Tagesschau-Interview zu Online-„Bürgertest“

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Nur mit online „Bürgertests“ ist Corona besiegbar.

Tagesschau.de hat CEO Dr. jur. Can Ansay interviewt insb. zur Gültigkeit der online „Bürgertests“, Impfpflicht und Massen-Email-Petitionen. Jedoch fehlen in dem Bericht viele Antworten, denn ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung wohl verunsichern. Daher könnt ihr das vollständige Interview jetzt exklusiv hier lesen.


CEO Dr. jur. Can Ansay als Redner auf der ZEIT Gesundheit Konferenz 2019



Tagesschau.de: Unseren Informationen zufolge bieten Sie über Ihre Seite DrAnsay.com die Zustellung negativer Corona-Testzertifikate auf Grundlage durchgeführter Selbsttests an. Anders als von Ihnen kommuniziert sind diese Zertifikate nach Einschätzung mehrerer Behörden in Zusammenhang mit den derzeit geltenden 2G-/2G+- und 3G-Regeln ungültig. Was sagen Sie dazu?*


Dr. jur. Can Ansay, CEO: Wen interessiert das? Glaubst Du Carl Benz hätte das Auto erfunden, wenn er das Kutschengesetz befolgt hätte? Nein, denn erst kommt die revolutionäre Erfindung und dann folgt das Gesetz, nicht umgekehrt.

Wir haben bereits über 1 Mio. unserer revolutionären online „Bürgertests“ ausgestellt für unsere über 400.000 Nutzer, die uns bei Google mit insgesamt 5,0 Sternen bewerten – besser geht´s nicht. Gemäß Umfrage akzeptieren zudem bereits über 50% der Arbeitgeber in Deutschland unsere online „Bürgertests“.

Ich bin Dr. jur. Can Ansay – Rechtsanwalt, Tech-Millionär und Gründer/CEO von DrAnsay.com. Als Anführer der eHealth-Revolution bin ich es gewohnt, dass der Staat meine revolutionären Lösungen zuerst reflexartig unbegründet ablehnt und dann später begeistert kopiert. Ich bin ausgewiesener Experte für neuartige Online-Services mit hohem Aufwand-Nutzen-Verhältnis, welches selbst Experten überrascht. Für viele wirke ich daher zunächst wie ein Geisterfahrer, bis sie merken, dass sie die Geisterfahrer sind. So war es auch, als ich 2018 die Online Krankschreibung erfunden habe, die dann 2020 in Form der AU per Telefon vom Staat kopiert wurde.

So lange können wir mit der Akzeptanz unserer online „Bürgertests“ dieses mal aber nicht warten, da sie jetzt im Krieg gegen Corona massenhaft nötig sind. Um den Druck auf die Regierung zu erhöhen, habe ich daher für unsere Nutzer die Massenemail-Petition mit Sofortwirkung erfunden, die ein 100-fach besseres Aufwand-/Nutzen-Verhältnis hat als vor-Ort Demos und bereits erfolgreich.

Ich kenne Jens Spahn zwar persönlich und das FOCUS-Magazin bezeichnete uns als „Power-Paar„, ich bin aber unabhängig vom Establishment und verfolge nur die besten Interessen unserer Nutzer sowie der Menschheit. Für die eHealth-Revolution und den Umgang mit COVID-19 muss man kompetent, fleißig, kreativ, motiviert, schnell und mutig sein. So wünsche ich mir persönlich auch den Umgang von Politik und Beamten mit eben diesen Themen.

Nun zur Frage: Zunächst sind sich doch alle Experten einig, dass möglichst viele Bürgertests kriegsentscheidend sind. Mit unserem einzigartigen Service sind sogar tägliche Tests für alle Bürger kostengünstig möglich. Da die Rechtslage komplex ist und sich jederzeit ändern kann, ist zunächst also die Frage viel wichtiger, ob unsere Lösung gut ist. Falls sie gut ist, sollte sie eindeutig erlaubt werden, falls sie schädlich ist, sollte sie verboten werden. Unsere Lösung ist nicht gut, sie ist genial und sollte daher sogar gefördert werde.

Mit unseren kostenlosen Online-„Bürgertests“ ist das Attest vom Arzt nach 5 Min. als PDF fertig – ganz ohne Ansteckungsrisiko. Daher befürwortet auch das Bundesarbeitsministerium für die 3G-Regel am Arbeitsplatz ausdrücklich solche zuhause selbst-angewendeten Antigen-Tests wie folgt:

„Ein wesentlicher Vorteil von Antigen-Schnelltests für die Selbstanwendung liegt darin, dass diese auch von ungeschulten Laien durchgeführt werden können. Sie können z.B. auch zu Hause vor der Arbeit durchgeführt werden, wodurch zusätzlich Kontakte mit positiv Getesteten im Betrieb vermieden werden.“ 
(Bundesarbeitsministerium, FAQ-Webseite, Nr. 2.2.2.)

