Wie Du als Arbeitgeber mit den 1-Klick-Lösungen von DrAnsay AU Geld sparst!

Inhalt

Mit dem neuen Gesetz ab 1.1.2023 zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, wird ein großes Chaos erwartet. Als Arbeitgeber kostet Dich das vor allem eins: Zeit und schließlich auch Geld. Mit privatärztlichen Krankschreibungen für alle Mitarbeitenden (privat- und gesetzlich Versicherte) hast Du diesen Stress nicht. Spare Zeit und Ressourcen in Deinem Unternehmen! Hier erfährst Du, wie das in nur 1-Klick geht.

Wie kannst Du Zeit und Geld einsparen?

Wir von DrAnsay wollen Dich dabei unterstützen, einen unternehmensorientierten Umgang mit Online-Krankschreibungen zu pflegen und haben ab Januar 2023 das DrAnsay AU Business Programm gestartet. Um mit Dir gemeinsam Deinen Mitarbeitenden einen Anreiz zu geben, künftig einen anderen Weg für Krankschreibung zu wählen. Die zwei Businesslösungen DrAnsay AU Basic und Premium bieten Dir mit nur 1-Klick die Möglichkeit bereits etablierter Prozesse auch weiterhin zu nutzen und Deine Mitarbeitenden gleich zu behandeln, egal, ob gesetzliche versichert oder privat. Direkter Vergleich der Vorteile DrAnsay AU gegenüber der eAU Bei DrAnsay AU Basic gibt es für Unternehmen kostenlose Rabattcoupons für Deine Mitarbeitenden, mit denen sie 50 % Rabatt auf die DrAnsay AU erhalten. Unterstütze so direkt die Mitarbeitergesundheit in Deinem Unternehmen, denn der pflegliche Umgang mit sich und seinen Ressourcen ist ausschlaggebend für ein anhaltendes Wohlbefinden und hat direkten Einfluss auf die Mitarbeiterzufriedenheit und Firmenkultur. Willst Du Deine Mitarbeiter vollends im Umgang mit ihrer Gesundheit unterstützen, bieten wir auch eine Premium Variante an, mit der Unternehmen auch die restlichen 50 % der Kosten übernehmen und für ihre Mitarbeiter ein Komplettpaket zur Verfügung stellen. Konkret heißt das, Du investierst 9,50 € in die DrAnsay AU für Deinen Mitarbeitende, die Zuhause genesen können und per Telearzt versorgt wurden. Die Kosten für die Verwaltung der eAU Krankmeldungen dürften um einiges höher liegen. Damit setzt Du ein klares Zeichen für Deine Mitarbeiter. Sie fühlen sich aufgehoben und unterstützt. Ein unschätzbarer Wert in einer erfolgreichen und zugewandten Zusammenarbeit. Zufriedene Mitarbeiter können auch den wirtschaftlichen Erfolg erheblich steigern. Es ist also ganz einfach für Dich, nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch tatsächlich Geld zu sparen. Die Kosten einer Online-Krankschreibung, mit Coupon nur noch 9,50 €, sind mit der Zeiteinsparung und der damit verbundenen Umgehung der komplizierten Bürokratie der gesetzlichen Krankenkassen eine gut angelegte Investition. Privatisiere lieber die Krankschreibungen in Deinem Unternehmen, als das Chaos der gesetzlichen Krankenkassen und die eAU mitzumachen. DrAnsay AU ersetzt unternehmensorientiert die eAU!

eAU verpflichtend für kassenärztliche Krankschreibungen

Jetzt ist schon gewiss: ab 1.1.2023 wird es chaotisch zugehen, mit der gesetzlichen Neuregelung zur eAU. Technische Voraussetzungen sind nicht überall gegeben und der bürokratische Aufwand bei den Krankenkassen wird immens. Als Arbeitgeber wirst Du nun aber verpflichtet, die eAU direkt bei der gesetzlichen Krankenkasse abzurufen. Wenn die eAUs nur unzureichend abrufbar sind, bedeutet das eine unnötige Investition von Zeit für Dich als Arbeitgeber, da Du auf den Bericht der gesetzlichen Krankenkasse warten und abgleichen musst. Dieser Prozess ist bei den Krankenkassen selbst zumeist nicht digitalisiert, somit fehleranfälliger und mit Wartezeiten verbunden. Als Unternehmen musst Du daher selbst die Termine und Fristen für Feedback koordinieren. Ein Zeitaufwand, den niemand vergütet. Die übers Jahr zusammengerechnete Zeit, um elektronische AUs abzurufen und betriebsintern zu verarbeiten, ist nichts anderes als eine Verschwendung von Kapital. Doch Du kannst dieser Verschwendung aus dem Weg gehen und Deine Zeit für wichtigere Dinge aufbringen. Privatärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für alle Mitarbeitenden können Dich als Online-Krankschreibungen, hierbei unterstützen. Privatpatienten sind von den gesetzlichen Neuregelung zur eAU nämlich nicht betroffen und können ihren AU-Schein weiterhin bei ihrem Arbeitgeber vorlegen. Wenn Du also Kassenpatienten wie Privatpatienten behandelst, eingeübte Prozesse bewahrst, wirst Du auch in Zukunft genauso wenig Arbeitsaufwand haben wie zuvor. Kein zusätzlicher Mehraufwand durch die eAU. Denn auch Kassenpatienten können sich problemlos ein privatärztliches Attest von einem Arzt ausstellen lassen und verschaffen ihrem Arbeitgeber damit Vorteile. Kein Warten auf ein ärztliches Attest, keine Ungewissheit über Krankheit und Dauer der Erkrankung des Mitarbeiters, Planungssicherheit und kein zusätzlicher Zeitaufwand.

