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Lebe länger gesund dank Präventiv-Apps

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Lang lebe Du!

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Unsere Mission: Die über 70% der Gesundheitsausgaben für chronische Krankheiten zu vermeiden, die durch ungesundes Verhalten verursacht werden.

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1. Anmelden

Wähle unten einen der Online Kurse aus und melde Dich auf der verlinkten Partnerwebseite an.

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2. Teilnehmen

Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst Du ein
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Alle unsere Services

Hier findest Du alle weiteren nützlichen online Arzt-Services, Scheine & Apps

FAQ / Kontakt

Präventionskurse sind nach dem Deutschen Standard Prävention (Leitfaden Prävention nach §20 Abs. 1 SGB V) qualitätsgesicherte Maßnahmen, die von der Zentralen Prüfstelle für Prävention zertifiziert werden müssen. Ziel ist die Verbesserung des Wohlbefindens und die Vorbeugung verschiedener Krankheitsbilder.
Erreicht wird dies durch die Erhöhung der körperlichen Leistungsfähigkeit sowie die Verbesserung des Gesundheitsbewusstseins der Teilnehmer. Präventionskurse decken viele verschiedene Schwerpunkte ab. Unterschieden wird dabei in die Handlungsfelder Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention.

Du suchst Dir einen Kurs aus und wirst zur Kursregistrierung weitergeleitet. Du meldest Dich mit Deinem Namen und Deiner E-Mail-Adresse an. Zur Bezahlung des Kurses können das Lastschriftverfahren, eine Kreditkarte oder Sofortüberweisungsdienste genutzt werden. Nach Bezahlung des Kurses steht dieser Dir sofort zur Verfügung.

Die Online-Kurse bestehen aus 8–10 Einheiten mit einer Dauer von ca. 45–60 Minuten. Jede Einheit umfasst ein Video sowie ein PDF, welches die theoretischen Inhalte der Einheit noch einmal aufbereitet und erläutert.
Die Einheiten werden im Wochenrhythmus freigeschaltet. Die Videos sind nicht vorstülpbar, sodass die komplette Einheit absolviert werden muss, bevor die nächste freigeschaltet wird. Nach Abschluss einer Einheit kann diese jederzeit erneut angesehen werden. Wenn der komplette Kurs beendet wurde, bleibt der Zugang für weitere 4 Wochen aktiv. Nach Abschluss des Kurses wird das Zertifikat an die Krankenkasse versendet.

Jeder kann einen Online Präventionskurs in Anspruch nehmen, sofern keine Kontraindikationen bestehen. Diese werden bei der Registrierung zum Kurs abgefragt.

 

Die Online-Kurse basieren auf einer Web-App und können an jedem Computer, Smartphone oder Tablet durchgeführt werden. Wichtig ist, dass ein Online- Zugang besteht. Der gewählte Kurs ist dann überall verfügbar.

Die Kursgebühr beträgt zwischen 99,00€ und 119,00€. Alle gesetzlichen Krankenversicherungen bezuschussen die Kurse. Die Höhe der Kostenerstattung ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich, beträgt in der Regel aber zwischen 75% und 100% der Kursgebühr. Die Kassen erstatten für gewöhnlich 2 Kurse pro Jahr. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Präventionskurse nur in Ausnahmefällen. Hier muss eine mögliche Kostenübernahme direkt mit dem Versicherer abgesprochen werden.

 

Für die Erstellung der Teilnahmebestätigung werden Vor- und Nachname, Geburtsdatum, eine Anschrift und eine E-Mail Adresse erhoben. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte übermittelt.

Noch Fragen?

Falls Du Deine Frage nicht auf der FAQ-Seite findest, kontaktiere uns gerne!

Mo.–Fr. (8–17 Uhr):
per folgendem Kontaktformular (Reaktionszeit: durchschnittlich ca. 3-5 Min., max. 1h) :

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Trage Dich jetzt hier mit Deiner Emailadresse ein und erhalte alle Audios und Infos zu den Lunchtime Friends.

ACHTUNG: Suchtgefahr!

Falls Du süchtig bist oder wirst, findest Du Hilfe z. B. hier.

 

10 % bis 30 % (Fußnoten 1 & 2) der Cannabis-Konsumenten werden süchtig, d. h. sie können nicht aufhören, Cannabis zu konsumieren, obwohl es gesundheitliche und soziale Probleme verursacht.
Die Suchtgefahr ist bei Personen größer, die Cannabis häufiger und bereits als Jugendliche konsumieren.(3)
Süchtige haben auch ein höheres Risiko für andere negative Folgen, wie z. B. Probleme mit der Aufmerksamkeit, dem Gedächtnis und dem Lernen.

Folgende Anzeichen deuten auf eine Cannabis-Sucht hin (4):

- Verlangen nach Cannabis oder Entzugserscheinungen ohne Cannabis.
- Erfolgloser Versuch, mit dem Cannabiskonsum aufzuhören.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es körperliche oder psychische Probleme verursacht.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es Vernachlässigung oder sonstige Probleme mit Familie, Freunden oder Kollegen verursacht.
- Cannabiskonsum in riskanten Situationen, z. B. beim Autofahren.
- Mehr Cannabiskonsum als beabsichtigt oder viel Zeit mit Cannabis zu verbringen.
- Das Bedürfnis, mehr Cannabis zu konsumieren, um den gleichen Rausch zu erleben.

 

(1) Lopez-Quintero C, de los Cobos JP, Hasin DS, et al. Probability and predictors of transition from first use to dependence on nicotine, alcohol, cannabis, and cocaine: Results of the National Epidemiologic Survey on Alcohol and Related Conditions (NESARC). Drug and Alcohol Dependence. 2011;115(1-2):120-130.
(2) Hasin DS, Saha TD, Kerridge BT, et al. Prevalence of marijuana use disorders in the United States between 2001-2002 and 2012-2013. JAMA Psychiatry. 2015;72(12):1235-1242.
(3) Winters KC, Lee C-YS. Likelihood of developing an alcohol and cannabis use disorder during youth: association with recent use and age. Drug and Alcohol Dependence. 2008;92(1-3):239-247.
(4) American Psychiatric Association. Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (5th ed). Washington, DC; 2013.

WICHTIG:

Du kannst im folgenden Fragebogen für diese „5 Min. AU“ ohne Gespräch eine Arzt-Adresse in allen deutschen Städten auswählen, die dann auch auf Deiner deutschen Krankschreibung steht.

Falls Dein Arbeitgeber jedoch streng ist, wähle auf der Startseite lieber die AU per Videochat mit deutschem Arzt inkl. 100% Lohngarantie!:

Denn Dein Arbeitgeber kann einen Unterschied der „5 Min. AU“ zur normalen AU vom Praxisarzt nur erkennen, falls er so misstrauisch ist, dass er bei der Ärztekammer vergeblich nachfragt. Alle Privatärzte für die „5 Min. AU“ sind nämlich international tätig und daher nur im Ausland registriert.
Deren Krankschreibungen sind aber rechtlich genauso gültig wie von einem deutschen Arzt, da das Gesetz nur eine „ärztliche Bescheinigung“ fordert, also ohne Beschränkung auf den Ort der Arztzulassung (§ 5 Absatz 1, Satz 2 EntgFG).
Zur Aufklärung Deines Arbeitgebers sende ihm gern unser Info-Schreiben. Zudem gibt es vereinzelt Gerichte, die im Streitfall den Beweiswert einer AU mit Videochat viel höher bewerten, da sie behaupten, die Videochat-Pflicht für Kassenärzte gelte auch für Privatärzte.