Corona-Email-Petitionen erfolgreich

Inhalt

Wir feiern den ersten Erfolg Eurer Massen-Email-Petitionen.

Nur wenn wir uns verbünden und zusammen aufstehen, können wir uns das notwendige Gehör bei Staat, Ländern und Behörden verschaffen. Durch das Versenden von tausenden Emails habt Ihr Aufsehen erregen und einen Bericht auf Tagesschau.de bewirkt.

Wie Tagesschau.de berichtet, gingen bei Gesundheitsministerien „… in mehreren Wellen seit 12. November jeweils etwa 10.000 solcher [Petitions-]Mails ein … „. Der Erfolg Eurer Emails wird somit bestätigt und Ihr setzt nachhaltige Zeichen.


Kurzer Rückblick

Seit Oktober habt Ihr bereits vier Massen-Petitionen an Gesundheitsministerien in Bund und Ländern gesendet. Diese neue Art von Petitionen per Massen-Emails hat ein 100-fach besseres Aufwand/Nutzen-Verhältnis als herkömmliche Demos vor Ort. Denn mit nur 2 Klicks sendest Du eine vom Rechtsanwalt vorformulierte Email an 100 voreingetragene Empfänger.

Im Fokus dieser Emails steht dabei immer Sachanfragen sowie Petitionen für einen verhältnismäßige Umgang mit COVID-19 und einfache online Lösungen für Deinen Alltag wie beispielsweise unser Online-„Bürgertest“.

Erster Erfolg der Petitionen

Gemäß einem Bericht über uns auf Tagesschau.de, mussten sich die Gesundheitsministerien des Bundes und einiger Bundesländer lange mit Euren über 10.000 Emails beschäftigen. Dein Einsatz hat sich also gelohnt. Damit etablieren wir uns weiter als mächtige Stimme für evidenzbasierte, faire und nützliche Regeln im Krieg gegen COVID-19. Das vollständige Interview findest Du hier.

Erhöhe weiter mit uns den Druck

Mach jetzt mit bei der fünften Email-Welle! Klicke dafür einfach auf folgenden Button, dann öffnet sich wie gewohnt Dein Email-Programm mit dem vorformulierten Petitions-Text und 145 voreingetragenen Empfängern:

Hinweise:
✓ Email-Tsunami: Sende über denselben Button zudem täglich so lange neue Emails, bis sie Dir antworten. Ersetze dafür einfach den Email-Text z.B. mit der Bitte um Empfangsbestätigung.

✓ Damit Deine legitime Email nicht einfach (rechtswidrig) als Spam gelöscht wird, ergänze möglichst Deinen Namen und Deine persönliche und individuelle Betreff-Zeile. Dann ist Deine E-Mail nicht direkt als Petition erkennbar.

✓ Die Zahl der voreingetragenen Empfänger ist von 100 auf 146 gestiegen (EXCEL-Liste). Denn insb. als Willkommensgruß für Karl Lauterbach haben wir auch seine neuen Staatssekretäre und 20 weitere Email-Empfänger aus dem Bundesgesundheitsministerium ergänzt. Den Petitions-Text haben wir leicht optimiert.


Der vorformulierte Email-Text

Hier findest Du den identischen Text aus der Petitions-Email nochmal separat, falls Du ihn via „Copy & Paste“ versenden möchtest.


1. ACHTUNG:

Rechtsanwalt Dr. jur. Can Ansay hat diese Email kostenlos für mich vorformuliert und überwacht Ihre Reaktion darauf.

Dies ist eine sog. Mehrfachpetition und keinesfalls SPAM. Falls Sie diese Email also löschen oder blockieren, wäre dies vorsätzlich rechtswidrig und kann zu Ihrer Entlassung führen!

Dies ist meine kostenlose individuelle Petition, die nun von Ihnen zu bearbeiten und kostenlos zu bescheiden ist, insb. gemäß Artikel 17 Grundgesetz (siehe BVerfGE 2, 225).

Meine Sachanfragen müssen zudem Behörden beantworten gemäß der für sie geltenden Gemeinsamen Geschäftsordnung, da sonst insb. eine Dienstaufsichtsbeschwerde droht.
Um weitere Emails zu vermeiden, bitte ich sofort um Eingangsbestätigung und um Antwort innerhalb von 14 Tagen.

