Früher musste man stundenlang in der Praxis auf seine Krankschreibung warten, heute geht das alles digital – dank der privaten Krankschreibung von DrAnsay. Das Beste daran: Deine Arbeitsstelle muss diese akzeptieren.
Die Zeiten, in denen man zu Hausärzt:innen gehen, sich eine Krankschreibung ausstellen und diese selbst an die Vorgesetzten übermitteln musste, sind vorbei. Heute läuft vieles digital. Auch die Beschaffung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: eAU).
Seit dem 01.01.2023 gilt für alle Kassenpatient:innen der Paragraph 5 Abs. 1a EFZG als neue Vorschrift für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: eAU) von Kassenärzt:innen. Die Praxen sind seither verpflichtet, jeden noch so kurz gültigen AU-Schein von Kassenpatient:innen der Krankenkasse elektronisch zu übermitteln. Früher wurden Krankschreibungen nur im Einzelfall an die Kasse gesendet, vor allem bei Erkrankungen mit einer Dauer von sechs Wochen, nach denen man ins Krankengeld gerutscht wäre.
Bei der Übermittlung werden heute natürlich Daten zu jeder Erkrankung gesammelt – die Krankenkasse wird also darüber informiert, ob du dich nun aufgrund von Erkältung, Migräne oder mentalen Problemen vorübergehend krankschreiben lässt. Doch nicht nur das ist eine Neuerung: Deine Arbeitsstelle ist seit 2023 verpflichtet, die eAU online abzurufen. Durch die schlechte Digitalisierung im Gesundheitswesen kann das allerdings immer wieder zu Problemen führen. Vor allem, da nicht alle Praxen über den nötigen Internetzugang verfügen oder die erforderliche Technik fehlt. Das bedeutet, dass deine Arbeitsstelle deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglicherweise verspätet oder aber im schlimmsten Fall gar nicht erhält. Die Lohnfortzahlung ist also gefährdet. Auf der sicheren Seite bist du mit einer zuverlässigen Krankmeldung von DrAnsay.
Privatpatient:innen interessiert die gesetzliche Änderung nicht, da sie davon nicht betroffen sind. Eine privatärztliche Krankschreibung kann weiterhin bei den Vorgesetzten eingereicht werden.
Aber wusstest du, dass sich auch kassenärztliche Patient:innen für eine private Krankschreibung entscheiden können? Der Vorteil: Die bekommst du sogar online.
Keine Wartezimmer voll kranker Menschen, keine Fahrt in die Praxis, einfach im Bett liegen und online den Anamnesebogen ausfüllen. Eventuell noch ein kurzes Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt und schon erhältst du deine Krankschreibung. Die private Krankschreibung reichst du dann, wie gewohnt, bei deiner Arbeit ein.
Die Investition lohnt sich, vor allem, wenn du dabei von deiner Arbeitsstelle unterstützt wirst, denn auch sie profitiert von Vorteilen, wenn sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von DrAnsay akzeptiert: keine Wartezeiten auf die Krankschreibung, Planungssicherheit und kein zusätzlicher Zeitaufwand für das Abrufen der eAU und den Abgleich der von dir zur Krankmeldung übermittelten Daten.
Wir bekommen immer wieder Nachrichten, dass vereinzelt Unternehmen den privatärztlichen AU-Schein von Kassenpatient:innen nicht akzeptieren wollen. Aber: In Deutschland gilt eine freie Ärzt:innenwahl. Daher ist es dein Recht, als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse eine:n Privatärzt:in zu wählen. Dieses Recht darf dir nicht abgesprochen werden.
Es besteht noch großer Klärungsbedarf, weshalb häufig vermutet wird, dass ausschließlich die eAU gilt. Doch das ist nicht korrekt! Weise deine Vorgesetzten gerne darauf hin und erkläre auch, dass so ein erheblicher Mehraufwand und unnötiger Stress reduziert werden können. Die Akzeptanz von privaten Krankschreibungen erleichtert einiges: Die interne Kommunikation wird vereinfacht, das Vertrauensverhältnis zwischen Vorgesetzten und Angestellten wird gestärkt und es hilft außerdem dabei, sich von den Krankenkassen unabhängig zu machen.
