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Lesezeit:
5 Minuten
Veröffentlichungsdatum
02.10.2025
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Medizinisches Cannabis als Kassenleistung – so geht’s!
Gut zu wissen

Medizinisches Cannabis als Kassenleistung – so geht’s!

Medizinisches Cannabis als Kassenleistung – so geht’s!

Wir verraten dir, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, damit die Kosten für dein medizinisches Cannabis von der Krankenkasse übernommen werden.



Bereits seit 2017 können Ärzt:innen medizinisches Cannabis verschreiben. Mit der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. Oktober 2024 entfällt für Kassenärzt:innen außerdem die Pflicht, vorab eine Genehmigung der Krankenkassen einzuholen. Das heißt: Die Krankenkasse muss die Kosten für das medizinische Cannabis übernehmen. Wir zeigen dir, was du dabei beachten musst.



Das Wichtigste auf einen Blick


  • Ärzt:innen, die eine der gelisteten Fach-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen haben, dürfen medizinisches Cannabis ohne vorherige Absprache mit der Krankenkasse verschreiben. Andere Mediziner:innen benötigen für die Behandlung weiterhin eine Genehmigung. 
  • Für ein Kassenrezept müssen Patient:innen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie bisher. Andernfalls kann die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern oder zurückfordern.
  • Im Apotheken-Marktplatz von dransay.com kann man jedes gültige Cannabis-Rezept einlösen und die Preise und Verfügbarkeit von Blüten und Extrakten in über 100 Apotheken vergleichen und prüfen.


Verordnung von medizinischem Cannabis ohne Kassen-Genehmigung: Das hat sich geändert

Seit 2017 ist medizinisches Cannabis in Deutschland legal und kann von Ärzt:innen verschrieben werden. Am 17.10.2024 wurde per Beschluss entschieden, dass eine Genehmigung durch die Krankenkasse nicht mehr zwingend erforderlich ist. Zuvor mussten Patient:innen eine Genehmigung bei ihrer Krankenkasse beantragen, was oft zu langen Wartezeiten führte. Durch die Änderung können Ärzt:innen mit bestimmten Fach-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen nun medizinisches Cannabis auch ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse verschreiben. Dies ermöglicht den Patient:innen einen schnelleren Zugang zu einer Behandlung, wenn die Ärztin oder der Arzt diese für medizinisch notwendig erachtet.



Das sagt ein Kassenarzt von DrAnsay

„Früher hätte am ehesten ein Hausarzt ein Kassenrezept für die Kostenübernahme von medizinischem Cannabis ausgestellt. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Der Hausarzt hat alle nötigen Informationen und bereits das Vertrauen der Krankenkasse. Für Online-Ärzte wäre das Risiko ohne Genehmigung zu hoch. Die Krankenkasse kann nämlich jederzeit die Kosten für medizinisches Cannabis vom Arzt zurückverlangen. Vor allem, wenn der Sachbearbeiter ein Kritiker ist.”



Diese Fachärzt:innen dürfen medizinisches Cannabis verschreiben


  • Allgemeinmedizin
  • Anästhesiologie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie
  • Innere Medizin
  • Innere Medizin und Angiologie
  • Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
  • Innere Medizin und Gastroenterologie
  • Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
  • Innere Medizin und Infektiologie
  • Innere Medizin und Kardiologie
  • Innere Medizin und Nephrologie
  • Innere Medizin und Pneumologie
  • Innere Medizin und Rheumatologie
  • Neurologie
  • Physikalische und Rehabilitative Medizin
  • Psychiatrie und Psychotherapie



Ärzt:innen mit diesen Zusatz-Bescheinigungen benötigen keine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse


  • Geriatrie
  • Medikamentöse Tumortherapie
  • Palliativmedizin
  • Schlafmedizin
  • Spezielle Schmerztherapie



Welche Voraussetzungen Du für ein Kassenrezept erfüllen musst

Die Krankenkasse muss die Kosten für dein medizinisches Cannabis übernehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:


  • Es handelt sich um eine schwere Erkrankung.
  • Andere Therapiemöglichkeiten waren erfolglos oder unangemessen.
  • Eine Therapie mit medizinischen Cannabis verspricht Erfolg.



Das sagt der Anwalt von DrAnsay dazu

“Nach Auffassung des G-BA ist eine Erkrankung schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder durch die Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörungen die Lebensqualität nachhaltig beeinträchtigt. Schlafstörungen müssten also beispielsweise zu nachweisbaren Gesundheitsstörungen führen. Das heißt: Schlaflosigkeit an sich reicht nicht aus. Sie muss schwerwiegende Folgen haben.”


Rezepte bequem einlösen: im Apotheken-Shop von DrAnsay

Auf dem Apotheken-Marktplatz von DrAnsay kannst du auch Rezepte von deiner Hausärztin, deinem Hausarzt oder anderen Mediziner:innen einlösen. Über unsere Partnerapotheken hast du die Möglichkeit, Preise und Verfügbarkeit von Blüten und Extrakten in über 100 Apotheken in ganz Deutschland zu vergleichen und direkt zu bestellen. Dazu gibst du nach der Auswahl deines Medikaments einfach an, dass bereits ein Rezept vorliegt.


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