Sie wurden als Empfänger auserwählt, insb. weil Sie bzw. Ihre Institution die unbegründete Diskriminierung von Getesteten fördern insb. durch 2G oder Impfzwang.

2. Anschreiben:

Werte Damen und Herren,

ich freue mich über die kostenlosen online COVID-19 Antigen Selbsttest-3-Attests von www.DrAnsay.com, da ich dadurch Kosten, Aufwand und Ansteckungsrisiken vermeide. Nur so ist auch die von allen ersehnte Teststrategie möglich mit Mio. Tests täglich – oder sogar stündlich, wenn gemäß geplanter 3G-Regel Mio. Ungeimpfte für den Weg zur Arbeit mit Bus und Bahn früh morgens zur selben Zeit ein Test-Zertifikat brauchen.

Mehr Infos auf DrAnsay.com

3. Vermeidbare Fehler insb. von Jens Spahn:

Jens Spahn gab die Abschaffung der kostenlosen Bürgertests als Fehler zu, wodurch zig-Millionen ungeimpfte Bürger sinnlos diskriminiert wurden. DrAnsay.com hat diesen Fehler ausgebadet mit bisher über 1 Mio. durchgehend kostenlos ausgestellten 3G-Attests

Der Fehler war vermeidbar, denn die Umfrage von DrAnsay.com (s.u.) zeigt, dass sich Ungeimpfte sogar unter Druck kaum impfen lassen würden. Jeder weitere Druck wäre also rechtswidrige Schikane, gegen welche sich DrAnsay.com insb. mit legalen Umgehungen wehren würde.

Jens Spahn lag auch falsch, als er Online-Tests trotz der krassen Vorteile generell ablehnte mit der bloßen Vermutung einer Missbrauchsgefahr, welche die Umfrage nun widerlegt (s.u.).
Ohne unseren Service wäre die unkontrollierte Missbrauchsgefahr viel höher, da jeder Bürger dann einfach das Datum alter Test-Zertifikate eines Testzentrums digital ändern könnte und – anders als bei uns – bei einer Kontrolle keine Beweisfotos vom Test vorzeigen muss.

4. Petition:

Um weitere grobe Fehler und dadurch verursachte Missachtungen von Corona-Regeln zu vermeiden, kämpfen auch Sie jetzt bitte für folgende Regelung zum Nutzen aller:

a)
Schluss mit verfassungswidrigen Corona-Regeln, welche Ungeimpfte diskriminieren ohne evidenzbasierten verhältnismäßigen Nutzen!

Also auch keine 2G-Regeln ohne den Nachweis, dass negativ Getestete viel ansteckender sind als ungetestete Geimpfte und Genesene. Das ist auch Experten-Ansicht: https://bit.ly/3kDqNCr

b)
Alle Bürger mit negativem Antigen-Testzertifikat sind für 48 Stunden frei von allen Zugangsbeschränkungen.
Das gilt insb. bei ärztlicher Überwachung eines Antigen-Selbsttests per Telemedizin, also auch online allein aufgrund von Videochat oder asynchronem Fragebogen.

Derartige online Tests sind zudem als kostenlose Bürgertests in die Testverordnung aufzunehmen. Das fordern auch Experten: https://bit.ly/2YMUJ7o – https://bit.ly/3qIbYSS

c)
Arzneien zur Corona-Therapie müssen schnellstmöglich zugelassen und verfügbar sein.

d)
Test-Pflicht für alle Bürger, jedenfalls bei Symptomen und in Hot-Spots.

e)
Genesenen-Nachweise sollen nicht nur mit PCR-Test, sondern auch mit positivem Antikörpertest gültig sein.

5. Sachanfragen:

Beantworten Sie bitte zudem folgende Sachanfragen, die unseren Nutzern am wichtigsten sind:

a)
Welche Evidenz begründet die Diffamierung oder rechtliche Ungleichstellung von negativ selbstgetesteten Ungeimpften mit Geimpften?

b)
Wie hoch ist inzwischen die Gesamt-Sterblichkeitsrate bei COVID-19 in BRD und in Ihrem Bundesland im Vergleich zur normalen Grippe?

c)
Welche Evidenzen aus der Praxis gibt es zu Nebenwirkungen von COVID-19 Impfungen und bei wieviel Geimpften wurden sie auf welche Art erkundet?

d)
Warum werden Genesene nur mit positivem PCR-Test anerkannt und nicht auch mit Antikörpertest und welche Evidenz gibt es dafür?

e)
Wieviel % der aktuellen Corona-Infektionen sind zurückzuführen auf eine Ansteckung im Wartezimmer bei einem vor-Ort Test oder auf dem Weg dorthin?

f)
Inwieweit hatte der Gesundheitsminister des Bundes und Ihres Bundeslandes sowie seine Berater Kontakt zu welchen Personen und Firmen, welche davon profitieren, dass möglichst viele COVID-19 Impfungen erfolgen?