Darüber hinaus geben wir dir für die AU von DrAnsay eine Garantie zur Lohnfortzahlung*. Die Kosten für die Krankschreibung trägst du selbst, allerdings bietet DrAnsay ein spezielles Business-Programm für deine Arbeitsstelle. In der Basic-Variante können Unternehmen für ihre Angestellten kostenfrei Rabattcoupons bestellen. Diese erhalten dann 50 Prozent Rabatt auf die Leistungen der AU von DrAnsay. In der Premium-Variante übernehmen Unternehmen 100 Prozent der anfallenden Kosten und bieten somit ein Rundum-Sorglospaket für ihre Angestellten. Dein Unternehmen kann dich somit direkt unterstützen, wenn du einmal krank bist. Einige Unternehmen nutzen die AU von DrAnsay bereits seit zwei Jahren aktiv.
DrAnsay bietet dir eine digitale Gesundheitsversorgung im Sinne der Patient:innen, nicht im Sinne der Krankenkassen oder der Pharma-Industrie! Wir setzen uns für die Entlastung von Ärzt:innen vor Ort ein und rücken dein Wohlbefinden in den Mittelpunkt. Deine AU von DrAnsay bekommst du ohne großen Aufwand. Dafür musst du weder das Haus verlassen noch im überfüllten Wartezimmer einer weiteren Ansteckungsgefahr ausgesetzt werden. Nutze stattdessen die Möglichkeiten, die dir die Telemedizin und DrAnsay bieten: Schnelle Terminvergabe und unkomplizierte Gespräche mit Ärzt:innen per Webcam. Ohne Wartezeiten und Ansteckungsgefahr.
Lass dich jetzt beraten und rechtsgültig krankschreiben.
Früher musste man stundenlang in der Praxis auf seine Krankschreibung warten, heute geht das alles digital – dank der privaten Krankschreibung von DrAnsay. Das Beste daran: Deine Arbeitsstelle muss diese akzeptieren.
Die Zeiten, in denen man zu Hausärzt:innen gehen, sich eine Krankschreibung ausstellen und diese selbst an die Vorgesetzten übermitteln musste, sind vorbei. Heute läuft vieles digital. Auch die Beschaffung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: eAU).
Seit dem 01.01.2023 gilt für alle Kassenpatient:innen der Paragraph 5 Abs. 1a EFZG als neue Vorschrift für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: eAU) von Kassenärzt:innen. Die Praxen sind seither verpflichtet, jeden noch so kurz gültigen AU-Schein von Kassenpatient:innen der Krankenkasse elektronisch zu übermitteln. Früher wurden Krankschreibungen nur im Einzelfall an die Kasse gesendet, vor allem bei Erkrankungen mit einer Dauer von sechs Wochen, nach denen man ins Krankengeld gerutscht wäre.
Bei der Übermittlung werden heute natürlich Daten zu jeder Erkrankung gesammelt – die Krankenkasse wird also darüber informiert, ob du dich nun aufgrund von Erkältung, Migräne oder mentalen Problemen vorübergehend krankschreiben lässt. Doch nicht nur das ist eine Neuerung: Deine Arbeitsstelle ist seit 2023 verpflichtet, die eAU online abzurufen. Durch die schlechte Digitalisierung im Gesundheitswesen kann das allerdings immer wieder zu Problemen führen. Vor allem, da nicht alle Praxen über den nötigen Internetzugang verfügen oder die erforderliche Technik fehlt. Das bedeutet, dass deine Arbeitsstelle deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglicherweise verspätet oder aber im schlimmsten Fall gar nicht erhält. Die Lohnfortzahlung ist also gefährdet. Auf der sicheren Seite bist du mit einer zuverlässigen Krankmeldung von DrAnsay.
