Neue eAU – wie Du Dich ab 1.1.2023 richtig krankmeldest

Inhalt

Von Rechtsanwalt Dr. jur. Can Ansay.

Am 1.1.2023 startet der chaotische Großangriff der Krankenkassen auf Deine Patientendaten!

Denn seit 1. Januar müssen alle Kassenärzte Krankschreibungen online an die Krankenkassen senden und Arbeitgeber müssen sie dann aufwändig runterladen. Das hat für Dich nur Nachteile, denn Du musst nach wie vor den DrAnsay AU auf Papier aufbewahren und wirst für Deine Krankenkasse zum gläsernen Patienten. Denn früher mussten Krankenkassen AU-Scheine nur im Einzelfall erhalten, insb. für Krankengeld ab 6 Wochen Krankheitsdauer.

Ab sofort sammelt Deine Krankenkasse also unnötig Daten zu all Deinen Erkrankungen und bietet sie evtl. irgendwann der Pharmaindustrie (anonymisiert) an oder wird gehackt. Dazu gehören auch schambehaftete und psychische Erkrankungen, die übrigens eine Berufsunfähigkeits-Versicherung erschweren. Da diese Datensammlung der Krankenkassen meist keinen Zweck hat, ist dies bereits rechtswidrig gemäß Datenschutzrecht und § 3a BDSG.

Hinzu kommt, dass Kassenärzte kaum noch online Krankschreibungen anbieten. Denn die Krankenkassen haben das Honorar und die Anzahl für Kassenärzte grundlos so stark gekürzt, dass sogar bereits große Telemedizin-Plattformen 2022 ihren Betrieb in Deutschland eingestellt haben.

Jetzt die gute Nachricht vorab: Falls Du Dich als Kassenpatient von einem Privatarzt krankschreiben lässt, gilt die neue eAU-Pflicht nicht, so dass für Dich dann alles beim Alten bleibt. Das gilt auch für die Online DrAnsay AU über DrAnsay.com, da sie alle privatärztlich sind.

Nun zur Rechtslage: Ab dem 01.01.2023 gilt für alle Kassenpatienten § 5 Abs. 1a EFZG als neue Vorschrift für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) von Kassenärzten. Durch die schlechte Digitalisierung des Gesundheitswesens sind anfangs jedoch Probleme vorprogrammiert. Wie Du Dich ab 01.01.2023 dennoch richtig krankmeldest und welche Dinge Du für eine gültige Krankschreibung beachten solltest, erfährst Du hier.

Ein großes Thema in vielen Unternehmen und Organisationen ist die korrekte Krankmeldung und Krankschreibung von Mitarbeitenden. Oft führen hier ungenaue Angaben und die Nichteinhaltung von Fristen zu Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch § 5 Abs. 1a EFZG wird jetzt weiteres Chaos erwartet. Die eAU wird künftig digital vom Arzt elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse gemeldet und der Arbeitgeber muss die Krankschreibung selbst abrufen. In jedem Fall bestehen bleibt die Mitteilungspflicht des erkrankten Arbeitnehmers, sich ordnungsgemäß beim Arbeitgeber krankzumelden.

Neue Regeln einhalten – Chaos vermeiden

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, warum das Chaos um die eAU entsteht. Einer der Hauptgründe ist, dass noch nicht alle Unternehmen und Organisationen den Umgang mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erproben konnten. Dies betrifft vorwiegend kleine Unternehmen. Zeitgleich sind auch die gesetzlichen Krankenkassen erst dabei, den Prozess nach Erhalt der elektronischen AU vom Arzt zu etablieren. Es kann also holprig werden ab Januar, wenn Du krankgeschrieben bist.

Du kannst aktiv etwas dafür tun, dass Dein Verhältnis zum Arbeitgeber jetzt nicht getrübt wird.

Um diesem Chaos rund um die eAU vorzubeugen, ist es wichtig, dass Du Dich an die Regeln und Vorgaben des Unternehmens zur Krankmeldung auch weiterhin hältst. Zunächst einmal solltest Du immer versuchen, Dich möglichst frühzeitig krankzumelden, sobald Du Deine Arbeitsunfähigkeit selbst feststellst. So gibst Du Deinem Arbeitgeber genügend Zeit, sich auf Deine Arbeitsunfähigkeit einzustellen und gegebenenfalls Ersatz zu organisieren. Die Form der Krankmeldung regelt Dein Arbeitsvertrag oder auch eine Betriebsvereinbarung (Mitarbeitervereinbarung). 

