Cannabis Legalisierung: Erster Cannabis-Shop und Social Club von Marktführer DrAnsay.com

Inhalt

Valletta, 09.09.2022 – Der Marktführer für Online-Arzt-Behandlungen DrAnsay.com startet am 10. September Deutschlands ersten Online-Shop für Cannabis von Apotheken und den ersten „Social Club“.
Beide dienen auch als Pilotprojekte für die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel.
Zudem ergab eine aktuelle Umfrage, dass die Cannabis-Therapie bei 91 % der Patienten erfolgreich ist.

Der Online-Shop:

Im Online-Cannabis-Shop auf DrAnsay.com wählt der/die Patient/in zunächst die Cannabisblüten mit Preisen ab 9 EUR pro Gramm. Dann lädt er sein Arztrezept hoch, bezahlt und erhält die Cannabisblüten per Post von der ausgewählten Versand-Apotheke.

Falls der Patient noch kein Rezept hat, kann er dies gleichzeitig für 59 EUR anfordern, indem er ohne Arztbesuch einen smarten Fragebogen ausfüllt als Grundlage für den späteren Videochat mit dem Arzt. Der Algorithmus des Fragebogens basiert auf aktuellen Studien zur Suchtprävention und limitiert zudem die Bestellmenge.

„Andere reden nur, wir machen: Nicht nur für Cannabis als Arznei, sondern auch als Genussmittel übertrifft unser Online-Apotheken-Shop alle Erwartungen des Gesetzgebers an einen praktischen und kontrollierten Vertrieb – sogar günstiger als auf dem Schwarzmarkt.“, so CEO Dr. jur. Can Ansay.

Der Social Club

Der Cannabis Social Club bietet auf DrAnsay.com/CannabisClub neben virtuellen auch reale Clubhäuser in bestehenden Gastronomien, die den Konsum von Cannabis als Arznei ausdrücklich erlauben. Als erstes Clubhaus startet am 10. September 2022 der Beach Club „YAAM“ in Berlin mit einem PR-Event.

„Deutschlands erster legaler Cannabis Social Club läutet die Kulturrevolution ein, um Cannabis endlich auch als gesündere Alternative zu Alkohol buchstäblich salonfähig zu machen“, so Ansay, der persönlich anwesend sein wird. Dazu ausgewählte Gäste, neue Cocktails mit THC-Extrakt und Einblicke in weitere Visionen des Entrepreneurs, wie Online-Therapien mit Psilocybin.

Die Umfrage:

Laut einer aktuellen Umfrage von DrAnsay.com unter 272 Patienten ist die Cannabis-Therapie bei 91 % der Teilnehmer erfolgreich, nachdem alle anderen Therapien zuvor erfolglos waren.

„Die Therapie mit Cannabis ist sehr erfolgreich und hat zudem geringeres Suchtpotenzial als Alkohol oder viele Schmerz- und Schlafmittel. Warum lässt sich die Regierung so viel Zeit mit der geplanten Legalisierung und Regelversorgung?“, so der Cannabis-verschreibende Arzt Oskar Salomon. Zum weiteren Umfrage-Ergebnis: https://bit.ly/3BiKVlY

PR-Bilder von CEO, Arzt, Screenshots, Diagramm & Event-Poster: https://bit.ly/3Qr9AJi

Über DrAnsay.com:

DrAnsay.com startete 2018 in Deutschland als AU-Schein.de, mit dem Ziel, die e-Health Revolution anzuführen mit praktischen Online-Lösungen. Seitdem erfand der Gründer und CEO Dr. jur. Can Ansay mehrere erfolgreiche Weltneuheiten, wie z.B. die Online-Krankschreibung sowie seit 2021 gemeinnützig den Corona „Online-Bürgertest“ und die Massen-E-Mail-Petition für Patientenrechte. Seit 2022 sind auch online Rezepte für Cannabis als Arznei im Angebot, mit Europas erstem Online-Shop für Cannabisblüten.

