Updates & frohe Weihnachten von DrAnsay.com

Inhalt

Frohe & sichere Feiertage mit FFP2-Maske.

Der Weihnachtsmann schützt sich mit Maske sogar vor Computerviren

Service-Updates

Patientenakte:
Registriere Dich jetzt für unsere neue online Patientenakte mit diesem Vorteilen:

  • Ãœbersicht über alle Deine PDF-Dateien, die Du jederzeit direkt runterladen kannst, auch falls Du unsere Emails nicht erhältst.
  • Du musst Deine Daten nicht bei jeder Bestellung neu eingeben.

Längere Arztzeiten:
Die PDFs ohne Videochat erhältst Du nach 5 Min. nun von 5-22 Uhr statt vorher 6-20 Uhr, auch an Feiertagen.

Bußgeld-Erstattungs-Garantie:
Wir zeigen, dass keiner Angst haben muss vor den leeren Drohungen mit Bußgeldbescheiden. Wir betteln geradezu darum, einen zu bekommen, aber da kommt nichts. Hunde die bellen, beißen eben nicht. Wir haben uns so nah an die Hunde getraut, dass wir gesehen haben, dass da nur noch ein paar verfaulte Zähne im Mund sind. Daher übernehmen wir sogar eine Bußgeld-Erstattungs-Garantie und belohnen den ersten Bußgeldbescheid mit 5.000€. Bei über 1,5 Mio. Selbsttest-PDFs wurde uns aber bisher noch kein Bußgeldbescheid gemeldet.

Neue Umfrage-Ergebnisse vom 24.12.:
Demnach tragen 20% von Euch FFP2-Maske. Zudem wollt ihr online-Bürgertests, eine Testpflicht für alle, eigene Corona-Regeln durchsetzen und alle Corona-Maßnahmen beenden:

Neues Impressum:
Denn ein Gericht hatte Online-„Bürgertests“ willkürlich verboten. Aber der Service ist nicht zu stoppen!

Telekom-Nutzer:
Sorry, die technischen Probleme vor ein paar Tagen sind behoben.

Bald:

  • Ab Anfang Januar kannst Du bei uns Selbsttest-Kits und FFP2-Masken ab 0€ bestellen.
  • Bald kannst Du als Arzt-Adresse aus 5 Großstädten wählen.
  • Die Selbsttest-PDFs gibt es zudem bald in verschiedenen Ausgestaltungen, so dass sie optisch bei Kontrollen nicht auffallen.

TheraFee App:
Teste und bewerte bitte unsere neue TheraFee App für verständliche Therapietipps von Experten. Nutze die App bitte jeweils wiederholt gesondert für jede der dort aufgeführten Erkrankungen, die Du schonmal hattest (außer Erkältung und Magen-Darm-Grippe). Danach fülle bitte den Fragebogen jeweils wiederholt gesondert aus für jede der Krankheiten:

Impfpflicht:

Vor der Abstimmung im Bundestag informieren wir alle Abgeordneten mit Email-Wellen.
Falls eine allg. Impfpflicht kommt, vereiteln wir sie legal, z.B. durch vorläufige Impfunfähigkeits-Atteste oder Rechtsgutachten zum Widerstandsrecht.

Ansteckungsgefahr mit FFP2-Maske 0,1% statt 99%

Immer mehr Bundesländer führen die FFP2-/KN95-Maskenpflicht in Innenräumen ein. Gemäß Max-Planck-Institut schützen sie 75-mal besser als OP-Masken (Vergleichsvideo), aber nur wenn sie richtig sitzen (Anleitungsvideo).

Übersicht zum Ansteckungsrisiko bei 5 Min. Nähe zu Infiziertem:

99% wenn beide keine Masken tragen
10% mit OP-Masken (gut sitzend)
4% mit FFP2-Masken (schlecht sitzend)
0,1% mit FFP2-Masken (gut sitzend)

Hinweise:
– FFP2-Masken nach maximal 8 Stunden wechseln und nach Gebrauch immer an der Luft trocknen lassen.
– Die zwei FFP2-Masken „Altapharma“ von Rossmann und „Mea Vita“ von Otto wurden als „mangelhaft“ bewertet.

Urteile zur 2G-Regel:

1. Niedersachsen
Gemäß Urteil des OVG Lüneburg ist die 2G-Regel in Shops von „Woolworth“ in Niedersachsen rechtswidrig, da eine FFP2-Maskenpflicht für Ungeimpfte ausreicht. Das Urteil vom 16.12. im Volltext.

Unsere Kritik: Zum Glück steht somit jetzt höchstrichterlich fest, dass die 2G-Regel zumindest im Einzelhandel verfassungswidrig ist. Schlimm, dass Bundesregierung, Bayern etc. dennoch die 2G-Regeln nicht freiwillig aufheben. Leider bestätigt das Gericht auch unsere Befürchtungen, dass die Staatversager krasse Grundrechtsverletzungen mit dem extremen Nutzen der Corona-Maßnahmen begründen, obwohl alle relevanten Evidenzen dagegen sprechen. Erschreckend, dass auch weder Bundesregierung noch RKI hier relevante Evidenzen in Studien erforschen lassen oder zumindest bestehende Studien recherchieren.