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einhaltung von Fristen. So gibt es beispielsweise in vielen Unternehmen und Organisationen festgelegte Fristen, innerhalb derer Du Dich krankmelden musst. Die Krankmeldung beim Arbeitgeber hat nichts mit der offiziellen Krankschreibung zu tun. Die bekommst Du beim Praxis-Arzt oder von unseren Online Privatärzten, die auch Kassenpatienten gültig krankschreiben.

AU in Papierform auch bei eAU

Der Arzt wird nach Diagnose die eAU an Deine gesetzliche Krankenkasse melden. Privatpatienten und Kassenpatienten, die von Privatärzten krankgeschrieben werden, sind von der eAU nicht betroffen und erhalten daher nach wie vor den Ausdruck in Papierform. Falls Du als Kassenpatient keinen Privatarzt, sondern einen Kassenarzt wählst, erhältst Du trotz eAU einen AU-Schein auf Papier als Nachweisdokument für Deine Erkrankung, dieses ist für Dich im Chaos um die eAU sehr wichtig!

Tipp: Hebe den AU-Schein vom Arzt auch bei eAU gut auf!

Denn Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber dann also bei der eAU i.d.R. keinen AU-Schein mehr übergeben. Das gilt wohl auch wenn im Arbeitsvertrag eine solche Übergabepflicht steht, denn durch das Gesetz werden solche abweichenden Vertragsklauseln alle automatisch unwirksam gemäß § 12 EFZG. Um ganz sicher zu gehen, solltest Du den AU-Schein trotz eAU aber wie gewohnt rechtzeitig übergeben, da sonst Abmahnung droht. Wie immer reicht die Übergabe als Foto per Email und spätere Übergabe in Papierform ohne Zeitdruck nur auf Wunsch des Arbeitgebers.

Aktuell kommt es immer wieder zu Verbindungsproblemen von Kassenarzt-Praxen mit gesetzlichen Krankenkassen, sodass es mehrere Versuche oder auch Tage für eine digitale Zustellung der AU braucht. Dein Arbeitgeber kann also die eAU erst abrufen und Deine Krankschreibung verifizieren, wenn die Daten vom Arzt bei der Krankenkasse angekommen UND verarbeitet wurden. Das kann leider dauern und variiert stark bei den Krankenkassen.


Sollte die Krankenkasse nicht in der Lage sein, innerhalb von 14 Tagen die notwendigen Daten für Deinen Arbeitgeber zu erstellen und die eAU abrufbar zu machen, ist der einzige Nachweis, dass Du krankgeschrieben bist, Deine vom Arzt ausgedruckte Papierbescheinigung! Auf dieser steht auch Deine vertrauliche Diagnose, also übermittle nie den gesamten Schein an Deinen Arbeitgeber! Mache eine Kopie, alternativ ein Foto, und schwärze Deine Diagnose.

eAU Chaos einfach umgehen

Du willst Dir diesen ganzen Stress mit der eAU und die Unsicherheit ersparen? Eine gute Lösung auch für Kassenpatienten sind privatärztliche Krankschreibungen, wie die von DrAnsay, denn dann gilt das neue Gesetz nicht. Das ergibt sich aus § 5 Abs. 1a, Satz 3, Nr. 2 EFZG: Die eAU-Pflicht gilt demnach nicht „in Fällen der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt.“. Das gilt übrigens auch für Ärzte im Ausland.

Wenn Du also sichergehen willst, dass bei Deiner Krankschreibung nichts schiefgeht, entscheide Dich für eine Online-Krankschreibung. Du füllst online einen Anamnesebogen aus und erhältst einfach und schnell, durch einen Arzt verifiziert, die 5-Min-AU. Ein Arztgespräch findet per Videochat oder Telefon statt. Deinen AU-Schein reichst Du, wie ein Privatpatient, einfach bei Deinem Arbeitgeber ein. Das ist auch für Kassenpatienten gültig und wir übernehmen 100% Lohngarantie. Bald kann optional der Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch direkt an Deinen Arbeitgeber per E-Mail durch Dr. Ansay erfolgen.

Durch das Internet geistern verschiedene Mythen zur Akzeptanz privatärztlicher Krankschreibungen. Tatsache ist, Privatärzte dürfen auch Kassenpatienten krankschreiben, die Kosten für die Ausstellung übernimmt der Arbeitnehmer. Bei DrAnsay ist das bereits ab 19 € möglich. Arbeitnehmer können so ihre Entgeltfortzahlung sichern und sich unnötigen Aufwand sowie Ansteckungsgefahren eines Arztbesuchs ersparen. Bei leichten Erkrankungen ist dies von Vorteil. Zudem gehst Du kein Risiko ein, dass Deine Krankschreibung durch das bürokratische Chaos nicht ordnungsgemäß ankommt.