Die Services basieren meist auf smarten Fragebögen, welche von vermittelten Ärzten mit oder ohne Videochat online verifiziert werden. 2022 wurden bereits über 2 Mio. solcher Arzt-Behandlungen über die Plattform durchgeführt, mit einem Google-Gesamtrating von 4,9 Sternen.

Pressekontakt: PR@DrAnsay.com

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ACHTUNG: Suchtgefahr!

Falls Du süchtig bist oder wirst, findest Du Hilfe z. B. hier.

 

10 % bis 30 % (Fußnoten 1 & 2) der Cannabis-Konsumenten werden süchtig, d. h. sie können nicht aufhören, Cannabis zu konsumieren, obwohl es gesundheitliche und soziale Probleme verursacht.
Die Suchtgefahr ist bei Personen größer, die Cannabis häufiger und bereits als Jugendliche konsumieren.(3)
Süchtige haben auch ein höheres Risiko für andere negative Folgen, wie z. B. Probleme mit der Aufmerksamkeit, dem Gedächtnis und dem Lernen.

Folgende Anzeichen deuten auf eine Cannabis-Sucht hin (4):

- Verlangen nach Cannabis oder Entzugserscheinungen ohne Cannabis.
- Erfolgloser Versuch, mit dem Cannabiskonsum aufzuhören.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es körperliche oder psychische Probleme verursacht.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es Vernachlässigung oder sonstige Probleme mit Familie, Freunden oder Kollegen verursacht.
- Cannabiskonsum in riskanten Situationen, z. B. beim Autofahren.
- Mehr Cannabiskonsum als beabsichtigt oder viel Zeit mit Cannabis zu verbringen.
- Das Bedürfnis, mehr Cannabis zu konsumieren, um den gleichen Rausch zu erleben.

 

(1) Lopez-Quintero C, de los Cobos JP, Hasin DS, et al. Probability and predictors of transition from first use to dependence on nicotine, alcohol, cannabis, and cocaine: Results of the National Epidemiologic Survey on Alcohol and Related Conditions (NESARC). Drug and Alcohol Dependence. 2011;115(1-2):120-130.
(2) Hasin DS, Saha TD, Kerridge BT, et al. Prevalence of marijuana use disorders in the United States between 2001-2002 and 2012-2013. JAMA Psychiatry. 2015;72(12):1235-1242.
(3) Winters KC, Lee C-YS. Likelihood of developing an alcohol and cannabis use disorder during youth: association with recent use and age. Drug and Alcohol Dependence. 2008;92(1-3):239-247.
(4) American Psychiatric Association. Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (5th ed). Washington, DC; 2013.

WICHTIG:

Du kannst im folgenden Fragebogen für diese „5 Min. AU“ ohne Gespräch eine Arzt-Adresse in allen deutschen Städten auswählen, die dann auch auf Deiner deutschen Krankschreibung steht.

Falls Dein Arbeitgeber jedoch streng ist, wähle auf der Startseite lieber die AU per Videochat mit deutschem Arzt inkl. 100% Lohngarantie!:

Denn Dein Arbeitgeber kann einen Unterschied der „5 Min. AU“ zur normalen AU vom Praxisarzt nur erkennen, falls er so misstrauisch ist, dass er bei der Ärztekammer vergeblich nachfragt. Alle Privatärzte für die „5 Min. AU“ sind nämlich international tätig und daher nur im Ausland registriert.
Deren Krankschreibungen sind aber rechtlich genauso gültig wie von einem deutschen Arzt, da das Gesetz nur eine „ärztliche Bescheinigung“ fordert, also ohne Beschränkung auf den Ort der Arztzulassung (§ 5 Absatz 1, Satz 2 EntgFG).
Zur Aufklärung Deines Arbeitgebers sende ihm gern unser Info-Schreiben. Zudem gibt es vereinzelt Gerichte, die im Streitfall den Beweiswert einer AU mit Videochat viel höher bewerten, da sie behaupten, die Videochat-Pflicht für Kassenärzte gelte auch für Privatärzte.