Denn zum einen können Kontrolleure unsere PDF optisch kaum von normalen Zertifikaten eines Testzentrums unterscheiden. Arbeitgebern fehlt daher auch jegliches Verschulden bei Kontrollen, so dass sie kein Bußgeld befürchten müssen. Davon sind wir so sehr überzeugt, dass wir zudem allen Nutzern und Arbeitgebern anbieten, etwaige Bußgelder voll zu bezahlen. Bei über 1 Mio. bisher ausgestellten 3G Selbsttest-Attesten hat das aber noch nie jemand in Anspruch genommen. Auch meine Selbstanzeige beim Gesundheitsamt Hamburg als Bürger und Arbeitgeber ist seit Mitte Oktober unbeantwortet, obwohl ich um einen Bußgeldbescheid bettele.

Ab sofort bieten wir daher allen Bürgern und Arbeitgebern sogar 5.000 € Belohnung, um endlich den ersten Bußgeldbescheid zu erhalten. Aber das ist wohl unmöglich. Die Bußgeld-Androhungen sind also nur heiße Luft und machen niemandem mehr Angst, so dass jeder unseren Service problemlos nutzen kann.

Offenbar sind die Behörden sowie Polizei überfordert und selbst genervt von den vielen Corona-Regelungen, die sie kaum noch verstehen. Zudem befürchtet der Staat zurecht, dass wir dann mit Bußgeldbescheiden als Klagevoraussetzung weitere rechtswidrige Corona-Regelungen kippen, so wie unsere Rechtsanwälte es bereits erfolgreich taten.

Eine etwaige Impfpflicht für alle kippen wir übrigens auch als verfassungswidrig oder vereiteln sie legal, wenn nicht vorher feststeht, dass getestete Ungeimpfte mit FFP2-Maske ansteckender sind als ungetestete Geimpfte. Zudem müssen vorher folgende mildere Mittel gescheitert sein:

Online „Bürgertests“,
FFP2-Maskenpflicht und
eine Impfpflicht begrenzt nur auf Risikopatienten oder Super-Spreader für die „Schild“-Herdenimmunität.


Nun zur Rechtslage: Die aktuelle Rechtslage ist nicht so wichtig, da sie jederzeit geändert werden kann. Wir hatten Glück, dass das Bundesgesundheitsministerium Online-Bürgertests nur in der TestV ausgeschlossen hat und nicht auch in § 2 Nr. 7 c) SchAusnahmV. Durch den Regierungswechsel konnten sie diesen Fehler auch nicht einfach ausbessern. Ich hoffe, dass Online-Bürgertests nun ausdrücklich in die TestV aufgenommen werden durch den FDP-Gesundheitsminister Prof. Dr. Andrew Ullmann als neuen Bundesgesundheitsminister.

Das Bundesgesundheitsministerium äußert sich zur Gültigkeit von online Testnachweisen auf seiner Homepage nur insoweit, als dass sie nur ungültig seien, wenn sie „auf einer bloßen videoüberwachten Selbsttestung beruhen.“. Das trifft auf unsere online „Bürgertests“ nicht zu, da unsere Ärzte die Selbsttest nicht per Video überwachen, sondern nur per smarten Fragebogen. Genauso wird ja auch ein Gebäude am effizientesten mittels Alarmanlage überwacht und nicht etwa mittels 24h Überwachung per Video oder gar vor Ort.

Auch andere Rechtsanwälte bestätigen die Rechtmäßigkeit von Online-„Bürgertests“, z.B. in diesem Bericht. Auch viele Experten und Politiker halten sie für nützlich, gültig und fordern sogar staatliche Finanzierung (https://bit.ly/2YMUJ7ohttps://bit.ly/3qIbYSS), so wie es jetzt z.B. die USA einführen.

Zudem bieten viele Konkurrenten Online-Testzertifikate an und haben selbstverständlich auch vorher die Rechtslage geprüft. Unser Online „Bürgertest“ ist jedenfalls zurzeit wie ein normaler Bürgertest im Testzentrum zur Erfüllung der 3G-Regel zu behandeln. Das gilt aufgrund der bundesweiten Regelung in § 2 Nr. 7 c) SchAusnahmV und dem Rechtsgutachten.

