Der talentierte Dr. Ansay – Bericht vom Tagesspiegel.

Inhalt


Der Tagesspiegel feiert den Erfinder der Online Krankschreibung: CEO Dr. jur. Can Ansay. 
Hier liest Du die Auszüge aus dem Original-Artikel und die Zusammenfassung von Chat GPT.
Den Original-Artikel liest Du hier:
Zum Artikel des Tagesspiegels

Zusammenfassung von Chat GPT:

Can Ansay, ein talentierter und visionärer Geschäftsmann, hat seit 2018 ein Geschäftsmodell für Telemedizin etabliert, das Schlagzeilen macht. Dransay.com, seine Domain, bietet Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Rezepte und sogar Nachweise für Genesene, Impfungen und Corona-Tests an. Die Nutzer können das alles bequem von zu Hause aus bekommen, ohne dass sie ihr Haus verlassen müssen.

Can Ansay hat einen Doktortitel in Rechtswissenschaften und verkörpert in Pressemitteilungen oft eine selbstbewusste und entschlossene Figur. Er sieht sich als kreativen und überzeugenden Strategen, der bereit ist, neue Wege zu gehen.

In einem Videocall-Interview begrüßt Can Ansay aus Zypern, wo er aus steuerlichen Gründen lebt, und zeigt sein strahlendes Lächeln und seine überzeugenden Fähigkeiten. Wenn er gefragt wird, warum er all das tut, nennt er immer wieder das Patientenwohl und sein Ziel, bessere und schnellere medizinische Versorgung ohne langes Warten und ohne Bürokratie zu liefern.

Can Ansay hat seine Motivation für die Telemedizin aus einem magischen Schlüsselerlebnis vor zehn Jahren gewonnen, als er einen Online-Symptomchecker nutzte. Seitdem hat er einen besseren Algorithmus entwickelt und sieht ein lohnendes Geschäftsmodell für die Vermarktung seiner Idee.

Egal, was ihn antreibt – Can Ansay ist ein Visionär, der sich für die Verbesserung des Patientenwohls einsetzt und bereit ist, neue Wege zu gehen.

Original-Auszüge aus dem Artikel:

vom 20.12.22, 09:47

Can Ansay macht seit 2018 mit Telemedizin Furore: AU-Scheine, Rezepte und zwischenzeitlich auch Genesenen-, Impf- und Corona-Testnachweise kann man bei ihm per Videocall oder auch nur per Angaben in der App bekommen.

von Nantke Garrelts

Es wirkt wie ein bisschen wie das Amazon für ärztliche Verordnungen: Auf der Website von Can Ansay kann man Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Scheine), Rezepte für Medikamente und eben Medizinalcannabis bekommen, ohne das Haus verlassen zu müssen – immer gegen ein Extra-Entgelt für den Online-Arzt

DrAnsay.com“ heißt die Domain, den Doktortitel hat der Geschäftsmann aber nicht in der Humanmedizin, sondern in Rechtswissenschaften, Ansay ist Anwalt.

Fragt man Ansay, warum er all das tut, nennt er immer wieder das Patientenwohl. Gute Versorgung wolle er liefern, schnell und unbürokratisch, ohne langes Warten im Wartezimmer oder auf Apotheken, die ein Medikament erst bestellen müssen oder gar nicht erst abgeben, wie bei Medizinalcannabis oft der Fall. Er spricht von „verzweifelten Omas“ und „Müttern, die morgens kilometerweit mit ihren Kindern durch die Kälte zurnächsten Teststelle laufen“ müssten.

Can Ansay erzählt von einem „magischen Schlüsselerlebnis“ vor zehn Jahren, als er mit Hustensymptomen einen Online-Symptomchecker nutzte. „Danach habe ich einen noch besseren Algorithmus entwickelt“, so Ansay.

Da ist aber noch etwas anderes, das Ansay antreibt. Eine Wut, die immer wieder hervorbricht. Dann spricht er von „Staatsversagern“ und meint damit diejenigen, die die Coronamaßnahmen (Patientenschützer kritisieren Corona-Maßnahmen) beschlossen, gerade an der Legalisierung von Cannabis arbeiten oder die in Deutschland für die Digitalisierung des Gesundheitssystems zuständig sind.

Seine Botschaft: Er schafft mit einem kleinen Team und als Privatunternehmer mehr, als all die Behörden, Ministerien und eigens eingerichteten Gesellschaften, die eine digitale Gesundheitsinfrastruktur in Deutschland schaffen sollen.

„Alles, was der Staat anfasst, ist Veruntreuung“, sagt Ansay. „Aber zum Glück gibt es ja uns.“

Dass es diese Geschäftsmodelle überhaupt geben kann, liegt auch an den zahlreichen Regulierungslücken und dem langsamen Tempo der Digitalisierung im Gesundheitssystem. „Ich bin besser darin, versprochene Gesetzesvorhaben umzusetzen, als Regierung und Gesetzgeber selbst“, sagt Ansay, nicht wenig selbstbewusst, von sich. Medizinanwalt Erbacher sagt dazu: „Da hat Herr Ansay nicht ganz unrecht. Wir hinken in Deutschland leider sehr hinterher bei den Themen Regulierung und Digitalisierung. Dies führt dazu, dass private Anbieter die Versäumnisse des Gesetzgebers selbst in die Hand nehmen.

