Krank an Feiertagen? So bekommst Du Deine Entgeltfortzahlung und Krankschreibung

Inhalt

Es ist ärgerlich genug, krank zu werden. Aber wenn es dann ausgerechnet an einem Feiertag passiert, kann das besonders frustrierend sein. Schließlich hat man sich auf eine freie Zeit gefreut und vielleicht schon Pläne gemacht. Aber keine Sorge, es gibt einige Dinge, die Du tun kannst, um Dich besser zu fühlen und Deine Situation zu verbessern. In diesem Blogartikel erfährst Du alles, was Du wissen musst, wenn Du an einem Feiertag krank wirst. Dabei geht es vor allem darum, welche Rechte und Pflichten Du als Arbeitnehmer hast und wie Du Dich verhalten solltest, um das Beste aus der Situation zu machen.

Natürlich hoffen wir alle, dass es nicht so weit kommt und dass Du die Feiertage gesund genießen kannst. Aber falls es doch passiert, solltest Du gut vorbereitet sein. Deshalb lies jetzt weiter und erfahre alles Wichtige rund um das Thema Krankheit an Feiertagen.

Falls Du an einem Feiertag eine Krankschreibung für Dich brauchst, sind wir für Dich da. Während in Deiner Stadt möglicherweise keine Praxis mehr offen haben mag, bieten wir Dir die Möglichkeit bequem u.a. per Videochat einen Arzt zu erreichen, um Deine Krankschreibung zu erhalten. Falls Du also grade eine Krankschreibung brauchst, findest Du unser Angebot hier:

Gesetzliche Grundlagen der Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Wenn Du als Arbeitnehmer an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten musst, stellt sich die Frage, ob Du dafür Entgeltfortzahlung erhältst. Die Antwort darauf findest Du in § 2 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). Dieses Gesetz regelt die Pflicht des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie bei Arbeitsausfall infolge eines Feiertages. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gilt nur für gesetzliche Feiertage, die durch Bundes- und Landesgesetze angeordnet sind.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt, dass an diesen Feiertagen im Grundsatz ein Arbeitsverbot besteht. Arbeitnehmer dürfen an diesen Tagen also grundsätzlich nicht zur Arbeit herangezogen werden. Sollte der Arbeitgeber dennoch Arbeit an einem Feiertag anordnen, hat der Arbeitnehmer im Krankheitsfall auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 2 Abs. 1 EFZG.

Wichtig ist jedoch, dass Du nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast, wenn Du tatsächlich an diesem Tag gearbeitet hättest. Wenn Du beispielsweise an diesem Tag ohnehin aufgrund von Freizeit, Überstunden oder Teilzeit nicht gearbeitet hättest, besteht auch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Auch unentschuldigtes Fehlen am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach einem Feiertag führt zum Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung. Es muss also eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit oder ein tatsächlicher Arbeitsausfall aufgrund des Feiertags vorliegen.

Es gibt jedoch auch Feiertage, die nicht bundeseinheitlich geregelt sind. Wenn Du als Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit Betrieben in verschiedenen Bundesländern oder mit wechselnden Einsatzorten oder Reisetätigkeit arbeitest, sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse am Arbeitsort maßgeblich für die Feiertage. Das bedeutet, dass der Sitz des Arbeitgebers oder der Wohnort des Arbeitnehmers nicht ausschlaggebend ist, sondern der tatsächliche Arbeitsort.

Kirchliche Feiertage, die nicht gleichzeitig gesetzliche Feiertage sind, fallen nicht unter das EFZG. In einigen Bundesländern haben Arbeitnehmer jedoch nach Landesgesetzen einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Religionsausübung. Ausländische Feiertage gelten in Deutschland nicht. In Deutschland beschäftigte ausländische Arbeitnehmer müssen daher an einem Tag, der nur in ihrem Heimatland ein Feiertag ist, ihrer Arbeitspflicht nachkommen.

