der Ärztin oder dem Arzt ausgedruckte Papierbescheinigung! Auf dieser steht auch deine vertrauliche Diagnose. Achte also stets darauf, nicht die gesamte Krankschreibung an deine Arbeitsstelle weiterzuleiten und schwärze deine Diagnose.
Du willst dir diesen ganzen Stress mit der eAU und die Unsicherheit ersparen? Auch für Kassenpatient:innen sind privatärztliche Krankschreibungen, wie die von DrAnsay, eine gute Lösung, denn bei diesen greift das neue Gesetz nicht. Das ergibt sich aus § 5 Abs. 1a, Satz 3, Nr. 2 EFZG: Die eAU-Pflicht gilt demnach nicht „in Fällen der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt.“ Das gilt übrigens auch für Ärzt:innen im Ausland.
Wenn du also auf Nummer sicher gehen willst, dass bei deiner Krankschreibung nichts schiefgeht, entscheide dich für eine Online-Krankschreibung. Dafür füllst du online einen Anamnesebogen aus und erhältst einfach und schnell die 5-Min-AU. Ein ärztliches Gespräch findet per Video-Chat oder Telefon statt. Deinen AU-Schein reichst du, wie Privatpatient:innen auch, einfach bei deiner Arbeitsstelle ein. Diese Option ist auch für Kassenpatient:innen möglich und wir übernehmen 100 % Lohngarantie. Mittlerweile kann DrAnsay den Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch direkt an deine Arbeitsstelle per E-Mail übernehmen.
Ganz wichtig: Lass dich bei Online-Krankschreibungen nicht durch Fehlinformationen im Internet verunsichern. Fakt ist, Privatärzt:innen dürfen auch Kassenpatient:innen krankschreiben. Die Kosten für die Ausstellung übernimmt die Arbeitsstelle. Bei DrAnsay ist das bereits ab 19 € möglich. Arbeitnehmende können so ihre Entgeltfortzahlung sichern und sich unnötigen Aufwand sowie eine Ansteckungsgefahr beim Praxisbesuch ersparen. Vor allem bei leichten Erkrankungen ist dies von Vorteil. Zudem gehst du kein Risiko ein, dass deine Krankschreibung durch das bürokratische Chaos nicht ordnungsgemäß ankommt.
Zeitgleich mit den Neuerungen zur eAU hat DrAnsay eine groß angelegte Informationskampagne für Arbeitsstellen gestartet, um auch diese über die Vorteile der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch Online-Privatärzt:innen zu informieren. Dabei sollen die Unternehmen motiviert werden, in die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu investieren. Zum Beispiel gibt es Coupons, um Arbeitsstellen eine optimale Möglichkeit zu bieten, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden mitzugestalten und Kosten für eine Online-AU zu übernehmen.
Wenn du deiner Arbeitsstelle die Informationen zu Online-Krankschreibungen zukommen lassen möchtest, klicke hier.