In einzelnen Bundesländern können Online Selbsttest-Zertifikate jedoch in Landesverordnungen ausgeschlossen sein.

Dasselbe gilt auch für die seit 24.11. geltende 3G-Regel für Zugang zum Arbeitsplatz und Bus/Bahn, nur dass hier diese Anwendungsfälle bisher wohl von keiner Landesverordnung erfasst sind und Online Selbsttest-Zertifikate somit nicht ausgeschlossen sind. Die anderslautende Pressemitteilung der Gesundheitsbehörde Hamburg ist insoweit jedenfalls falsch.

Jedenfalls sind wohl alle Corona-Landesverordnungen ungültig, denn sie sind selbst für Experten kaum verständlich und verstoßen somit gegen das vom Bundesverfassungsgericht wie folgt näher definierte Klarheitsgebot:

Das Gebot der Normenbestimmtheit und der Normenklarheit […] soll die Betroffenen befähigen, die Rechtslage anhand der gesetzlichen Regelung zu erkennen, damit sie ihr Verhalten danach ausrichten können. Die Bestimmtheitsanforderungen dienen auch dazu, die Verwaltung zu binden und ihr Verhalten nach Inhalt, Zweck und Ausmaß zu begrenzen (…)“. BVerfGE 114, 1 (53)

Demnach veranschaulicht bereits die o.g. Pressemitteilung der Gesundheitsbehörde Hamburg, dass selbst die „Verwaltung“ die Rechtslage gemäß Corona-Verordnung nicht „erkennt“. Kein Wunder, denn z.B. die Hamburger Corona-Verordnung vom 19.11. hat über 100 Seiten und galt nur 9 Tage. Das Hamburger Stadtgebiet umfasst zudem 3 Bundesländer, so dass normale Bürger und auch Beamte alle 9 Tage über 300 Seiten komplizierten Juristentext lesen und verstehen sollen. Das kann nur ein Rechtsanwalt, der dann jeden Bürger 3.000 € im Monat kosten würde.

Falls die Bundesländer nicht schnell die unwirksamen Corona-Verordnungen durch verständliche Verordnungen ersetzen, schaffen wir unsere eigenen Interims-Regeln und setzen sie faktisch durch.

Offenbar hat bisher auch nur das Bundesgesundheitsministerium das Rechtsgutachten gelesen und mir im September verzweifelt bestätigt, dass unsere Lösung clever und legal sei. Jedoch wollte Jens Spahn unbedingt alle Ungeimpften indirekt zum Impfen zwingen durch teure Bürgertests, die sich dann kein Ungeimpfter mehr leisten kann. Daher passte unsere praktische und kostenlose Massentest-Lösung plötzlich nicht mehr ins Konzept. Das Ergebnis ist die 4. Welle, weil kaum noch jemand getestet wurde. Diesen Fehler hat Jens Spahn zumindest eingestanden und wir haben ihn mit unseren online „Bürgertests“ ausgebadet.

Aber offenbar verfolgen einige noch immer diese alte Strategie, die aber zu Lasten aller Bürger geht, auch der Geimpften. Insoweit erhielt ich heute eine E-Mail, demnach eine 3-fach geimpfte 85-Jährige nun täglich vor dem Testzentrum mit Rollator im Regen Schlange stehen muss, da unser Online-„Bürgertest“ vom Hallenbad nicht akzeptiert wird. Wo ist der Ethik-Rat, wenn man ihn braucht?


Tagesschau.de: Unseren Informationen zufolge bieten Sie auch den Versand von sogenannten „Genesenenzertifikaten“ an, die Sie, wie auch bei den Testzertifikaten, allein auf Grundlage eines ausgefüllten Fragebogens versenden. Was sagen Sie dazu?

Dr. jur. Can Ansay, CEO: Das stimmt und ist auch alles rechtmäßig. Unsere Lösung ist seit Juni 2020 sogar besser, da wir bei der individuellen Berechnung der Immunitätsdauer per Algorithmus auch Antikörpertests und Symptome berücksichtigen. Gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV ist das Zertifikat in BRD jedoch nur mit positivem PCR-Test von damals gültig, wodurch ca. 95% der Genesenen von vornherein ausgeschlossen werden ohne nachvollziehbare Begründung. Dass muss der Gesetzgeber sofort ändern.


Tagesschau.de: Unseren Informationen zufolge hat die Hamburger Sozialbehörde Sie zum Unterlassen des Betriebs der Seite DrAnsay.com aufgefordert. Was sagen Sie dazu?