2. Schleswig-Holstein
Woolworth ist aber in Schleswig-Holstein mit einer ähnlichen Klage gescheitert, weil gemäß Urteil des OVG Schleswig eine FFP2-Maskenpflicht keinen 100% Schutz bietet. Das Urteil vom 14.12. im Volltext.

Unsere Kritik: Es ist total abwegig vom Gericht, hier 100% Schutz zu fordern. Vielmehr muss der Schutz nur höher sein als bei ungetesteten Geimpften mit OP-Maske, was bei Ungeimpften mit negativem Test und FFP2-Maske sicher der Fall ist. Denn das Ansteckungsrisiko von Ungeimpften ist nur 3 mal höher als bei Geimpften. Eine FFP2-Maske schützt aber bereits 75-mal besser als eine OP-Maske und zu 99,9% vor einer Infektion. Zudem hat das OVG Schleswig, anders als das OVG Lüneburg, nur die Grundrechte des Shop-Betreibers berücksichtigt und nicht auch der Ungeimpften. Das Urteil ist rechtskräftig und wird damit leider zu Rechtsunsicherheit führen, mit welcher die Staatsversager nun die Aufrechterhaltung der 2G-Regeln begründen werden.

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ACHTUNG: Suchtgefahr!

Falls Du süchtig bist oder wirst, findest Du Hilfe z. B. hier.

10 % bis 30 % (Fußnoten 1 & 2) der Cannabis-Konsumenten werden süchtig, d. h. sie können nicht aufhören, Cannabis zu konsumieren, obwohl es gesundheitliche und soziale Probleme verursacht.
Die Suchtgefahr ist bei Personen größer, die Cannabis häufiger und bereits als Jugendliche konsumieren.(3)
Süchtige haben auch ein höheres Risiko für andere negative Folgen, wie z. B. Probleme mit der Aufmerksamkeit, dem Gedächtnis und dem Lernen.

Folgende Anzeichen deuten auf eine Cannabis-Sucht hin (4):

- Verlangen nach Cannabis oder Entzugserscheinungen ohne Cannabis.
- Erfolgloser Versuch, mit dem Cannabiskonsum aufzuhören.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es körperliche oder psychische Probleme verursacht.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es Vernachlässigung oder sonstige Probleme mit Familie, Freunden oder Kollegen verursacht.
- Cannabiskonsum in riskanten Situationen, z. B. beim Autofahren.
- Mehr Cannabiskonsum als beabsichtigt oder viel Zeit mit Cannabis zu verbringen.
- Das Bedürfnis, mehr Cannabis zu konsumieren, um den gleichen Rausch zu erleben.

(1) Lopez-Quintero C, de los Cobos JP, Hasin DS, et al. Probability and predictors of transition from first use to dependence on nicotine, alcohol, cannabis, and cocaine: Results of the National Epidemiologic Survey on Alcohol and Related Conditions (NESARC). Drug and Alcohol Dependence. 2011;115(1-2):120-130.
(2) Hasin DS, Saha TD, Kerridge BT, et al. Prevalence of marijuana use disorders in the United States between 2001-2002 and 2012-2013. JAMA Psychiatry. 2015;72(12):1235-1242.
(3) Winters KC, Lee C-YS. Likelihood of developing an alcohol and cannabis use disorder during youth: association with recent use and age. Drug and Alcohol Dependence. 2008;92(1-3):239-247.
(4) American Psychiatric Association. Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (5th ed). Washington, DC; 2013.

WICHTIG:

Du kannst im folgenden Fragebogen für diese „5 Min. AU“ ohne Gespräch eine Arzt-Adresse in allen deutschen Städten auswählen, die dann auch auf Deiner deutschen Krankschreibung steht.

Falls Dein Arbeitgeber jedoch streng ist, wähle auf der Startseite lieber die AU per Videochat mit deutschem Arzt inkl. 100% Lohngarantie!:

Denn Dein Arbeitgeber kann einen Unterschied der „5 Min. AU“ zur normalen AU vom Praxisarzt nur erkennen, falls er so misstrauisch ist, dass er bei der Ärztekammer vergeblich nachfragt. Alle Privatärzte für die „5 Min. AU“ sind nämlich international tätig und daher nur im Ausland registriert.
Deren Krankschreibungen sind aber rechtlich genauso gültig wie von einem deutschen Arzt, da das Gesetz nur eine „ärztliche Bescheinigung“ fordert, also ohne Beschränkung auf den Ort der Arztzulassung (§ 5 Absatz 1, Satz 2 EntgFG).
Zur Aufklärung Deines Arbeitgebers sende ihm gern unser Info-Schreiben. Zudem gibt es vereinzelt Gerichte, die im Streitfall den Beweiswert einer AU mit Videochat viel höher bewerten, da sie behaupten, die Videochat-Pflicht für Kassenärzte gelte auch für Privatärzte.