Privatpatient:innen interessiert die gesetzliche Änderung nicht, da sie davon nicht betroffen sind. Eine privatärztliche Krankschreibung kann weiterhin bei den Vorgesetzten eingereicht werden.
Aber wusstest du, dass sich auch kassenärztliche Patient:innen für eine private Krankschreibung entscheiden können? Der Vorteil: Die bekommst du sogar online.
Keine Wartezimmer voll kranker Menschen, keine Fahrt in die Praxis, einfach im Bett liegen und online den Anamnesebogen ausfüllen. Eventuell noch ein kurzes Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt und schon erhältst du deine Krankschreibung. Die private Krankschreibung reichst du dann, wie gewohnt, bei deiner Arbeit ein.
Die Investition lohnt sich, vor allem, wenn du dabei von deiner Arbeitsstelle unterstützt wirst, denn auch sie profitiert von Vorteilen, wenn sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von DrAnsay akzeptiert: keine Wartezeiten auf die Krankschreibung, Planungssicherheit und kein zusätzlicher Zeitaufwand für das Abrufen der eAU und den Abgleich der von dir zur Krankmeldung übermittelten Daten.
Wir bekommen immer wieder Nachrichten, dass vereinzelt Unternehmen den privatärztlichen AU-Schein von Kassenpatient:innen nicht akzeptieren wollen. Aber: In Deutschland gilt eine freie Ärzt:innenwahl. Daher ist es dein Recht, als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse eine:n Privatärzt:in zu wählen. Dieses Recht darf dir nicht abgesprochen werden.
Es besteht noch großer Klärungsbedarf, weshalb häufig vermutet wird, dass ausschließlich die eAU gilt. Doch das ist nicht korrekt! Weise deine Vorgesetzten gerne darauf hin und erkläre auch, dass so ein erheblicher Mehraufwand und unnötiger Stress reduziert werden können. Die Akzeptanz von privaten Krankschreibungen erleichtert einiges: Die interne Kommunikation wird vereinfacht, das Vertrauensverhältnis zwischen Vorgesetzten und Angestellten wird gestärkt und es hilft außerdem dabei, sich von den Krankenkassen unabhängig zu machen.
Darüber hinaus geben wir dir für die AU von DrAnsay eine Garantie zur Lohnfortzahlung*. Die Kosten für die Krankschreibung trägst du selbst, allerdings bietet DrAnsay ein spezielles Business-Programm für deine Arbeitsstelle. In der Basic-Variante können Unternehmen für ihre Angestellten kostenfrei Rabattcoupons bestellen. Diese erhalten dann 50 Prozent Rabatt auf die Leistungen der AU von DrAnsay. In der Premium-Variante übernehmen Unternehmen 100 Prozent der anfallenden Kosten und bieten somit ein Rundum-Sorglospaket für ihre Angestellten. Dein Unternehmen kann dich somit direkt unterstützen, wenn du einmal krank bist. Einige Unternehmen nutzen die AU von DrAnsay bereits seit zwei Jahren aktiv.
DrAnsay bietet dir eine digitale Gesundheitsversorgung im Sinne der Patient:innen, nicht im Sinne der Krankenkassen oder der Pharma-Industrie! Wir setzen uns für die Entlastung von Ärzt:innen vor Ort ein und rücken dein Wohlbefinden in den Mittelpunkt. Deine AU von DrAnsay bekommst du ohne großen Aufwand. Dafür musst du weder das Haus verlassen noch im überfüllten Wartezimmer einer weiteren Ansteckungsgefahr ausgesetzt werden. Nutze stattdessen die Möglichkeiten, die dir die Telemedizin und DrAnsay bieten: Schnelle Terminvergabe und unkomplizierte Gespräche mit Ärzt:innen per Webcam. Ohne Wartezeiten und Ansteckungsgefahr.
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