Lehne jetzt die elektronische Patientenakte (ePA) ab und schütze Deine Privatsphäre!

Entscheide selbst, wer Zugriff auf Deine sensiblen medizinischen Daten haben soll. Informiere Dich jetzt welche Nachteile es haben kann, wenn Krankenkasse, Pharmalobby und Co Deine Daten nutzen können.

Bekannt aus:

EPA die digitale Patientenakte ablehnen

Du hast die Wahl

Wir bieten Dir die Möglichkeit, aktiv die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland abzulehnen.  Bei uns steht Deine Privatsphäre an erster Stelle. Du kannst entscheiden, ob der Zugriff auf die ePa vollständig oder teilweise abgelehnt werden soll. Denn wir verstehen, wie wichtig es für Dich ist, die Kontrolle über Deine medizinischen Daten zu behalten. Also gib diese Kontrolle nicht ab und erfahre mehr zu den Problemen des Datenzugriffs.

Warum solltest Du die ePA ablehnen?

Die ePA bietet eine Übersicht Deiner Gesundheitsdaten, jedoch gibt es Risiken für den (unberechtigten) Zugriff oder den Missbrauch Deiner persönlichen Gesundheitsdaten. Nehmen wir das Argument der besseren Versorgung: Du profitierst, wenn alle an einem Strang ziehen, aber wie das Einspielen Deiner Daten durch verschiedenen Ärzte, Apotheken, Krankenkassen erfolgen soll, wird nicht erläutert. So einfach ist das nämlich gar nicht. Wir geben außerdem zu bedenken, ob tatsächlich die Krankenkassen der richtige Ort für Deine Gesundheitsdaten sind, also diejenigen, die auch über Deinen Leistungskatalog entscheiden und so noch mehr Daten und Einblicke erhalten?

Hinzu kommt, dass vereinzelte Krankenkassen eigene ePA Lösungen anbieten, die Dir einen Datenexport und Krankenkassenwechsel zu einem späteren Zeitpunkt erschweren werden. Die Grundidee der ePa ist gut und wird in Europa unterschiedlich umgesetzt, die deutsche Lösung jedoch ist nicht reif. Die Lösungen sind realitätsfern und bringen mehr Unsicherheit. Allein der Zwang, dass Du eine ePA erhältst und der Nutzung aktiv widersprechen musst, ist ohnehin fraglich. Nur durch die aktive Ablehnung der ePA kannst Du sicherstellen, dass Deine Daten nicht für andere zugänglich sind und Deine Privatsphäre ausreichend geschützt bleibt.

epa ablehnen

Einfacher Prozess zur Ablehung

Mit unserem standardisierten Widerspruchsschreiben kannst Du problemlos Deine Ablehnung formulieren und an Deine Krankenkasse senden. Fülle hierzu das Formular aus und versende es als Email selbst. Optional kannst Du den Postservice buchen!

die digitale patientenakte

Vertrauen und Datenschutz

Wir legen größten Wert auf den Schutz Deiner Daten. Deine Informationen werden vertraulich behandelt und nur zum Zwecke der Erstellung des Ablehnungsschreibens verwendet. Bei uns kannst Du Dich darauf verlassen, dass Deine sensiblen Daten sicher sind.

Die Digitale Patientenakte

Die Kontrolle gehört in Deine Hand

Handle jetzt und nimm die Kontrolle über Deine medizinischen Daten in die Hand. Lehne die ePA aktiv ab. Deine Gesundheitsinformationen sollten nicht vollständig mit Krankenkassen und Pharma unter dem Deckmantel der Forschung geteilt werden.

So einfach geht’s

Lade Dir jetzt unsere kostenlose Vorlage als PDF-Datei herunter und gebe Deine Daten an, um das Schreiben dann direkt auszudrucken und unterschrieben an Deine Krankenkasse zu verschicken. Schütze Deine Privatsphäre und behalte die Kontrolle über Deine medizinischen Daten. Handle jetzt!

