Arbeitgeber akzeptieren jetzt private Krankschreibungen bei Angestellten

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Am 01.01.2023 startet die chaotische Umsetzung der neuen eAU Regelung per Gesetz. Denn seit dem 01. Januar müssen alle Kassenärzte Krankschreibungen online an die gesetzlichen Krankenkassen senden und Arbeitgeber sind verpflichtet, diese dann aufwendig bei den Krankenkassen abzurufen. Das ganze Prozedere hat für Dich und auch für Deinen Arbeitgeber etliche Nachteile. Lies hier alles, was Du dazu wissen musst und welche Unterstützung Dein Arbeitgeber bei privaten Krankschreibungen leisten kann.

eAU – elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – kurz erklärt

Seit 01.01.2023 gilt für alle Kassenpatienten § 5 Abs. 1a EFZG als neue Vorschrift für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) von Kassenärzten. Es ist nun verpflichtend für Arztpraxen, jeden noch so kurz gültigen AU-Schein von Kassenpatienten der Krankenkasse elektronisch zu übermitteln. Der alte Weg, einen kassenärztlichen AU-Schein zu bekommen und ihn selbstständig dem Arbeitgeber zu übermitteln, wird für Patienten somit abgeschafft. Die Krankenkassen regeln das ab jetzt für Dich. Natürlich nicht umsonst. Sie erhalten damit noch mehr Daten zu Deiner Gesundheit. Daten zu jeder Erkältung, Migräne oder mentalen Themen, wegen welchen Du Dich vorübergehend krankschreiben lässt, werden gesammelt. Zuvor mussten Krankenkassen AU-Scheine nur im Einzelfall erhalten, insb. für Krankengeld ab 6 Wochen Krankheitsdauer.


Dein Arbeitgeber ist nun darüber hinaus verpflichtet, die eAU online abzurufen. Die Krankenkassen werden erst einmal heillos überfordert sein, da die manuelle Bearbeitung der gesendeten eAU weiterhin nötig ist. Durch die schlechte Digitalisierung im Gesundheitswesen sind Probleme also vorprogrammiert. Hinzu kommt, dass auch Arztpraxen nicht überall über den nötigen Internetzugang verfügen oder erforderte Technik fehlt. Das bedeutet, dass Dein Arbeitgeber Deine Arbeitsunfähigkeit möglicherweise verspätet oder auch gar nicht erhält. Die Lohnfortzahlung ist gefährdet. Mache das nicht mit, nutze stattdessen zuverlässig die DrAnsay AU!

Wie Du Dich jetzt richtig krankschreibst

Da die Bearbeitung der eAU seitens der Krankenkasse längst noch nicht gut akkurat funktioniert, musst Du nach wie vor den AU-Schein auf Papier aufbewahren, um ihn ggf. vorweisen zu können. Denn wenn Dein Arbeitgeber nicht rechtzeitig Deine Krankschreibung erhält, kannst Du ohne den aufbewahrten AU-Schein erhebliche Probleme bekommen. Wozu also dieses ganze Chaos?


Privatpatienten interessiert die gesetzliche Neuregelung nicht, sie sind davon nicht betroffen. Eine privatärztliche Krankschreibung kann weiterhin beim Arbeitgeber eingereicht werden. Hier bleibt alles beim Alten. Auch kassenärztliche Patienten können sich für eine private Krankschreibung entscheiden. Also auch Du. Und diese bekommst Du sogar online. Keine Wartezimmer voll mit kranken Menschen, keine Fahrt extra in die Praxis. Einfach im Bett liegen bleiben und online den Anamnesebogen ausfüllen, eventuell noch ein Arztgespräch führen und direkt Deine Krankschreibung erhalten. Die private Krankschreibung reichst Du dann, wie gehabt, bei Deinem Arbeitgeber ein.

Die Investition lohnt sich. Vor allem, wenn Dein Arbeitgeber Dich dabei unterstützt. Denn auch für ihn ist es von Vorteil, Deine private Krankschreibung, die DrAnsay AU, zu akzeptieren. Keine Wartezeiten auf die Krankschreibung, Planungssicherheit ist gegeben und es braucht keinen zusätzlichen Zeitaufwand für das Abrufen der eAU und den Abgleich der von Dir zur Krankmeldung übermittelten Daten.

Arbeitgeber verpflichtet, private DrAnsay AU zu akzeptieren

Uns erreichen Nachrichten, dass Arbeitgeber vereinzelt den privatärztlichen AU-Schein von Kassenpatienten nicht akzeptieren wollen. In Deutschland gilt freie Arztwahl, daher ist es Dein Recht, als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse einen Privatarzt zu wählen. Dein Arbeitgeber darf Dir dieses Recht nicht absprechen. Wahrscheinlich fehlt die Aufklärung, weshalb angenommen wird, ausschließlich die eAU wäre gültig. Das ist eine falsche Annahme.


Hilf Deinem Arbeitgeber und weise ihn darauf hin. Er riskiert erheblichen Mehraufwand und unnötigen Stress durch Ausbleiben der eAU, aufgrund technischer Probleme beim Arzt oder den Krankenkassen. Es ist ratsam, private Krankschreibungen von den Mitarbeitern zu akzeptieren und somit vieles zu erleichtern. Es erleichtert die interne Kommunikation, stärkt das Vertrauensverhältnis zueinander, macht unabhängig von den Krankenkassen. Nicht zuletzt sind gewohnte Prozesse mit der privaten Krankschreibung weiterhin gültig und machen dann keinen Unterschied, ob Du in der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert bist. Darüber hinaus geben wir Dir für DrAnsay AU eine Garantie zur Lohnfortzahlung*.