Dr. jur. Can Ansay, CEO: Davon weiß ich nichts und dafür ist auch keine Rechtsgrundlage ersichtlich. Zudem können wir als Internet-Unternehmen unseren Service auch außerhalb des Machtbereichs der Hamburger Sozialbehörde jederzeit anbieten. Siehe mein TV-Interview auf RTL.


Tagesschau.de: Unseren Informationen zufolge ermittelt die Hamburger Polizei in Zusammenhang mit dem Betrieb Ihrer Seite. Was sagen Sie dazu?

Dr. jur. Can Ansay, CEO: Davon weiß ich nichts und dafür ist auch keine Rechtsgrundlage ersichtlich. Ich weiß nur, dass die Polizei Hamburg offenbar auch keine Lust mehr hat, die fragwürdigen Schikane-Regelungen des Bürgermeisters Tschentscher umzusetzen, wie z.B. Maskenpflicht beim Joggen.


Tagesschau.de: Unseren Informationen zufolge haben Sie in per Mail verschickten Newslettern dazu aufgefordert, mehrere vorformulierte „Petitions“-E-Mails an einen von Ihnen vorab festgelegten Empfängerkreis verschiedener Stellen im Gesundheitssystem zu versenden. Unseren Informationen zufolge gingen daraufhin Tausende Mails bei Betroffenen ein. Was war das Ziel dieser Aktion?

Dr. jur. Can Ansay, CEO: Die Petitionen und Sachanfragen wurden demokratisch online ermittelt durch Befragung unserer hunderttausenden Nutzer. Ziel war es u.a., Gesundheitsministerien und -behörden über unsere kostenlosen Online-„Bürgertests“ zu informieren, damit die Gesetzgeber sie bei ihren Corona-Regelungen als scharfes Schwert gegen Corona berücksichtigen und nutzen. Denn der Staat hatte die fatale Abschaffung der kostenlosen Bürgertests damit falsch begründet, sie würden Milliarden kosten. Bereits im Frühjahr hatte ich jedoch dem Bundesgesundheitsministerium unsere Online-Bürgertests vorgestellt ohne jegliche Kosten für Bürger oder Staatskasse.

Wir haben dann das Versagen ausgebadet und dafür gesorgt, dass es durchgehend kostenlose online „Bürgertests“ für alle Bürger gibt. Die Staatsversager sollen also nie wieder so dreist falsche Fakten behaupten, die Menschenleben kosten und Ungeimpfte diffamieren.

Unsere Massenpetition-E-Mails verschaffen unseren hunderttausenden Nutzern als „Volks-Lobby“ also zunächst Gehör bei den Gesundheitsministerien, aber etablieren sie auch als Gegengewicht zur mächtigen Industrie-Lobby, die keine demokratische Legitimation hat. Zudem enthalten unsere Petitionen wertvolle Empfehlungen im Krieg gegen Corona sowie Sachanfragen, welche für die Nutzer wichtig sind, um viele Regeln nachzuvollziehen und eine fundierte Impfentscheidung zu treffen.

Irritierend ist, dass die Staatsversager mit einer einzigen Antwort auf die identischen Fragen auf einen Schlag 10.000 Nutzern helfen würden, sie es aber trotzdem nicht machen. Erschreckend, dass sie die legitimen E-Mails nachweislich sogar gelöscht haben, obwohl sie zur Bearbeitung verpflichtet sind. Offenbar liegen ihnen diese wichtigen Fakten selbst gar nicht vor, so dass viele Gesetze ungültig sein dürften. Denn die nötige Abwägung insbesondere milderer Mittel und die Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes war ohne diese Fakten nicht möglich. Nur so erklären sich auch die vielen verfassungswidrigen Regelungen aufgrund von „Bauch-Evidenz“. Als nächstes gehen tausende Dienstaufsichtsbeschwerden bei den Behörden ein.


Tagesschau.de: Was sagen Sie zu dem Vorwurf, mit dieser E-Mail-Aktion versucht zu haben, verschiedene Behörden im Gesundheitssystem lahmzulegen, mindestens aber in ihrer Arbeit erheblich zu beeinträchtigen?

Dr. jur. Can Ansay, CEO: Bürger haben ein legitimes Anrecht auf Petitionen und Sachanfragen per Email. Die Behörden haben diese Emails trotz Antwortpflicht einfach rechtswidrig gelöscht und damit auch ihre Verachtung dieser wichtigen Bürgerrechte gezeigt. Daher dient der sanktionierende Nebeneffekt der Email-Wellen auch dem Schutz des Rechtsstaats. Wir sind aber immer an konstruktiven Lösungen interessiert und daher auch für Dialog offen.


