Wir verraten dir, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, damit die Kosten für dein medizinisches Cannabis von der Krankenkasse übernommen werden.
Bereits seit 2017 können Ärzt:innen medizinisches Cannabis verschreiben. Mit der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. Oktober 2024 entfällt für Kassenärzt:innen außerdem die Pflicht, vorab eine Genehmigung der Krankenkassen einzuholen. Das heißt: Die Krankenkasse muss die Kosten für das medizinische Cannabis übernehmen. Wir zeigen dir, was du dabei beachten musst.
Seit 2017 ist medizinisches Cannabis in Deutschland legal und kann von Ärzt:innen verschrieben werden. Am 17.10.2024 wurde per Beschluss entschieden, dass eine Genehmigung durch die Krankenkasse nicht mehr zwingend erforderlich ist. Zuvor mussten Patient:innen eine Genehmigung bei ihrer Krankenkasse beantragen, was oft zu langen Wartezeiten führte. Durch die Änderung können Ärzt:innen mit bestimmten Fach-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen nun medizinisches Cannabis auch ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse verschreiben. Dies ermöglicht den Patient:innen einen schnelleren Zugang zu einer Behandlung, wenn die Ärztin oder der Arzt diese für medizinisch notwendig erachtet.
„Früher hätte am ehesten ein Hausarzt ein Kassenrezept für die Kostenübernahme von medizinischem Cannabis ausgestellt. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Der Hausarzt hat alle nötigen Informationen und bereits das Vertrauen der Krankenkasse. Für Online-Ärzte wäre das Risiko ohne Genehmigung zu hoch. Die Krankenkasse kann nämlich jederzeit die Kosten für medizinisches Cannabis vom Arzt zurückverlangen. Vor allem, wenn der Sachbearbeiter ein Kritiker ist.”
Die Krankenkasse muss die Kosten für dein medizinisches Cannabis übernehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
“Nach Auffassung des G-BA ist eine Erkrankung schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder durch die Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörungen die Lebensqualität nachhaltig beeinträchtigt. Schlafstörungen müssten also beispielsweise zu nachweisbaren Gesundheitsstörungen führen. Das heißt: Schlaflosigkeit an sich reicht nicht aus. Sie muss schwerwiegende Folgen haben.”
Auf dem Apotheken-Marktplatz von DrAnsay kannst du auch Rezepte von deiner Hausärztin, deinem Hausarzt oder anderen Mediziner:innen einlösen. Über unsere Partnerapotheken hast du die Möglichkeit, Preise und Verfügbarkeit von Blüten und Extrakten in über 100 Apotheken in ganz Deutschland zu vergleichen und direkt zu bestellen. Dazu gibst du nach der Auswahl deines Medikaments einfach an, dass bereits ein Rezept vorliegt.
Wir verraten dir, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, damit die Kosten für dein medizinisches Cannabis von der Krankenkasse übernommen werden.
Bereits seit 2017 können Ärzt:innen medizinisches Cannabis verschreiben. Mit der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. Oktober 2024 entfällt für Kassenärzt:innen außerdem die Pflicht, vorab eine Genehmigung der Krankenkassen einzuholen. Das heißt: Die Krankenkasse muss die Kosten für das medizinische Cannabis übernehmen. Wir zeigen dir, was du dabei beachten musst.
Seit 2017 ist medizinisches Cannabis in Deutschland legal und kann von Ärzt:innen verschrieben werden. Am 17.10.2024 wurde per Beschluss entschieden, dass eine Genehmigung durch die Krankenkasse nicht mehr zwingend erforderlich ist. Zuvor mussten Patient:innen eine Genehmigung bei ihrer Krankenkasse beantragen, was oft zu langen Wartezeiten führte. Durch die Änderung können Ärzt:innen mit bestimmten Fach-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen nun medizinisches Cannabis auch ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse verschreiben. Dies ermöglicht den Patient:innen einen schnelleren Zugang zu einer Behandlung, wenn die Ärztin oder der Arzt diese für medizinisch notwendig erachtet.
„Früher hätte am ehesten ein Hausarzt ein Kassenrezept für die Kostenübernahme von medizinischem Cannabis ausgestellt. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Der Hausarzt hat alle nötigen Informationen und bereits das Vertrauen der Krankenkasse. Für Online-Ärzte wäre das Risiko ohne Genehmigung zu hoch. Die Krankenkasse kann nämlich jederzeit die Kosten für medizinisches Cannabis vom Arzt zurückverlangen. Vor allem, wenn der Sachbearbeiter ein Kritiker ist.”
Die Krankenkasse muss die Kosten für dein medizinisches Cannabis übernehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
“Nach Auffassung des G-BA ist eine Erkrankung schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder durch die Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörungen die Lebensqualität nachhaltig beeinträchtigt. Schlafstörungen müssten also beispielsweise zu nachweisbaren Gesundheitsstörungen führen. Das heißt: Schlaflosigkeit an sich reicht nicht aus. Sie muss schwerwiegende Folgen haben.”
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