Rette Cannabis per Klick!

Inhalt

Wie Tagesschau.de berichtete, gingen „… in mehreren Wellen seit 12. November jeweils etwa 10.000 solcher [Petitions-]Mails ein … „.


Massen-Email-Petition an Landtage

Mach jetzt mit beim Freiheitskampf für Cannabis, damit am 22.3.24 der Bundesrat nicht die für 1.4. geplante Legalisierung sabotiert durch Anrufung des Vermittlungsausschusses. Wir haben die Massen-Email-Petition per Klick erfunden und waren damit 2021 bereits bzgl. COVID-19 erfolgreich, wie tagesschau.de berichtete. Diese neue Art von Petitionen per Massen-Emails ist vielfach effizienter als herkömmliche Demos vor Ort. Denn mit nur 1 Klick sendest Du eine Email an 240 voreingetragene Empfänger, nämlich entscheidende Landtagsabgeordnete insb. der Grünen und SPD. Der Hanfverband war mit derselben – jedoch aufgeteilten – Liste bereits erfolgreich, wie DIE ZEIT berichtete.

Klicke jetzt gegen die Staatsversager

Klicke dafür jetzt einfach auf folgenden Button, der Dein Email-Programm öffnet mit 240 voreingetragenen Empfängern in einem Email Entwurf, den Du nur noch absenden musst (Kopiere gern den Email-Text s.u. oder schreib selbst was):


Tips:
✓ Email-Tsunami: Sende über denselben Button zudem täglich so lange neue Emails, bis sie Dir antworten. Ersetze dafür einfach den Email-Text z.B. mit der Bitte um Empfangsbestätigung.

✓ Damit Deine legitime Email nicht einfach (rechtswidrig) als Spam gelöscht wird, ergänze möglichst Deinen Namen und Deine persönliche und individuelle Betreff-Zeile. Dann ist Deine E-Mail nicht direkt als Petition erkennbar.


Die Email-Liste und der Email-Text

Hier findest Du die Liste der Email-Adressen und wie folgt den von Dr. jur. Can Ansay als Rechtsanwalt vorformulierten Email-Text zum Kopieren in Deine Email:


„Guten Tag!
Rechtsanwalt Dr. jur. Can Ansay hat diese Email kostenlos für mich vorformuliert und überwacht Ihre Reaktion darauf.

Dies ist eine sog. Mehrfachpetition und keinesfalls SPAM. Falls Sie diese Email also löschen oder blockieren, wäre dies vorsätzlich rechtswidrig und kann zu Ihrer Entlassung führen!

Dies ist meine kostenlose individuelle Petition, die nun von Ihnen zu bearbeiten und kostenlos zu bescheiden ist, insb. gemäß Artikel 17 Grundgesetz (siehe BVerfGE 2, 225).

Meine Sachanfragen müssen zudem Behörden beantworten gemäß der für sie geltenden Gemeinsamen Geschäftsordnung, da sonst insb. eine Dienstaufsichtsbeschwerde droht.
Um weitere Emails zu vermeiden, bitte ich sofort um Eingangsbestätigung.

Petition:

Wirken Sie bitte darauf hin, dass die versprochene und für 1.4.24 geplante Legalisierung von Cannabis nicht weiter verzögert wird, z.B. durch Anrufung des Vermittlungsausschusses bzgl. CanG.

Sachanfragen:

Falls Sie das nicht tun, nennen Sie mir bitte Ihre genaue Fakten-basierte Begründung für Bedenken bzgl. der jeweiligen Regelung, warum keine andere Lösung möglich ist und warum Cannabis insoweit anders behandelt wird als Alkohol bzw. andere Arzneien.
Soweit Bedenken bestehen wegen Überlastung von Gerichten wegen der Amnestie für Altfälle, so wird die Zahl der Fälle durch Verzögerung noch weiter ansteigen.

Besten Gruß,

Mein Klarname steht auch in meiner E-Mail Adresse.
Bei Zweifeln an meiner Identität melden Sie sich gern.“

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ACHTUNG: Suchtgefahr!

Falls Du süchtig bist oder wirst, findest Du Hilfe z. B. hier.

 

10 % bis 30 % (Fußnoten 1 & 2) der Cannabis-Konsumenten werden süchtig, d. h. sie können nicht aufhören, Cannabis zu konsumieren, obwohl es gesundheitliche und soziale Probleme verursacht.
Die Suchtgefahr ist bei Personen größer, die Cannabis häufiger und bereits als Jugendliche konsumieren.(3)
Süchtige haben auch ein höheres Risiko für andere negative Folgen, wie z. B. Probleme mit der Aufmerksamkeit, dem Gedächtnis und dem Lernen.

Folgende Anzeichen deuten auf eine Cannabis-Sucht hin (4):

- Verlangen nach Cannabis oder Entzugserscheinungen ohne Cannabis.
- Erfolgloser Versuch, mit dem Cannabiskonsum aufzuhören.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es körperliche oder psychische Probleme verursacht.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es Vernachlässigung oder sonstige Probleme mit Familie, Freunden oder Kollegen verursacht.
- Cannabiskonsum in riskanten Situationen, z. B. beim Autofahren.
- Mehr Cannabiskonsum als beabsichtigt oder viel Zeit mit Cannabis zu verbringen.
- Das Bedürfnis, mehr Cannabis zu konsumieren, um den gleichen Rausch zu erleben.

 

(1) Lopez-Quintero C, de los Cobos JP, Hasin DS, et al. Probability and predictors of transition from first use to dependence on nicotine, alcohol, cannabis, and cocaine: Results of the National Epidemiologic Survey on Alcohol and Related Conditions (NESARC). Drug and Alcohol Dependence. 2011;115(1-2):120-130.
(2) Hasin DS, Saha TD, Kerridge BT, et al. Prevalence of marijuana use disorders in the United States between 2001-2002 and 2012-2013. JAMA Psychiatry. 2015;72(12):1235-1242.
(3) Winters KC, Lee C-YS. Likelihood of developing an alcohol and cannabis use disorder during youth: association with recent use and age. Drug and Alcohol Dependence. 2008;92(1-3):239-247.
(4) American Psychiatric Association. Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (5th ed). Washington, DC; 2013.

WICHTIG:

Du kannst im folgenden Fragebogen für diese „5 Min. AU“ ohne Gespräch eine Arzt-Adresse in allen deutschen Städten auswählen, die dann auch auf Deiner deutschen Krankschreibung steht.

Falls Dein Arbeitgeber jedoch streng ist, wähle auf der Startseite lieber die AU per Videochat mit deutschem Arzt inkl. 100% Lohngarantie!:

Denn Dein Arbeitgeber kann einen Unterschied der „5 Min. AU“ zur normalen AU vom Praxisarzt nur erkennen, falls er so misstrauisch ist, dass er bei der Ärztekammer vergeblich nachfragt. Alle Privatärzte für die „5 Min. AU“ sind nämlich international tätig und daher nur im Ausland registriert.
Deren Krankschreibungen sind aber rechtlich genauso gültig wie von einem deutschen Arzt, da das Gesetz nur eine „ärztliche Bescheinigung“ fordert, also ohne Beschränkung auf den Ort der Arztzulassung (§ 5 Absatz 1, Satz 2 EntgFG).
Zur Aufklärung Deines Arbeitgebers sende ihm gern unser Info-Schreiben. Zudem gibt es vereinzelt Gerichte, die im Streitfall den Beweiswert einer AU mit Videochat viel höher bewerten, da sie behaupten, die Videochat-Pflicht für Kassenärzte gelte auch für Privatärzte.