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Burnout und Überbelastung auf der Arbeit – Wie kann man sich schützen?

Die meisten Menschen sind heutzutage in irgendeiner Form beruflich eingebunden. Seien es Angestellte, Freelancer oder Unternehmer, die meisten von uns haben einen Job. Doch gerade in unserer heutigen Zeit, die geprägt ist von stetigem Wandel und hoher Dynamik, kommt es leider häufig zu Burnout oder Überbelastung auf der Arbeit. 

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, was Burnout überhaupt ist. Burn-Out ist ein psychisches Syndrom, das durch chronische Stressbelastung und emotionale Erschöpfung hervorgerufen wird. Es gibt verschiedene Symptome, die einen Burn-Out auszeichnen. Gefühl der Erschöpfung, negative Gedankenmuster, Müdigkeit und Niedergeschlagenheit sind nur einige davon.

Wusstest Du, dass Du bei Erschöpfung, Belastungssituationen oder Burnout Dich auch an einen Arzt wenden kannst:

AU-Schein wenn Dein Kind krank ist

Wenn dein Kind an Husten, Schnupfen oder Fieber erkrankt, dann wird es wahrscheinlich nicht in die Schule oder den Kindergarten gehen können. Als Eltern stellst du dich vor eine schwierige Entscheidung: Wer kümmert sich um das kranke Kind? Wenn niemand da ist, musst Du zu wohl zu Hause bleiben und es gesund pflegen. 

Als Arbeitnehmer gar kein Problem: Du hast Anspruch auf eine Kind-AU, d.h. eine „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld“ (Muster 21). Die bekommst für Deinen Arbeitgeber Du ganz unkompliziert online bei uns. Du musst nicht extra in die Arztpraxis, sondern nur online einen Fragebogen ausfüllen und per Mail Deine AU erhalten. Du darfst Dein Kind (max. 12 J.) dann zu Hause 7 Tage betreuen + 7 Tage für eine Folge-Kind-AU.

Um Kinderkrankengeld zu beantragen, musst Du diese ärztliche Bescheinigung bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass das Kind krank ist und eine Behandlung oder Pflege erfordert. Anschließend können Eltern entweder den Antrag direkt bei der Krankenkasse stellen oder die ärztliche Bescheinigung direkt an die Krankenkasse senden. In einigen Fällen kann auch ein Online-Antrag gestellt werden.

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Hinweis: Dieser journalistische Beitrag ohne jegliche Haftung enthält keine Heilversprechen, Werbung oder ärztliche Beratung.

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ACHTUNG: Suchtgefahr!

Falls Du süchtig bist oder wirst, findest Du Hilfe z. B. hier.

 

10 % bis 30 % (Fußnoten 1 & 2) der Cannabis-Konsumenten werden süchtig, d. h. sie können nicht aufhören, Cannabis zu konsumieren, obwohl es gesundheitliche und soziale Probleme verursacht.
Die Suchtgefahr ist bei Personen größer, die Cannabis häufiger und bereits als Jugendliche konsumieren.(3)
Süchtige haben auch ein höheres Risiko für andere negative Folgen, wie z. B. Probleme mit der Aufmerksamkeit, dem Gedächtnis und dem Lernen.

Folgende Anzeichen deuten auf eine Cannabis-Sucht hin (4):

- Verlangen nach Cannabis oder Entzugserscheinungen ohne Cannabis.
- Erfolgloser Versuch, mit dem Cannabiskonsum aufzuhören.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es körperliche oder psychische Probleme verursacht.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es Vernachlässigung oder sonstige Probleme mit Familie, Freunden oder Kollegen verursacht.
- Cannabiskonsum in riskanten Situationen, z. B. beim Autofahren.
- Mehr Cannabiskonsum als beabsichtigt oder viel Zeit mit Cannabis zu verbringen.
- Das Bedürfnis, mehr Cannabis zu konsumieren, um den gleichen Rausch zu erleben.

 

(1) Lopez-Quintero C, de los Cobos JP, Hasin DS, et al. Probability and predictors of transition from first use to dependence on nicotine, alcohol, cannabis, and cocaine: Results of the National Epidemiologic Survey on Alcohol and Related Conditions (NESARC). Drug and Alcohol Dependence. 2011;115(1-2):120-130.
(2) Hasin DS, Saha TD, Kerridge BT, et al. Prevalence of marijuana use disorders in the United States between 2001-2002 and 2012-2013. JAMA Psychiatry. 2015;72(12):1235-1242.
(3) Winters KC, Lee C-YS. Likelihood of developing an alcohol and cannabis use disorder during youth: association with recent use and age. Drug and Alcohol Dependence. 2008;92(1-3):239-247.
(4) American Psychiatric Association. Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (5th ed). Washington, DC; 2013.

WICHTIG:

Du kannst im folgenden Fragebogen für diese „5 Min. AU“ ohne Gespräch eine Arzt-Adresse in allen deutschen Städten auswählen, die dann auch auf Deiner deutschen Krankschreibung steht.

Falls Dein Arbeitgeber jedoch streng ist, wähle auf der Startseite lieber die AU per Videochat mit deutschem Arzt inkl. 100% Lohngarantie!:

Denn Dein Arbeitgeber kann einen Unterschied der „5 Min. AU“ zur normalen AU vom Praxisarzt nur erkennen, falls er so misstrauisch ist, dass er bei der Ärztekammer vergeblich nachfragt. Alle Privatärzte für die „5 Min. AU“ sind nämlich international tätig und daher nur im Ausland registriert.
Deren Krankschreibungen sind aber rechtlich genauso gültig wie von einem deutschen Arzt, da das Gesetz nur eine „ärztliche Bescheinigung“ fordert, also ohne Beschränkung auf den Ort der Arztzulassung (§ 5 Absatz 1, Satz 2 EntgFG).
Zur Aufklärung Deines Arbeitgebers sende ihm gern unser Info-Schreiben. Zudem gibt es vereinzelt Gerichte, die im Streitfall den Beweiswert einer AU mit Videochat viel höher bewerten, da sie behaupten, die Videochat-Pflicht für Kassenärzte gelte auch für Privatärzte.