Trage Dich jetzt hier mit Deiner Emailadresse ein und erhalte alle Audios und Infos zu den Lunchtime Friends.

ACHTUNG: Suchtgefahr!

Falls Du süchtig bist oder wirst, findest Du Hilfe z. B. hier.

 

10 % bis 30 % (Fußnoten 1 & 2) der Cannabis-Konsumenten werden süchtig, d. h. sie können nicht aufhören, Cannabis zu konsumieren, obwohl es gesundheitliche und soziale Probleme verursacht.
Die Suchtgefahr ist bei Personen größer, die Cannabis häufiger und bereits als Jugendliche konsumieren.(3)
Süchtige haben auch ein höheres Risiko für andere negative Folgen, wie z. B. Probleme mit der Aufmerksamkeit, dem Gedächtnis und dem Lernen.

Folgende Anzeichen deuten auf eine Cannabis-Sucht hin (4):

- Verlangen nach Cannabis oder Entzugserscheinungen ohne Cannabis.
- Erfolgloser Versuch, mit dem Cannabiskonsum aufzuhören.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es körperliche oder psychische Probleme verursacht.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es Vernachlässigung oder sonstige Probleme mit Familie, Freunden oder Kollegen verursacht.
- Cannabiskonsum in riskanten Situationen, z. B. beim Autofahren.
- Mehr Cannabiskonsum als beabsichtigt oder viel Zeit mit Cannabis zu verbringen.
- Das Bedürfnis, mehr Cannabis zu konsumieren, um den gleichen Rausch zu erleben.

 

(1) Lopez-Quintero C, de los Cobos JP, Hasin DS, et al. Probability and predictors of transition from first use to dependence on nicotine, alcohol, cannabis, and cocaine: Results of the National Epidemiologic Survey on Alcohol and Related Conditions (NESARC). Drug and Alcohol Dependence. 2011;115(1-2):120-130.
(2) Hasin DS, Saha TD, Kerridge BT, et al. Prevalence of marijuana use disorders in the United States between 2001-2002 and 2012-2013. JAMA Psychiatry. 2015;72(12):1235-1242.
(3) Winters KC, Lee C-YS. Likelihood of developing an alcohol and cannabis use disorder during youth: association with recent use and age. Drug and Alcohol Dependence. 2008;92(1-3):239-247.
(4) American Psychiatric Association. Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (5th ed). Washington, DC; 2013.

WICHTIG:

Du kannst im folgenden Fragebogen für diese „5 Min. AU“ ohne Gespräch eine Arzt-Adresse in allen deutschen Städten auswählen, die dann auch auf Deiner deutschen Krankschreibung steht.

Falls Dein Arbeitgeber jedoch streng ist, wähle auf der Startseite lieber die AU per Videochat mit deutschem Arzt inkl. 100% Lohngarantie!:

Denn Dein Arbeitgeber kann einen Unterschied der „5 Min. AU“ zur normalen AU vom Praxisarzt nur erkennen, falls er so misstrauisch ist, dass er bei der Ärztekammer vergeblich nachfragt. Alle Privatärzte für die „5 Min. AU“ sind nämlich international tätig und daher nur im Ausland registriert.
Deren Krankschreibungen sind aber rechtlich genauso gültig wie von einem deutschen Arzt, da das Gesetz nur eine „ärztliche Bescheinigung“ fordert, also ohne Beschränkung auf den Ort der Arztzulassung (§ 5 Absatz 1, Satz 2 EntgFG).
Zur Aufklärung Deines Arbeitgebers sende ihm gern unser Info-Schreiben. Zudem gibt es vereinzelt Gerichte, die im Streitfall den Beweiswert einer AU mit Videochat viel höher bewerten, da sie behaupten, die Videochat-Pflicht für Kassenärzte gelte auch für Privatärzte.