Was bedeutet das für Dich als Arbeitgeber?

Derzeit ist für privatversicherte Beschäftigte keine eAU vorgesehen. Das bedeutet, dass Mitarbeiter ihrem Arbeitgeber den privatärztlichen AU-Schein weiterhin in Papierform vorlegen müssen. Wenn Du als Arbeitgeber privatärztliche AU-Scheine auch von Deinen kassenärztlich betreuten Mitarbeitern akzeptierst, sparst Du viel Zeit und Aufwand, und schließlich auch Geld. Hier liegt also Deine Chance als Arbeitgeber, dem ganzen Stress durch die eAU-Neuregelung aus dem Weg zu gehen, indem Du einfach DrAnsay AU im Unternehmen akzeptierst!

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Haseeb
Haseeb
1 Jahr zuvor

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ACHTUNG: Suchtgefahr!

Falls Du süchtig bist oder wirst, findest Du Hilfe z. B. hier.

10 % bis 30 % (Fußnoten 1 & 2) der Cannabis-Konsumenten werden süchtig, d. h. sie können nicht aufhören, Cannabis zu konsumieren, obwohl es gesundheitliche und soziale Probleme verursacht.
Die Suchtgefahr ist bei Personen größer, die Cannabis häufiger und bereits als Jugendliche konsumieren.(3)
Süchtige haben auch ein höheres Risiko für andere negative Folgen, wie z. B. Probleme mit der Aufmerksamkeit, dem Gedächtnis und dem Lernen.

Folgende Anzeichen deuten auf eine Cannabis-Sucht hin (4):

- Verlangen nach Cannabis oder Entzugserscheinungen ohne Cannabis.
- Erfolgloser Versuch, mit dem Cannabiskonsum aufzuhören.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es körperliche oder psychische Probleme verursacht.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es Vernachlässigung oder sonstige Probleme mit Familie, Freunden oder Kollegen verursacht.
- Cannabiskonsum in riskanten Situationen, z. B. beim Autofahren.
- Mehr Cannabiskonsum als beabsichtigt oder viel Zeit mit Cannabis zu verbringen.
- Das Bedürfnis, mehr Cannabis zu konsumieren, um den gleichen Rausch zu erleben.

(1) Lopez-Quintero C, de los Cobos JP, Hasin DS, et al. Probability and predictors of transition from first use to dependence on nicotine, alcohol, cannabis, and cocaine: Results of the National Epidemiologic Survey on Alcohol and Related Conditions (NESARC). Drug and Alcohol Dependence. 2011;115(1-2):120-130.
(2) Hasin DS, Saha TD, Kerridge BT, et al. Prevalence of marijuana use disorders in the United States between 2001-2002 and 2012-2013. JAMA Psychiatry. 2015;72(12):1235-1242.
(3) Winters KC, Lee C-YS. Likelihood of developing an alcohol and cannabis use disorder during youth: association with recent use and age. Drug and Alcohol Dependence. 2008;92(1-3):239-247.
(4) American Psychiatric Association. Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (5th ed). Washington, DC; 2013.

WICHTIG:

Du kannst im folgenden Fragebogen für diese „5 Min. AU“ ohne Gespräch eine Arzt-Adresse in allen deutschen Städten auswählen, die dann auch auf Deiner deutschen Krankschreibung steht.

Falls Dein Arbeitgeber jedoch streng ist, wähle auf der Startseite lieber die AU per Videochat mit deutschem Arzt inkl. 100% Lohngarantie!:

Denn Dein Arbeitgeber kann einen Unterschied der „5 Min. AU“ zur normalen AU vom Praxisarzt nur erkennen, falls er so misstrauisch ist, dass er bei der Ärztekammer vergeblich nachfragt. Alle Privatärzte für die „5 Min. AU“ sind nämlich international tätig und daher nur im Ausland registriert.
Deren Krankschreibungen sind aber rechtlich genauso gültig wie von einem deutschen Arzt, da das Gesetz nur eine „ärztliche Bescheinigung“ fordert, also ohne Beschränkung auf den Ort der Arztzulassung (§ 5 Absatz 1, Satz 2 EntgFG).
Zur Aufklärung Deines Arbeitgebers sende ihm gern unser Info-Schreiben. Zudem gibt es vereinzelt Gerichte, die im Streitfall den Beweiswert einer AU mit Videochat viel höher bewerten, da sie behaupten, die Videochat-Pflicht für Kassenärzte gelte auch für Privatärzte.