Besten Gruß,

Mein Klarname steht auch in meiner E-Mail Adresse.
Bei Zweifeln an meiner Identität melden Sie sich gern.“

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ACHTUNG: Suchtgefahr!

Falls Du süchtig bist oder wirst, findest Du Hilfe z. B. hier.

 

10 % bis 30 % (Fußnoten 1 & 2) der Cannabis-Konsumenten werden süchtig, d. h. sie können nicht aufhören, Cannabis zu konsumieren, obwohl es gesundheitliche und soziale Probleme verursacht.
Die Suchtgefahr ist bei Personen größer, die Cannabis häufiger und bereits als Jugendliche konsumieren.(3)
Süchtige haben auch ein höheres Risiko für andere negative Folgen, wie z. B. Probleme mit der Aufmerksamkeit, dem Gedächtnis und dem Lernen.

Folgende Anzeichen deuten auf eine Cannabis-Sucht hin (4):

- Verlangen nach Cannabis oder Entzugserscheinungen ohne Cannabis.
- Erfolgloser Versuch, mit dem Cannabiskonsum aufzuhören.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es körperliche oder psychische Probleme verursacht.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es Vernachlässigung oder sonstige Probleme mit Familie, Freunden oder Kollegen verursacht.
- Cannabiskonsum in riskanten Situationen, z. B. beim Autofahren.
- Mehr Cannabiskonsum als beabsichtigt oder viel Zeit mit Cannabis zu verbringen.
- Das Bedürfnis, mehr Cannabis zu konsumieren, um den gleichen Rausch zu erleben.

 

(1) Lopez-Quintero C, de los Cobos JP, Hasin DS, et al. Probability and predictors of transition from first use to dependence on nicotine, alcohol, cannabis, and cocaine: Results of the National Epidemiologic Survey on Alcohol and Related Conditions (NESARC). Drug and Alcohol Dependence. 2011;115(1-2):120-130.
(2) Hasin DS, Saha TD, Kerridge BT, et al. Prevalence of marijuana use disorders in the United States between 2001-2002 and 2012-2013. JAMA Psychiatry. 2015;72(12):1235-1242.
(3) Winters KC, Lee C-YS. Likelihood of developing an alcohol and cannabis use disorder during youth: association with recent use and age. Drug and Alcohol Dependence. 2008;92(1-3):239-247.
(4) American Psychiatric Association. Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (5th ed). Washington, DC; 2013.

WICHTIG:

Du kannst im folgenden Fragebogen für diese „5 Min. AU“ ohne Gespräch eine Arzt-Adresse in allen deutschen Städten auswählen, die dann auch auf Deiner deutschen Krankschreibung steht.

Falls Dein Arbeitgeber jedoch streng ist, wähle auf der Startseite lieber die AU per Videochat mit deutschem Arzt inkl. 100% Lohngarantie!:

Denn Dein Arbeitgeber kann einen Unterschied der „5 Min. AU“ zur normalen AU vom Praxisarzt nur erkennen, falls er so misstrauisch ist, dass er bei der Ärztekammer vergeblich nachfragt. Alle Privatärzte für die „5 Min. AU“ sind nämlich international tätig und daher nur im Ausland registriert.
Deren Krankschreibungen sind aber rechtlich genauso gültig wie von einem deutschen Arzt, da das Gesetz nur eine „ärztliche Bescheinigung“ fordert, also ohne Beschränkung auf den Ort der Arztzulassung (§ 5 Absatz 1, Satz 2 EntgFG).
Zur Aufklärung Deines Arbeitgebers sende ihm gern unser Info-Schreiben. Zudem gibt es vereinzelt Gerichte, die im Streitfall den Beweiswert einer AU mit Videochat viel höher bewerten, da sie behaupten, die Videochat-Pflicht für Kassenärzte gelte auch für Privatärzte.