Zeitgleich mit den Neuerungen zur eAU startet DrAnsay darüber hinaus eine großangelegte Arbeitgeber-Informationskampagne, um auch Arbeitgeber über die Vorteile der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch Online Privatärzte zu informieren und sie zu motivieren, in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu investieren. Coupons werden erhältlich sein, um Arbeitgebern eine optimale Möglichkeit zu geben, die Gesunderhaltung der Arbeitnehmer mitzugestalten und Deine Kosten zu übernehmen. Wenn Du Deinem Arbeitgeber die Informationen hinsichtlich Online-Krankschreibungen zukommen lassen möchtest, klicke bitte hier.

LG, Dein Can

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eAU Pflicht - Krankschreibung ab 1. Januar 2023 ✅ WordPress Agentur
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ACHTUNG: Suchtgefahr!

Falls Du süchtig bist oder wirst, findest Du Hilfe z. B. hier.

 

10 % bis 30 % (Fußnoten 1 & 2) der Cannabis-Konsumenten werden süchtig, d. h. sie können nicht aufhören, Cannabis zu konsumieren, obwohl es gesundheitliche und soziale Probleme verursacht.
Die Suchtgefahr ist bei Personen größer, die Cannabis häufiger und bereits als Jugendliche konsumieren.(3)
Süchtige haben auch ein höheres Risiko für andere negative Folgen, wie z. B. Probleme mit der Aufmerksamkeit, dem Gedächtnis und dem Lernen.

Folgende Anzeichen deuten auf eine Cannabis-Sucht hin (4):

- Verlangen nach Cannabis oder Entzugserscheinungen ohne Cannabis.
- Erfolgloser Versuch, mit dem Cannabiskonsum aufzuhören.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es körperliche oder psychische Probleme verursacht.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es Vernachlässigung oder sonstige Probleme mit Familie, Freunden oder Kollegen verursacht.
- Cannabiskonsum in riskanten Situationen, z. B. beim Autofahren.
- Mehr Cannabiskonsum als beabsichtigt oder viel Zeit mit Cannabis zu verbringen.
- Das Bedürfnis, mehr Cannabis zu konsumieren, um den gleichen Rausch zu erleben.

 

(1) Lopez-Quintero C, de los Cobos JP, Hasin DS, et al. Probability and predictors of transition from first use to dependence on nicotine, alcohol, cannabis, and cocaine: Results of the National Epidemiologic Survey on Alcohol and Related Conditions (NESARC). Drug and Alcohol Dependence. 2011;115(1-2):120-130.
(2) Hasin DS, Saha TD, Kerridge BT, et al. Prevalence of marijuana use disorders in the United States between 2001-2002 and 2012-2013. JAMA Psychiatry. 2015;72(12):1235-1242.
(3) Winters KC, Lee C-YS. Likelihood of developing an alcohol and cannabis use disorder during youth: association with recent use and age. Drug and Alcohol Dependence. 2008;92(1-3):239-247.
(4) American Psychiatric Association. Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (5th ed). Washington, DC; 2013.

WICHTIG:

Du kannst im folgenden Fragebogen für diese „5 Min. AU“ ohne Gespräch eine Arzt-Adresse in allen deutschen Städten auswählen, die dann auch auf Deiner deutschen Krankschreibung steht.

Falls Dein Arbeitgeber jedoch streng ist, wähle auf der Startseite lieber die AU per Videochat mit deutschem Arzt inkl. 100% Lohngarantie!:

Denn Dein Arbeitgeber kann einen Unterschied der „5 Min. AU“ zur normalen AU vom Praxisarzt nur erkennen, falls er so misstrauisch ist, dass er bei der Ärztekammer vergeblich nachfragt. Alle Privatärzte für die „5 Min. AU“ sind nämlich international tätig und daher nur im Ausland registriert.
Deren Krankschreibungen sind aber rechtlich genauso gültig wie von einem deutschen Arzt, da das Gesetz nur eine „ärztliche Bescheinigung“ fordert, also ohne Beschränkung auf den Ort der Arztzulassung (§ 5 Absatz 1, Satz 2 EntgFG).
Zur Aufklärung Deines Arbeitgebers sende ihm gern unser Info-Schreiben. Zudem gibt es vereinzelt Gerichte, die im Streitfall den Beweiswert einer AU mit Videochat viel höher bewerten, da sie behaupten, die Videochat-Pflicht für Kassenärzte gelte auch für Privatärzte.