Das Gleiche gilt auch für deutsche Arbeitnehmer eines deutschen Unternehmens, die im Ausland eingesetzt werden. Diese haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 2 EFZG. Deutsche gesetzliche Feiertage begründen kein Arbeitsverbot im Ausland. Ausländische gesetzliche Feiertage erfasst das Entgeltfortzahlungsgesetz auch nicht, wenn auf den Arbeitnehmer im Ausland deutsches Arbeitsrecht anzuwenden ist.

Höhe des Feiertagsentgelts

Wenn Du an einem Feiertag arbeiten musst und Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast, stellt sich die Frage, wie hoch das Feiertagsentgelt eigentlich ausfällt. Hier gibt es einige wichtige Faktoren zu berücksichtigen.

Grundsätzlich hast Du Anspruch auf ein Feiertagsentgelt in der Höhe Deines durchschnittlichen Arbeitsentgelts. Das heißt, dass Dein Arbeitgeber Dein regelmäßiges Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen vor dem Feiertag zusammenrechnet und durch die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden teilt. Das Ergebnis ist Dein durchschnittliches Arbeitsentgelt, welches als Grundlage für die Berechnung des Feiertagsentgelts dient.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen das Feiertagsentgelt niedriger ausfällt als das durchschnittliche Arbeitsentgelt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Du an einem Feiertag, an dem Du eigentlich arbeitsfrei hättest, kurzfristig und unvorhergesehen zu Arbeit herangezogen wirst. In diesem Fall steht Dir lediglich das Grundentgelt für die geleistete Arbeitszeit zu.

Es ist wichtig zu beachten, dass es auch tarifvertragliche Regelungen geben kann, die das Feiertagsentgelt regeln und von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen. Informiere Dich deshalb unbedingt darüber, welche Regelungen für Dich gelten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Du bei Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen grundsätzlich Anspruch auf ein Feiertagsentgelt in der Höhe Deines durchschnittlichen Arbeitsentgelts hast. Allerdings können Ausnahmen und tarifvertragliche Regelungen die Höhe des Feiertagsentgelts beeinflussen.

Unsere Online Krankschreibung

Wir von Dr. Ansay wissen, dass Feiertage eine schwierige Zeit sein k̦nnen, insbesondere wenn man krank wird und eine Krankschreibung ben̦tigt. Viele Arztpraxen haben an Feiertagen geschlossen und man muss oft lange auf einen Termin warten. Aus diesem Grund bieten wir unseren Patienten eine einfache und schnelle L̦sung Рdie Online Krankschreibung.

Unsere telemedizinische Lösung ermöglicht es Dir, Dich von zu Hause aus per Videoanruf mit einem unserer Ärzte zu verbinden und eine Krankschreibung zu erhalten. Das spart Dir Zeit und Mühe, da Du nicht in eine Arztpraxis gehen musst.

Unser Online-Service ist auch sehr benutzerfreundlich. Du kannst Deine Krankschreibung in nur wenigen Schritten erhalten. Alles, was Du tun musst, ist Dich auf unserer Website anzumelden und Deine Symptome zu beschreiben. Unsere Ärzte werden dann Deinen Fall überprüfen und Dich umgehend kontaktieren, um Dir eine Krankschreibung auszustellen.

Unsere Online Krankschreibung ist eine ideale Lösung für Menschen, die schnell eine Krankschreibung benötigen und nicht warten können, bis die Arztpraxen wieder geöffnet sind. Es ist auch eine großartige Option für diejenigen, die aufgrund von Arbeits- oder familiären Verpflichtungen keine Zeit haben, persönlich zum Arzt zu gehen. Mit unserem Service kannst Du jederzeit und überall eine Krankschreibung erhalten – auch an Feiertagen.

Fazit

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Entgeltfortzahlung an Feiertagen gesetzlich geregelt ist und es Ausnahmen gibt, in denen kein Anspruch darauf besteht. Die Höhe des Feiertagsentgelts hängt vom Arbeitsvertrag und der Arbeitszeit ab. In diesen Situationen kann unsere Online Krankschreibung eine praktische Alternative sein, da viele Praxen an Feiertagen geschlossen sind.

