Karl sabotiert Cannabis Legalisierung

Inhalt

CEO Dr. jur. Can Ansay am Mittelmeer

Staatsversagen Teil 1

Der am 26.10. von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellte vage Plan zur Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ist Sabotage, da er offensichtlich scheitern wird. Denn gemäß internationalen Verträgen ist der Verkauf von Cannabis in BRD verboten bzw. „klar limitiert“ laut Eckpunktepapier. Es gibt rechtlich also keinerlei Unklarheiten, die so ausgelegt bzw. „interpretiert“ werden könnten, dass entgegen dem klaren Wortlaut Cannabis nicht verboten sei.

Gemäß Karls Plan hat er aber nur Erfolg, wenn die EU-Kommission, alle EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Gerichtshof seiner rechtswidrigen Interpretation folgen. Das ist aber genauso unwahrscheinlich, wie die Zustimmung aller EU-Staaten zu einer Vertragsänderung als rechtlich einzige Möglichkeit. Diese Möglichkeit wurde im Eckpunktepapier zwar erwogen, von Karl aber in der Pressekonferenz offenbar fallen gelassen, da es keinen „Plan B“ gäbe. Jedenfalls könnte der Bedarf durch Profi-Anbau in BRD erst in ein paar Jahren gedeckt werden, während der Schwarzmarkt aufblüht, da ja der Besitz und Konsum sofort legalisiert wäre.

Wenn Karl es ernst meint, müsste er sofort am besten Plan „C“ wie „Clubs“ durchsetzen, in dem er einfach die Pläne Maltas für Anbau Clubs kopiert. Demnach können non-profit Clubbetreiber für bis zu 500 Mitglieder Cannabispflanzen anbauen. Gemäß Eckpunktepapier bestehen auch keine rechtlichen Bedenken, da der private Anbau ohne Verstoss gegen internationales Recht legalisierbar wäre und der Anbau nur in BRD erfolgt. Als ich der Legalisierungs-Beauftragen in Malta, Mariella Dimech, unsere einzigartige Online Plattform für Anbau Clubs präsentiert habe, war sie begeistert.

Dass der intelligente Karl Plan C gar nicht erst erwägt, spricht klar dafür, dass er die versprochene Legalisierung nun sabotiert im Interesse der Alkohol- und Pharma-Lobby. Aber gemeinsam sind wir als „Volks-Lobby“ mächtiger als alle Lobbyisten!

✓ Ich kämpfe für Euch unbestechlich weiter bis zur Freiheit von Cannabis sowie Magic Trüffel als Naturarznei und als gesünderer Ersatz für Alkohol!

✓ Ich verspreche Euch die Legalisierung bis Sommer 2023! Anderenfalls legen wir das Bundesgesundheitsministerium wieder lahm mit unseren Massen-Email-Petitionen (Tagesschau.de Bericht).

✓ Zudem verstreue ich dann persönlich kiloweise Cannabissamen im Vorgarten des Bundeskanzleramts! Meine Rede zum Freiheitskampf als Video.

Staatsversagen Teil 2

Statt Teile des Hamburger Hafens an China zu verkaufen, sollte Olaf Scholz endlich die zig-Milliarden € Schadenersatz von China als Verursacher der Corona-Pandemie fordern. Denn China haftet wohl für alle Corona-Schäden, da es nun laut neuem vorläufigem Preprint doch ein vertuschter Labor-Unfall war. Das musste u.a. ein deutscher Wissenschaftler in seiner Freizeit erforschem, da die BRD offenbar kein Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts hat. Falls der Staat auch hier weiter versagt, sorgen wir wieder für Recht!

Alles Liebe,
Euer Dr. jur. Can Ansay in Zypern

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ACHTUNG: Suchtgefahr!

Falls Du süchtig bist oder wirst, findest Du Hilfe z. B. hier.

 

10 % bis 30 % (Fußnoten 1 & 2) der Cannabis-Konsumenten werden süchtig, d. h. sie können nicht aufhören, Cannabis zu konsumieren, obwohl es gesundheitliche und soziale Probleme verursacht.
Die Suchtgefahr ist bei Personen größer, die Cannabis häufiger und bereits als Jugendliche konsumieren.(3)
Süchtige haben auch ein höheres Risiko für andere negative Folgen, wie z. B. Probleme mit der Aufmerksamkeit, dem Gedächtnis und dem Lernen.

Folgende Anzeichen deuten auf eine Cannabis-Sucht hin (4):

- Verlangen nach Cannabis oder Entzugserscheinungen ohne Cannabis.
- Erfolgloser Versuch, mit dem Cannabiskonsum aufzuhören.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es körperliche oder psychische Probleme verursacht.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es Vernachlässigung oder sonstige Probleme mit Familie, Freunden oder Kollegen verursacht.
- Cannabiskonsum in riskanten Situationen, z. B. beim Autofahren.
- Mehr Cannabiskonsum als beabsichtigt oder viel Zeit mit Cannabis zu verbringen.
- Das Bedürfnis, mehr Cannabis zu konsumieren, um den gleichen Rausch zu erleben.

 

(1) Lopez-Quintero C, de los Cobos JP, Hasin DS, et al. Probability and predictors of transition from first use to dependence on nicotine, alcohol, cannabis, and cocaine: Results of the National Epidemiologic Survey on Alcohol and Related Conditions (NESARC). Drug and Alcohol Dependence. 2011;115(1-2):120-130.
(2) Hasin DS, Saha TD, Kerridge BT, et al. Prevalence of marijuana use disorders in the United States between 2001-2002 and 2012-2013. JAMA Psychiatry. 2015;72(12):1235-1242.
(3) Winters KC, Lee C-YS. Likelihood of developing an alcohol and cannabis use disorder during youth: association with recent use and age. Drug and Alcohol Dependence. 2008;92(1-3):239-247.
(4) American Psychiatric Association. Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (5th ed). Washington, DC; 2013.

WICHTIG:

Du kannst im folgenden Fragebogen für diese „5 Min. AU“ ohne Gespräch eine Arzt-Adresse in allen deutschen Städten auswählen, die dann auch auf Deiner deutschen Krankschreibung steht.

Falls Dein Arbeitgeber jedoch streng ist, wähle auf der Startseite lieber die AU per Videochat mit deutschem Arzt inkl. 100% Lohngarantie!:

Denn Dein Arbeitgeber kann einen Unterschied der „5 Min. AU“ zur normalen AU vom Praxisarzt nur erkennen, falls er so misstrauisch ist, dass er bei der Ärztekammer vergeblich nachfragt. Alle Privatärzte für die „5 Min. AU“ sind nämlich international tätig und daher nur im Ausland registriert.
Deren Krankschreibungen sind aber rechtlich genauso gültig wie von einem deutschen Arzt, da das Gesetz nur eine „ärztliche Bescheinigung“ fordert, also ohne Beschränkung auf den Ort der Arztzulassung (§ 5 Absatz 1, Satz 2 EntgFG).
Zur Aufklärung Deines Arbeitgebers sende ihm gern unser Info-Schreiben. Zudem gibt es vereinzelt Gerichte, die im Streitfall den Beweiswert einer AU mit Videochat viel höher bewerten, da sie behaupten, die Videochat-Pflicht für Kassenärzte gelte auch für Privatärzte.