
Cannabis ausschließlich auf den berauschenden Effekt zu reduzieren, würde das breite Spektrum der Heilmöglichkeiten dieser vielseitigen Pflanze völlig außer Acht lassen. Medizinisches Cannabis wurde bereits weit vor unserer Zeitrechnung als Heilmittel genutzt und kann durch die heutige moderne Forschung bestens erforscht und eingesetzt werden. Und es muss auch gar nicht teuer sein. Erfahre hier alles, was du über medizinisches Cannabis wissen musst.
Cannabis: DIE Heilpflanze gegen Schmerzen
Die Erfolgsstory von medizinischem Cannabis geht weit zurück in der Zeitgeschichte. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Cannabis als Heilpflanze schon seit Tausenden von Jahren in allen Kulturkreisen Anwendung fand. In der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) wurde Cannabis als Heilkraut bereits weit vor unserer Zeitrechnung genutzt. Auch in alten Lehrschriften rund um den Globus findet der Einsatz von Cannabis bei Schmerzen, steifen Gelenken, Entzündungen, Geschwüren und Hautausschlägen immer wieder Erwähnung. Im 19. Jahrhundert fand medizinisches Cannabis auch offiziell Einzug in die europäische Pharmakologie. Der irische Arzt William O’Shaughnessy konnte während seiner Zeit in Kalkutta mannigfaltig die heilende Wirkung von Cannabis, im damaligen Indien ein Volksheilmittel, beobachten und seine Erkenntnisse durch Forschungen in Europa untermauern. So veröffentlichte er 1839 eine der ersten umfangreichen Arbeiten zur medizinischen Wirkung und Verwendung von Cannabis. Er setzte es erfolgreich bei Krämpfen, Menstruationsschmerzen und Rheuma ein. Durch seine Pionierarbeit entwickelte sich medizinisches Cannabis auch in Europa zu einem gern genutzten Heilmittel.
Unterschätzte Heilwirkung
Aufgrund der zum Teil berauschenden Wirkung, wurde Cannabis Anfang des 20. Jahrhunderts im ersten internationalen Opium-Abkommen leider ein Platz eingeräumt, und befand sich somit irrtümlich auf gleicher Stufe wie Heroin, Opium und Kokain. Die Forschungen zum medizinischen Cannabis wurden in dieser Zeit streng durch gesetzliche Reglementierungen eingedämmt. Durch die parallel einsetzende Entwicklung chemischer Wirkstoffe wie Acetylsalicylsäure (ASS) zu dieser Zeit, wurde Cannabis als Heilmittel zusätzlich ins Abseits gedrängt.
Erst in den 1960er-Jahren nahm die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit medizinischem Cannabis wieder Fahrt auf. Die Entschlüsselung der chemischen Zusammensetzung des Hauptwirkstoffs von Cannabis, das sog. Tetrahydrocannabinol (THC), ermöglichte weitreichendes Verständnis der Wirkung dieser Heilpflanze. In den 1990er-Jahren wurde das endogene Cannabinoid-System charakterisiert und erforscht. So wurden spezifische Bindestellen für Cannabinoide im Gehirn nachgewiesen und belegten auf eindeutig wissenschaftliche Weise den Wirkungshorizont von medizinischem Cannabis.
Eine der ersten Studien, die eine Anti-Tumor-Eigenschaft von Cannabis offenlegte, sollte im Jahr 1974 eigentlich die Gefahren des Hanfgewächses aufdecken. Stattdessen gab es positive Wirkungsweisen zu dokumentieren. Statt diese Ergebnisse zu verbreiten und weiter zu erforschen, wurden die Forschungsgelder gestrichen und weitere Untersuchungen unterbunden. Erst im Jahre 2000 wurde diese Forschung von Dr. Manuel Guzman, Professor für Biochemie an der Universität Madrid, wieder aufgenommen. So konnte er die Tumorverkleinerung bei Mäusen durch medizinisches Cannabis nachweisen.
Medizinisches Cannabis zu therapeutischen Zwecken

Im 21. Jahrhundert rückte der therapeutische Wert des medizinischen Cannabis immer mehr in den Fokus der Wissenschaftler und die medizinische Forschung wurde intensiviert. Seit der erstmaligen Isolierung des Wirkstoffs THC wurden zahlreiche weitere Wirkstoffe in Cannabis festgestellt.
Cannabidiol, kurz CBD, gehört neben THC wohl zu den bekanntesten Inhaltsstoffen des Cannabis. Der sogenannte Entourage-Effekt besagt, dass die in Cannabis enthaltenen Substanzen, weit über 500 wurden bereits entdeckt, in Verbindung eine zielgerichtetere Wirkung aufweisen, als die isolierten Stoffe allein.
Die Pharmaindustrie hat bereits Medikamente auf Basis von Cannabis auf den Markt gebracht. Darunter Sativex, der erste Vollpflanzenextrakt, der als Spray verschreibungspflichtig bei mittelschwerer bis schwerer Spastik in der Mundhöhle, beispielsweise bei Multipler Sklerose, eingesetzt wird. Andere Medikamente enthalten synthetisierte Wirkstoffe von medizinischem Cannabis. Die Wirkung hier weicht allerdings von der des reinen Cannabis ab.
So ist der Gebrauch der puren Pflanze, maßgeblich der Blüten, bei allerlei Beschwerden den synthetischen Medikamenten vorzuziehen. Äußerliche und innerliche Anwendung durch Öle und auch die Inhalation durch diverses Rauchwerkzeug sind gängige Indikationsmaßnahmen.
2017 ist medizinisches Cannabis in Deutschland legalisiert worden und durch DrAnsay kann sich jeder leidende Patient gemeinsam mit unseren Ärzten selbstbestimmt für eine Cannabis-Therapie entscheiden.
Kosten für medizinisches Cannabis
Kann ich mir medizinisches Cannabis überhaupt leisten? Noch immer ist es so, dass die Krankenkasse nicht automatisch die Kosten für eine Cannabis-Therapie übernimmt. Individuelle Entscheidungen sind hier sicher immer im Bereich des Möglichen. Gerade für Langzeit-Patienten ist die Kostenübernahme sehr wahrscheinlich. Man sollte sich als Neupatient jedoch darüber bewusst sein, dass man die Kosten für die heilbringende Cannabis-Therapie anfangs zunächst selbst trägt, bis die Krankenkasse einer Erstattung nach erfolgreichem Kostenübernahme-Antrag zustimmt.
Wie viel kostet es also?
Je nach Wirkungsgrad und Bezugsquelle können die Preise pro Gramm erheblich variieren. Ab 8,- € pro Gramm ist medizinisches Cannabis bereits erhältlich. Zum Beispiel hier. Sollte man auf einen höheren Wirkstoff-Gehalt angewiesen sein, lohnt sich der Weg zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Gerade wenn andere Therapieformen ausgeschöpft sind und der Leidensweg kein Ende findet, ist es ratsam, sich genauestens zu informieren, welche Vorgaben zur Kostenübernahme einer Cannabis-Therapie die eigene Krankenkasse angibt und die Vorgehensweise mit dem behandelnden Arzt zu besprechen.
Lass dich gern dazu und anderen Themen von unserem Arzt Oskar Salomon beraten.
*Eine Online Behandlung ist nur möglich, wenn je nach Einzelfallprüfung ein persönlicher Kontakt zwischen PatientIn und Arzt nicht nötig ist, insb. zur Einhaltung berufsrechtlicher Voraussetzungen gemäß § 630a II BGB und gemäß Berufsordnung für Ärzte.
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