Frohe & sichere Feiertage mit FFP2-Maske.
Service-Updates
Patientenakte:
Registriere Dich jetzt für unsere neue online Patientenakte mit diesem Vorteilen:
- Übersicht über alle Deine PDF-Dateien, die Du jederzeit direkt runterladen kannst, auch falls Du unsere Emails nicht erhältst.
- Du musst Deine Daten nicht bei jeder Bestellung neu eingeben.
Längere Arztzeiten:
Die PDFs ohne Videochat erhältst Du nach 5 Min. nun von 5-22 Uhr statt vorher 6-20 Uhr, auch an Feiertagen.
Bußgeld-Erstattungs-Garantie:
Wir zeigen, dass keiner Angst haben muss vor den leeren Drohungen mit Bußgeldbescheiden. Wir betteln geradezu darum, einen zu bekommen, aber da kommt nichts. Hunde die bellen, beißen eben nicht. Wir haben uns so nah an die Hunde getraut, dass wir gesehen haben, dass da nur noch ein paar verfaulte Zähne im Mund sind. Daher übernehmen wir sogar eine Bußgeld-Erstattungs-Garantie und belohnen den ersten Bußgeldbescheid mit 5.000€. Bei über 1,5 Mio. Selbsttest-PDFs wurde uns aber bisher noch kein Bußgeldbescheid gemeldet.
Neue Umfrage-Ergebnisse vom 24.12.:
Demnach tragen 20% von Euch FFP2-Maske. Zudem wollt ihr online-Bürgertests, eine Testpflicht für alle, eigene Corona-Regeln durchsetzen und alle Corona-Maßnahmen beenden:
Neues Impressum:
Denn ein Gericht hatte Online-„Bürgertests“ willkürlich verboten. Aber der Service ist nicht zu stoppen!
Telekom-Nutzer:
Sorry, die technischen Probleme vor ein paar Tagen sind behoben.
Bald:
- Ab Anfang Januar kannst Du bei uns Selbsttest-Kits und FFP2-Masken ab 0€ bestellen.
- Bald kannst Du als Arzt-Adresse aus 5 Großstädten wählen.
- Die Selbsttest-PDFs gibt es zudem bald in verschiedenen Ausgestaltungen, so dass sie optisch bei Kontrollen nicht auffallen.
TheraFee App:
Teste und bewerte bitte unsere neue TheraFee App für verständliche Therapietipps von Experten. Nutze die App bitte jeweils wiederholt gesondert für jede der dort aufgeführten Erkrankungen, die Du schonmal hattest (außer Erkältung und Magen-Darm-Grippe). Danach fülle bitte den Fragebogen jeweils wiederholt gesondert aus für jede der Krankheiten:
Impfpflicht:
Vor der Abstimmung im Bundestag informieren wir alle Abgeordneten mit Email-Wellen.
Falls eine allg. Impfpflicht kommt, vereiteln wir sie legal, z.B. durch vorläufige Impfunfähigkeits-Atteste oder Rechtsgutachten zum Widerstandsrecht.
Ansteckungsgefahr mit FFP2-Maske 0,1% statt 99%
Immer mehr Bundesländer führen die FFP2-/KN95-Maskenpflicht in Innenräumen ein. Gemäß Max-Planck-Institut schützen sie 75-mal besser als OP-Masken (Vergleichsvideo), aber nur wenn sie richtig sitzen (Anleitungsvideo).
Übersicht zum Ansteckungsrisiko bei 5 Min. Nähe zu Infiziertem:
99% wenn beide keine Masken tragen
10% mit OP-Masken (gut sitzend)
4% mit FFP2-Masken (schlecht sitzend)
0,1% mit FFP2-Masken (gut sitzend)
Hinweise:
– FFP2-Masken nach maximal 8 Stunden wechseln und nach Gebrauch immer an der Luft trocknen lassen.
– Die zwei FFP2-Masken „Altapharma“ von Rossmann und „Mea Vita“ von Otto wurden als „mangelhaft“ bewertet.
Urteile zur 2G-Regel:
1. Niedersachsen
Gemäß Urteil des OVG Lüneburg ist die 2G-Regel in Shops von „Woolworth“ in Niedersachsen rechtswidrig, da eine FFP2-Maskenpflicht für Ungeimpfte ausreicht. Das Urteil vom 16.12. im Volltext.
Unsere Kritik: Zum Glück steht somit jetzt höchstrichterlich fest, dass die 2G-Regel zumindest im Einzelhandel verfassungswidrig ist. Schlimm, dass Bundesregierung, Bayern etc. dennoch die 2G-Regeln nicht freiwillig aufheben. Leider bestätigt das Gericht auch unsere Befürchtungen, dass die Staatversager krasse Grundrechtsverletzungen mit dem extremen Nutzen der Corona-Maßnahmen begründen, obwohl alle relevanten Evidenzen dagegen sprechen. Erschreckend, dass auch weder Bundesregierung noch RKI hier relevante Evidenzen in Studien erforschen lassen oder zumindest bestehende Studien recherchieren.
2. Schleswig-Holstein
Woolworth ist aber in Schleswig-Holstein mit einer ähnlichen Klage gescheitert, weil gemäß Urteil des OVG Schleswig eine FFP2-Maskenpflicht keinen 100% Schutz bietet. Das Urteil vom 14.12. im Volltext.
Unsere Kritik: Es ist total abwegig vom Gericht, hier 100% Schutz zu fordern. Vielmehr muss der Schutz nur höher sein als bei ungetesteten Geimpften mit OP-Maske, was bei Ungeimpften mit negativem Test und FFP2-Maske sicher der Fall ist. Denn das Ansteckungsrisiko von Ungeimpften ist nur 3 mal höher als bei Geimpften. Eine FFP2-Maske schützt aber bereits 75-mal besser als eine OP-Maske und zu 99,9% vor einer Infektion. Zudem hat das OVG Schleswig, anders als das OVG Lüneburg, nur die Grundrechte des Shop-Betreibers berücksichtigt und nicht auch der Ungeimpften. Das Urteil ist rechtskräftig und wird damit leider zu Rechtsunsicherheit führen, mit welcher die Staatsversager nun die Aufrechterhaltung der 2G-Regeln begründen werden.