Die Kosten für die Krankschreibung trägst Du selbst, jedoch bieten wir ein spezielles DrAnsay Business Programm für Deinen Arbeitgeber an. Einige Unternehmen sind dieses Jahr bereits aktiv mit der DrAnsay AU gestartet. Wir haben zwei Arbeitgeberlösungen kreiert. In der Basic-Variante können Unternehmen für ihre Angestellten kostenfrei Rabattcoupons bestellen, diese erhalten dann 50 % Rabatt auf die Leistungen von DrAnsay AU. In der Premium-Variante übernehmen Unternehmen auch die weiteren 50 % der anfallenden Kosten und bieten somit ein Rundum-Sorglospaket für ihre Angestellten. Dein Arbeitgeber kann Dich somit direkt unterstützen, wenn Du einmal krank bist.

AU Krankenschein mit DrAnsay AU

DrAnsay bietet Dir eine digitale Gesundheitsversorgung im Sinne von Patienten, nicht im Sinne der Krankenkassen oder Pharmaindustrie. Wir stehen für die Entlastung von Vor-Ort-Ärzten und jederzeit für das Patientenwohl. Ohne viel Aufwand bekommst Du bei uns online Deine DrAnsay AU und kannst in Ruhe genesen. Es ist nicht nötig, das Haus zu verlassen und Dich in überfüllten Wartezimmern der Gefahr weiterer Ansteckung auszusetzen.


Auch Arzttermine kannst Du online wahrnehmen. Nutze die Möglichkeiten, die Dir die Telemedizin und wir von DrAnsay bieten. Schnelle Terminvergabe und unkomplizierte Konsultationen per Webcam. Ohne Wartezeiten und Ansteckungsgefahr. Nutze Telemedizin und lasse Dich jetzt beraten und rechtssicher krankschreiben.

*Wähle Deine DrAnsay mit Arztgespräch aus, hierfür gibt es eine 100% Akzeptanzgarantie beim Arbeitgeber und Lohngarantie. Diese umfasst einmalig Dein volles Gehalt (einmalig max. für 7 Tage und höchstens 1.000 €) welches wir bezahlen und Klage gegen den Arbeitgeber einreichen.

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ACHTUNG: Suchtgefahr!

Falls Du süchtig bist oder wirst, findest Du Hilfe z. B. hier.

10 % bis 30 % (Fußnoten 1 & 2) der Cannabis-Konsumenten werden süchtig, d. h. sie können nicht aufhören, Cannabis zu konsumieren, obwohl es gesundheitliche und soziale Probleme verursacht.
Die Suchtgefahr ist bei Personen größer, die Cannabis häufiger und bereits als Jugendliche konsumieren.(3)
Süchtige haben auch ein höheres Risiko für andere negative Folgen, wie z. B. Probleme mit der Aufmerksamkeit, dem Gedächtnis und dem Lernen.

Folgende Anzeichen deuten auf eine Cannabis-Sucht hin (4):

- Verlangen nach Cannabis oder Entzugserscheinungen ohne Cannabis.
- Erfolgloser Versuch, mit dem Cannabiskonsum aufzuhören.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es körperliche oder psychische Probleme verursacht.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es Vernachlässigung oder sonstige Probleme mit Familie, Freunden oder Kollegen verursacht.
- Cannabiskonsum in riskanten Situationen, z. B. beim Autofahren.
- Mehr Cannabiskonsum als beabsichtigt oder viel Zeit mit Cannabis zu verbringen.
- Das Bedürfnis, mehr Cannabis zu konsumieren, um den gleichen Rausch zu erleben.

(1) Lopez-Quintero C, de los Cobos JP, Hasin DS, et al. Probability and predictors of transition from first use to dependence on nicotine, alcohol, cannabis, and cocaine: Results of the National Epidemiologic Survey on Alcohol and Related Conditions (NESARC). Drug and Alcohol Dependence. 2011;115(1-2):120-130.
(2) Hasin DS, Saha TD, Kerridge BT, et al. Prevalence of marijuana use disorders in the United States between 2001-2002 and 2012-2013. JAMA Psychiatry. 2015;72(12):1235-1242.
(3) Winters KC, Lee C-YS. Likelihood of developing an alcohol and cannabis use disorder during youth: association with recent use and age. Drug and Alcohol Dependence. 2008;92(1-3):239-247.
(4) American Psychiatric Association. Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (5th ed). Washington, DC; 2013.

WICHTIG:

Du kannst im folgenden Fragebogen für diese „5 Min. AU“ ohne Gespräch eine Arzt-Adresse in allen deutschen Städten auswählen, die dann auch auf Deiner deutschen Krankschreibung steht.

Falls Dein Arbeitgeber jedoch streng ist, wähle auf der Startseite lieber die AU per Videochat mit deutschem Arzt inkl. 100% Lohngarantie!:

Denn Dein Arbeitgeber kann einen Unterschied der „5 Min. AU“ zur normalen AU vom Praxisarzt nur erkennen, falls er so misstrauisch ist, dass er bei der Ärztekammer vergeblich nachfragt. Alle Privatärzte für die „5 Min. AU“ sind nämlich international tätig und daher nur im Ausland registriert.
Deren Krankschreibungen sind aber rechtlich genauso gültig wie von einem deutschen Arzt, da das Gesetz nur eine „ärztliche Bescheinigung“ fordert, also ohne Beschränkung auf den Ort der Arztzulassung (§ 5 Absatz 1, Satz 2 EntgFG).
Zur Aufklärung Deines Arbeitgebers sende ihm gern unser Info-Schreiben. Zudem gibt es vereinzelt Gerichte, die im Streitfall den Beweiswert einer AU mit Videochat viel höher bewerten, da sie behaupten, die Videochat-Pflicht für Kassenärzte gelte auch für Privatärzte.