Tagesschau.de: Nach unseren Informationen haben Sie heute eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale erhalten, die Sie zur Unterlassung der von Ihnen beworbenen Ausstellung von Test- sowie Genesenen-Zertifikaten auffordert. Was sagen Sie dazu?

Dr. jur. Can Ansay, CEO: Die „Wettbewerbszentrale“ hat offensichtlich das Rechtsgutachten nicht gelesen und kommentiert daher nicht, dass eine „Überwachung“ gemäß der Vorschrift auch mittels Online-Fragebogen möglich ist. Genauso wie für die Überwachung eines Gebäudes eine Alarmanlage ausreicht und keine 24h Überwachung per Video oder gar vor Ort nötig ist. Missbrauch ist zudem ohne uns viel leichter durch Fälschung eines Testzentrum-Zertifikats. Dass man uns nicht verbieten kann, sagte ich bereits im RTL TV-Interview.


*Ca. 5% der Antworttexte wurden nach dem Interview aktualisiert bzw. ergänzt.

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Falls Du süchtig bist oder wirst, findest Du Hilfe z. B. hier.

 

10 % bis 30 % (Fußnoten 1 & 2) der Cannabis-Konsumenten werden süchtig, d. h. sie können nicht aufhören, Cannabis zu konsumieren, obwohl es gesundheitliche und soziale Probleme verursacht.
Die Suchtgefahr ist bei Personen größer, die Cannabis häufiger und bereits als Jugendliche konsumieren.(3)
Süchtige haben auch ein höheres Risiko für andere negative Folgen, wie z. B. Probleme mit der Aufmerksamkeit, dem Gedächtnis und dem Lernen.

Folgende Anzeichen deuten auf eine Cannabis-Sucht hin (4):

- Verlangen nach Cannabis oder Entzugserscheinungen ohne Cannabis.
- Erfolgloser Versuch, mit dem Cannabiskonsum aufzuhören.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es körperliche oder psychische Probleme verursacht.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es Vernachlässigung oder sonstige Probleme mit Familie, Freunden oder Kollegen verursacht.
- Cannabiskonsum in riskanten Situationen, z. B. beim Autofahren.
- Mehr Cannabiskonsum als beabsichtigt oder viel Zeit mit Cannabis zu verbringen.
- Das Bedürfnis, mehr Cannabis zu konsumieren, um den gleichen Rausch zu erleben.

 

(1) Lopez-Quintero C, de los Cobos JP, Hasin DS, et al. Probability and predictors of transition from first use to dependence on nicotine, alcohol, cannabis, and cocaine: Results of the National Epidemiologic Survey on Alcohol and Related Conditions (NESARC). Drug and Alcohol Dependence. 2011;115(1-2):120-130.
(2) Hasin DS, Saha TD, Kerridge BT, et al. Prevalence of marijuana use disorders in the United States between 2001-2002 and 2012-2013. JAMA Psychiatry. 2015;72(12):1235-1242.
(3) Winters KC, Lee C-YS. Likelihood of developing an alcohol and cannabis use disorder during youth: association with recent use and age. Drug and Alcohol Dependence. 2008;92(1-3):239-247.
(4) American Psychiatric Association. Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (5th ed). Washington, DC; 2013.

WICHTIG:

Du kannst im folgenden Fragebogen für diese „5 Min. AU“ ohne Gespräch eine Arzt-Adresse in allen deutschen Städten auswählen, die dann auch auf Deiner deutschen Krankschreibung steht.

Falls Dein Arbeitgeber jedoch streng ist, wähle auf der Startseite lieber die AU per Videochat mit deutschem Arzt inkl. 100% Lohngarantie!:

Denn Dein Arbeitgeber kann einen Unterschied der „5 Min. AU“ zur normalen AU vom Praxisarzt nur erkennen, falls er so misstrauisch ist, dass er bei der Ärztekammer vergeblich nachfragt. Alle Privatärzte für die „5 Min. AU“ sind nämlich international tätig und daher nur im Ausland registriert.
Deren Krankschreibungen sind aber rechtlich genauso gültig wie von einem deutschen Arzt, da das Gesetz nur eine „ärztliche Bescheinigung“ fordert, also ohne Beschränkung auf den Ort der Arztzulassung (§ 5 Absatz 1, Satz 2 EntgFG).
Zur Aufklärung Deines Arbeitgebers sende ihm gern unser Info-Schreiben. Zudem gibt es vereinzelt Gerichte, die im Streitfall den Beweiswert einer AU mit Videochat viel höher bewerten, da sie behaupten, die Videochat-Pflicht für Kassenärzte gelte auch für Privatärzte.