Am 01.01.2023 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das den Umgang mit elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, kurz eAU, regelt. Die technische Infrastruktur stimmt bei vielen Ärzten noch nicht und auch die Krankenkassen werden aufgrund der riesigen Welle an Bearbeitungen ziemlich überfordert sein. Wenn Krankschreibungen zu spät oder gar nicht eintreffen, liegt das Problem nicht nur beim Arbeitnehmer. Das lässt sich umgehen! Möchtest Du, als Arbeitgeber, auf die zu erwartenden Komplikationen verzichten? Lies hier, was jetzt zu tun ist.
Die eAU Zwickmühle
In Deutschland wird ab 2023 das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle Arbeitgeber Pflicht. Dies bedeutet, dass die gelben AU-Scheine nicht mehr verwendet werden und Arztpraxen die Krankschreibung direkt an die Krankenkassen übermitteln. Mitarbeiter haben keine Papierform mehr an ihre Krankenkasse oder ihren Arbeitgeber zu senden. Stattdessen müssen die Arbeitgeber die Daten elektronisch von den Krankenkassen abrufen.
Der Arbeitgeber ist verantwortlich für den Abruf der Daten und muss dies individuell und für einen festgelegten Zeitraum für jeden Mitarbeiter durchführen. Auch für Folgekrankschreibungen muss ein separater Abruf stattfinden. Das Verfahren ist auch für geringfügig Beschäftigte verfügbar. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass alle Krankschreibungen innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden abgerufen werden, um die volle Vergütung zu gewährleisten.
Wenn die eAU noch nicht bei der Krankenkasse angekommen ist, kann es beim Abruf durch den Arbeitgeber oder dessen Beauftragten zu einer Verzögerung kommen. Das kann passieren, wenn die eAU von der Praxis aufgrund von technischen Problemen noch nicht übermittelt wurde. Oder nach Übermittlung noch nicht manuell eingepflegt wurde, denn das ist bisher das Verfahren. In solch einem Fall wird der Arbeitgeber oder dessen Beauftragter eine Fehlermeldung erhalten und mit Verzögerungen rechnen müssen.
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie über die richtigen Daten und das korrekte Datum für den Abruf verfügen, um Probleme bei der Entgeltabrechnung zu vermeiden. Wenn sie sich nicht an das Verfahren halten, drohen Bußgelder.
Wenn keine zutreffenden Daten zum Ab-Datum, dem AU-Zeitraum und dem erweiterten Zeitraum von fünf Tagen gefunden werden, muss der Arbeitgeber bis zu 14 Tage warten, bevor er eine Abschlussmeldung erhält. Die Entgeltfortzahlung bleibt in dieser Zeit unberührt. Während dieser 14 Tage wird die Abfrage täglich wiederholt und bei einem Treffer wird eine Rückmeldung an den Arbeitgeber gesendet. Falls kein Treffer erzielt wird, wird nach 14 Tagen eine Negativmeldung generiert, bei der eine Rücksprache mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin erforderlich wird, um einen Papiernachweis zu erhalten.
Ein zeitaufwendiger und unnötig komplizierter Prozess, sollte die zuarbeitende Technik nicht funktionieren. Es geht auch wesentlich einfacher, eine verwertbaren DrAnsay AU des Mitarbeitenden zu erhalten.
Mitarbeiter zur eAU informieren und Alternativen aufzeigen
Privatpatienten sind von dieser gesetzlichen Neuregelung nicht betroffen. Sie können weiterhin die privatärztliche Krankschreibung beim Arbeitgeber ein. Hier bleibt alles beim Alten. Warum ein funktionierendes System ändern?
Auch kassenärztliche Patienten können sich ohne Probleme von einem Arzt eine private Krankschreibung ausstellen lassen. Also auch Deine Mitarbeiter. Die Vorteile für Dich als Arbeitgeber sind völlig klar: Keine Wartezeiten auf eine Krankschreibung, keine Ungewissheit, ob Dein Mitarbeiter wirklich krank ist und über welchen Zeitraum, Planungssicherheit und kein zusätzlicher Zeitaufwand, den Du für wiederholtes Abrufen der eAU aufbringen müsstest.
Die Online-Krankschreibung ist mit einem Preis von 19 € selbst zu finanzieren. Du als Arbeitgeber, könntest Deinen Angestellten hierbei unter die Arme greifen, um Deine Zeit und letztendlich auch Dein Geld zu sparen.
Telemedizinische Angebote machen es möglich, die Mitarbeitergesundheit aktiv auch von Arbeitgebern zu fördern. Die DrAnsay AU gibt es ohne Probleme, ohne volles Wartezimmer und zusätzlichen Kraftakt durch den Gang in die Arztpraxis. Videochat mit einem Arzt ist ebenfalls möglich. Symptome und ein geeigneter Behandlungsverlauf können mit dem Arzt besprochen werden. Hierbei steht die Genesung im Vordergrund. Und Du kannst Deine Mitarbeiter dabei unterstützen.
Dr. Ansay bietet ab Januar 2023 hierfür zwei Arbeitgeberlösungen an. In der Basic Variante können Unternehmen für Ihre Angestellten kostenfrei Rabattcoupons bestellen, diese erhalten dann 50 % Rabatt auf die DrAnsay AU. In der Premiumvariante übernehmen Unternehmen auch die weiteren 50% der anfallenden Kosten und bieten somit ein Rundum-Sorglospaket für ihre Angestellten.
Warte nicht, handle jetzt!
Du als Arbeitgeber trägst eine Verantwortung für Deine Mitarbeiter. Ein gesundes und zufriedenes Teammitglied leistet mehr, ist motivierter, bringt sich effektiver ein und verschafft Dir somit mehr Umsatz und Erfolg. Investiere heute in die Gesundheit Deiner Angestellten und profitiere auf lange Sicht davon.
DrAnsay bietet Dir optimale Angebote, um Dein Unternehmen vor unnötigen Chaos durch die eAU zu bewahren.