Benötigst Du also einen AU-Schein? Dann checke unser Angebot aus und klicke hier:

Loading

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments

Mehr zu diesen Themen findest Du auch auf unserem Instagram – oder Telegram Channel.

Hinweis: Dieser journalistische Beitrag ohne jegliche Haftung enthält keine Heilversprechen, Werbung oder ärztliche Beratung.

Trage Dich jetzt hier mit Deiner Emailadresse ein und erhalte alle Audios und Infos zu den Lunchtime Friends.

ACHTUNG: Suchtgefahr!

Falls Du süchtig bist oder wirst, findest Du Hilfe z. B. hier.

 

10 % bis 30 % (Fußnoten 1 & 2) der Cannabis-Konsumenten werden süchtig, d. h. sie können nicht aufhören, Cannabis zu konsumieren, obwohl es gesundheitliche und soziale Probleme verursacht.
Die Suchtgefahr ist bei Personen größer, die Cannabis häufiger und bereits als Jugendliche konsumieren.(3)
Süchtige haben auch ein höheres Risiko für andere negative Folgen, wie z. B. Probleme mit der Aufmerksamkeit, dem Gedächtnis und dem Lernen.

Folgende Anzeichen deuten auf eine Cannabis-Sucht hin (4):

- Verlangen nach Cannabis oder Entzugserscheinungen ohne Cannabis.
- Erfolgloser Versuch, mit dem Cannabiskonsum aufzuhören.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es körperliche oder psychische Probleme verursacht.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es Vernachlässigung oder sonstige Probleme mit Familie, Freunden oder Kollegen verursacht.
- Cannabiskonsum in riskanten Situationen, z. B. beim Autofahren.
- Mehr Cannabiskonsum als beabsichtigt oder viel Zeit mit Cannabis zu verbringen.
- Das Bedürfnis, mehr Cannabis zu konsumieren, um den gleichen Rausch zu erleben.

 

(1) Lopez-Quintero C, de los Cobos JP, Hasin DS, et al. Probability and predictors of transition from first use to dependence on nicotine, alcohol, cannabis, and cocaine: Results of the National Epidemiologic Survey on Alcohol and Related Conditions (NESARC). Drug and Alcohol Dependence. 2011;115(1-2):120-130.
(2) Hasin DS, Saha TD, Kerridge BT, et al. Prevalence of marijuana use disorders in the United States between 2001-2002 and 2012-2013. JAMA Psychiatry. 2015;72(12):1235-1242.
(3) Winters KC, Lee C-YS. Likelihood of developing an alcohol and cannabis use disorder during youth: association with recent use and age. Drug and Alcohol Dependence. 2008;92(1-3):239-247.
(4) American Psychiatric Association. Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (5th ed). Washington, DC; 2013.

WICHTIG:

Du kannst im folgenden Fragebogen für diese „5 Min. AU“ ohne Gespräch eine Arzt-Adresse in allen deutschen Städten auswählen, die dann auch auf Deiner deutschen Krankschreibung steht.

Falls Dein Arbeitgeber jedoch streng ist, wähle auf der Startseite lieber die AU per Videochat mit deutschem Arzt inkl. 100% Lohngarantie!:

Denn Dein Arbeitgeber kann einen Unterschied der „5 Min. AU“ zur normalen AU vom Praxisarzt nur erkennen, falls er so misstrauisch ist, dass er bei der Ärztekammer vergeblich nachfragt. Alle Privatärzte für die „5 Min. AU“ sind nämlich international tätig und daher nur im Ausland registriert.
Deren Krankschreibungen sind aber rechtlich genauso gültig wie von einem deutschen Arzt, da das Gesetz nur eine „ärztliche Bescheinigung“ fordert, also ohne Beschränkung auf den Ort der Arztzulassung (§ 5 Absatz 1, Satz 2 EntgFG).
Zur Aufklärung Deines Arbeitgebers sende ihm gern unser Info-Schreiben. Zudem gibt es vereinzelt Gerichte, die im Streitfall den Beweiswert einer AU mit Videochat viel höher bewerten, da sie behaupten, die Videochat-Pflicht für Kassenärzte gelte auch für Privatärzte.