Ob Sommer oder Winter, wir wollen auch ab und zu mal reisen! Du als Cannabis-Patient bist dir unsicher, ob und wie du dein medizinisches Cannabis mit in den Urlaub nehmen darfst? Wie du mit medizinischem Cannabis durch Europa reisen kannst, worauf du im Koffer achten und was du sonst noch wissen musst, rund ums Reisen mit Cannabis auf Rezept, liest du hier.
Reisen als Cannabis-Patient
Wir reisen, weil wir etwas anderes als das Gewohnte erleben wollen. Strand oder Schnee, exotisches Essen oder fremde Kulturen. Doch mindestens eine Sache darf bitte wie Zuhause sein: als Cannabis-Patient jederzeit auf medizinisches Cannabis zurückgreifen zu können. Denn egal, welche Diagnose du hast, du solltest deinen Urlaub nicht mit Schmerzen oder anderen Symptomen verbringen müssen.
Doch was in Deutschland legal ist, unterliegt in anderen Ländern mitunter enorm abweichenden gesetzlichen Regelungen. Daher ist es notwendig, dich vor Reiseantritt über die Gesetzmäßigkeiten in deinem Reiseland zu informieren.
In den Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommen (zurzeit: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) ist die Mitnahme von medizinischem Cannabis unabhängig der dortigen Gesetzeslage für deutsche Urlauber mit minimalem Aufwand möglich.
Hierfür musst du lediglich eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte und vom Gesundheitsamt beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitführen. Dieses Dokument belegt, dass du dich nach geltendem Recht deines Heimatlandes nicht strafbar machst, wenn du dein medizinisches Cannabis mitnimmst, auch wenn in dem jeweiligen europäischen Reiseland eine andere Rechtslage gültig ist.
Mit medizinischem Cannabis easy durch Europa reisen. So gehts:
Das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhältliche Formular lässt du von deinem Arzt ausfüllen und sendest es zur Beglaubigung selbstständig ans örtliche Gesundheitsamt.
Bei DrAnsay kannst du nun auch bei jedem Rezept über medizinisches Cannabis, eine von unseren Ärzten vorausgefüllte Bescheinigung erhalten. Einfach im Check-out Bereich den Haken setzen! Wir füllen den ärztlichen Teil aus, schicken es dir zu und du trägst deine persönlichen Daten selbst ein, da wir keine sensiblen Daten von dir erheben. Danach musst du das Formular nur noch beim Gesundheitsamt beglaubigen lassen.
Die dort beglaubigte Bescheinigung hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 30 Tagen, in denen du sorglos mit medizinischem Cannabis im Schengenraum reisen kannst.
Auch Berufspendler, die beispielsweise in Österreich oder in der Schweiz arbeiten, können diese Möglichkeit nutzen: Einfach bei jeder monatlichen Bestellung gleich die vorausgefüllte Reisebescheinigung mit ordern und natürlich immer vom Gesundheitsamt beglaubigen lassen. So lässt sich verordnetes medizinisches Cannabis vom Patienten völlig legal und ohne Probleme über europäischen Grenzen transportieren.
Medizinisches Cannabis in den Koffer oder ins Handgepäck?
Bei Flugreisen in eines der derzeit 26 europäischen Länder des Schengener Abkommens gehört dein medizinisches Cannabis sowie alle nötigen Utensilien, die zur Medikation gebraucht werden, und die entsprechenden Formulare definitiv ins Handgepäck. Am besten übersichtlich verpackt und griffbereit, um unnötige Verzögerungen beim Check-in zu vermeiden.
International reisen als Cannabis-Patient
Die Mitnahme von medizinischem Cannabis auf internationalen Reisen kann sich etwas komplizierter gestalten. Die gesetzlichen Regelungen in Ländern außerhalb der Schengen Region unterscheiden sich zum Teil gravierend von unseren deutschen Gesetzen. So gibt es Länder außerhalb Europas, wo der Besitz kleinster Mengen Cannabis hohe Geldstrafen, Gefängnis oder Schlimmeres zur Folge haben kann.
Deshalb ist es notwendig, sich vor einer internationalen Reise als Cannabis-Patient umfangreich zu informieren, wie die Regelungen rund um medizinisches Cannabis im jeweiligen Reiseland gestaltet sind. Mancherorts sind es Importgenehmigungen, die eingeholt werden müssen oder Mengenbegrenzungen, die es zu beachten gilt, oder gar ein komplettes Cannabis Verbot, was die Mitnahme von medizinischem Cannabis in dieses Land unmöglich macht. Zur eindeutigen Klärung der jeweiligen Rechtslage empfehlen wir und das BfArM die Kontaktaufnahme zur jeweiligen diplomatischen Vertretung des Ziellandes in Deutschland, deren Kontaktadressen auf der Webseite des auswärtigen Amtes zu finden sind.
Gut informieren ist die Devise!
Zusammenfassend kann also gesagt sein, dass im Schengenraum mit amtlich beglaubigten entsprechenden Dokumenten medizinisches Cannabis im Reisegepäck absolut kein Problem darstellt. Als Cannabis-Patient musst du also im Urlaub in Europa auf deine Therapie nicht verzichten. Vor Reisen ins internationale Ausland solltest du dich allerdings genauestens informieren, in welchem Umfang im jeweiligen Land medizinisches Cannabis erlaubt ist und welche Dokumente du benötigst. Im Zweifelsfall vielleicht einfach ein anderes Ziel wählen. Wir wünschen dir unbeschwerte Reisen mit medizinischem Cannabis im Reisegepäck! Sichere dir jetzt deine vorausgefüllte Reisebescheinigung von DrAnsay.