Am Geschäftsmodell von Herrn Ansay kann ich nichts aussetzen, da liegt das Problem eher beim Gesetzgeber“, sagt ein Vertreter aus der Industrie, der lieber anonym bleiben möchte.

Can Ansays Geschäftsmodell funktioniert nicht nur deshalb, weil viele Menschen gerne ohne großen Aufwand AU-Scheine oder Cannabisrezepte möchten. Sondern auch, weil er sich die Unzufriedenheit mit öffentlichen Leistungen zunutze macht.

Denn ob man nun an die Theorie von den „Staatsversagern“ und der Veruntreuung glaubt oder nicht – es ist ein Fakt, dass die Digitalisierung des Gesundheitssystems seit Jahren immer wieder vor die Wand fährt: Projekte wie die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept scheitern an Krankenkassen, die ihren Versicherten keinen Zugang zu ihren ePAs geben können, weil es keine oder nur umständliche Möglichkeiten zur sicheren Identifizierung gibt.

Nur 0,7 Prozent der gesetzlich Versicherten haben überhaupt eine PIN für ihre elektronische Patientenakte, die aber von den meisten Ärzt:innen und Krankenhäusern gar nicht erst mit Diagnose- und Medikamentendaten befüllt wird. Landes- und der Bundesdatenschützer stoppen Identifikationsverfahren und Anbieter, die es ermöglichen, das E-Rezept zu verschicken.

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ACHTUNG: Suchtgefahr!

Falls Du süchtig bist oder wirst, findest Du Hilfe z. B. hier.

 

10 % bis 30 % (Fußnoten 1 & 2) der Cannabis-Konsumenten werden süchtig, d. h. sie können nicht aufhören, Cannabis zu konsumieren, obwohl es gesundheitliche und soziale Probleme verursacht.
Die Suchtgefahr ist bei Personen größer, die Cannabis häufiger und bereits als Jugendliche konsumieren.(3)
Süchtige haben auch ein höheres Risiko für andere negative Folgen, wie z. B. Probleme mit der Aufmerksamkeit, dem Gedächtnis und dem Lernen.

Folgende Anzeichen deuten auf eine Cannabis-Sucht hin (4):

- Verlangen nach Cannabis oder Entzugserscheinungen ohne Cannabis.
- Erfolgloser Versuch, mit dem Cannabiskonsum aufzuhören.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es körperliche oder psychische Probleme verursacht.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es Vernachlässigung oder sonstige Probleme mit Familie, Freunden oder Kollegen verursacht.
- Cannabiskonsum in riskanten Situationen, z. B. beim Autofahren.
- Mehr Cannabiskonsum als beabsichtigt oder viel Zeit mit Cannabis zu verbringen.
- Das Bedürfnis, mehr Cannabis zu konsumieren, um den gleichen Rausch zu erleben.

 

(1) Lopez-Quintero C, de los Cobos JP, Hasin DS, et al. Probability and predictors of transition from first use to dependence on nicotine, alcohol, cannabis, and cocaine: Results of the National Epidemiologic Survey on Alcohol and Related Conditions (NESARC). Drug and Alcohol Dependence. 2011;115(1-2):120-130.
(2) Hasin DS, Saha TD, Kerridge BT, et al. Prevalence of marijuana use disorders in the United States between 2001-2002 and 2012-2013. JAMA Psychiatry. 2015;72(12):1235-1242.
(3) Winters KC, Lee C-YS. Likelihood of developing an alcohol and cannabis use disorder during youth: association with recent use and age. Drug and Alcohol Dependence. 2008;92(1-3):239-247.
(4) American Psychiatric Association. Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (5th ed). Washington, DC; 2013.

WICHTIG:

Du kannst im folgenden Fragebogen für diese „5 Min. AU“ ohne Gespräch eine Arzt-Adresse in allen deutschen Städten auswählen, die dann auch auf Deiner deutschen Krankschreibung steht.

Falls Dein Arbeitgeber jedoch streng ist, wähle auf der Startseite lieber die AU per Videochat mit deutschem Arzt inkl. 100% Lohngarantie!:

Denn Dein Arbeitgeber kann einen Unterschied der „5 Min. AU“ zur normalen AU vom Praxisarzt nur erkennen, falls er so misstrauisch ist, dass er bei der Ärztekammer vergeblich nachfragt. Alle Privatärzte für die „5 Min. AU“ sind nämlich international tätig und daher nur im Ausland registriert.
Deren Krankschreibungen sind aber rechtlich genauso gültig wie von einem deutschen Arzt, da das Gesetz nur eine „ärztliche Bescheinigung“ fordert, also ohne Beschränkung auf den Ort der Arztzulassung (§ 5 Absatz 1, Satz 2 EntgFG).
Zur Aufklärung Deines Arbeitgebers sende ihm gern unser Info-Schreiben. Zudem gibt es vereinzelt Gerichte, die im Streitfall den Beweiswert einer AU mit Videochat viel höher bewerten, da sie behaupten, die Videochat-Pflicht für Kassenärzte gelte auch für Privatärzte.