Darf man als Cannabis-Patient Auto fahren? – Das ärztliche Attest zur Fahrbescheinigung

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Wenn Du Patient einer Cannabis-Therapie bist oder mit dem Gedanken spielst, eine Cannabis-Therapie zu starten, dann interessiert Dich bestimmt die Frage, ob Du zukünftig auf das Autofahren verzichten musst. In diesem Blogartikel wollen wir darüber informieren, was Du als Autofahrer beachten musst, wenn Du eine Cannabis-Therapie beginnst und Dir erklären, wie Du ein ärztliches Attest fürs Autofahren erhältst. Interessierst Du Dich zudem dafür, wie Du eine Cannabis-Therapie beginnen kannst, informiere Dich hier:

Wann wird ein ärztliches Attest für die Fahrbescheinigung benötigt?

Wenn es um das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr geht, ist die körperliche und geistige Fitness des Fahrers von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund gibt es in vielen Ländern Vorschriften, die ein ärztliches Attest für die Fahrbescheinigung verlangen, wenn es irgendeinen Verdacht auf jegliche Art einer Beeinträchtigung des Fahrers gibt. Doch in welchen Fällen ist ein solches Attest erforderlich?

In Deutschland ist das Fahrerlaubnisrecht in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Die FeV sieht beispielsweise vor, dass für bestimmte Fahrerlaubnisklassen immer auch ein ärztliches Attest verlangt wird. Das betrifft insbesondere die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE, also die Klassen für den LKW- und Busverkehr. Die Fahrer in diesen Fahrzeugklassen brauchen also beispielsweise immer auch ein ärztliches Attest unabhängig davon, ob sie unter bestimmten Krankheiten leiden.

Neben den Fahrerlaubnisklassen gibt es auch bestimmte Krankheitsbilder, bei denen ein ärztliches Attest für die Fahrbescheinigung verlangt wird. Diese sind in der Anlage 4 der FeV aufgeführt und umfassen zum Beispiel:

  • Epilepsie
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Diabetes mellitus
  • Erkrankungen des Nervensystems
  • Sehstörungen

Die genauen Anforderungen und Bedingungen für die Ausstellung eines ärztlichen Attests können je nach Fahrerlaubnisklasse unterschiedlich sein. In der Regel müssen jedoch bestimmte Untersuchungen und Tests durchgeführt werden, um die körperliche und geistige Verfassung des Fahrers zu überprüfen.

Auch Cannabis-Patienten sind davon betroffen. Solltest Du als Autofahrer also eine Cannabis-Therapie beginnen, brauchst Du genau wie Menschen mit Epilepsie-Erkrankung oder Lkw-Fahrer ein ärztliches Attest für die Fahrbescheinigung und musst dieses beim Fahren mit Dir führen. Wie Du siehst, bist Du also mit dieser Notwendigkeit nicht alleine.

Lass Dich dazu gerne kostenlos und unverbindlich individuell beraten in unserer nächsten Fragerunde mit unserem Cannabis Arzt Oskar Salomon.

Was beinhaltet ein ärztliches Attest für die Fahrbescheinigung?

Für ein ärztliches Attest zur Fahrbescheinigung brauchst Du eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU. Eine MPU erhältst Du an einer offiziellen MPU-Stelle. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat auf ihrer Webseite eine Übersicht veröffentlicht aller zugelassenen MPU-Stellen, die Du Dir hier ansehen kannst, entweder geordnet nach Postleitzahl oder nach Träger.

Während der ärztlichen Untersuchung wird der Arzt Dir Fragen zu Deiner Krankheitsgeschichte, zu Deinem Cannabiskonsum und zu Deiner Cannabis-Behandlung stellen. Es ist wichtig, dem Arzt alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine genaue Beurteilung zu ermöglichen.

Im psychologischen Gespräch werden daraufhin ähnliche Fragen gestellt wie bei einer MPU für Lkw-Fahrer oder Epileptiker, um festzustellen, ob der Betroffene sich seiner Verantwortung als Fahrer bewusst ist und in der Lage ist, sich im Straßenverkehr sicher und verantwortungsvoll zu verhalten.

Auch im Reaktionstest müssen Cannabis-Patienten die gleichen Tests wie andere Betroffene absolvieren, um ihre kognitiven Fähigkeiten und Reaktionszeiten unter Beweis zu stellen.

Fazit

Ein ärztliches Attest für die Fahrbescheinigung ist eine wichtige Maßnahme zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Es sorgt dafür, dass Fahrer, die aufgrund von Krankheiten oder Einschränkungen ein erhöhtes Risiko im Straßenverkehr darstellen, von der Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen werden.

Sollte die Einschätzung des Arztes jedoch sein, dass Deine Fahrtüchtigkeit nicht entsprechend eingeschränkt ist, um Dich vom Autofahren auszuschließen, dann steht dem Attest für Deine Fahrbescheinigung nichts mehr im Wege.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, kurz DVR, rät Cannabis-Patienten übrigens für den Beginn ihrer Therapie komplett ab, Auto zu fahren, und zwar auch jenen, die es mit ärztlichem Attest eigentlich dürften. Der DVR spricht davon, dass besonders zu Beginn noch verstärkt unerwünschte Nebenwirkungen auftreten könnten und es vor allem die Eingewöhnungsphase sei, die sich besonders negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirkt. Zudem könne eine zu hohe Dosierung für Probleme sorgen oder auch die Kombination mit anderen Medikamenten.

Vollständig anders stellt sich dies natürlich bei der Einnahme von CBD dar. CBD (Cannabidiol) ist eine der vielen chemischen Verbindungen, die in der Hanfpflanze vorkommen. Es ist ein nicht-psychoaktives Cannabinoid, was bedeutet, dass es nicht die berauschende Wirkung hervorruft, die mit THC verbunden ist, wodurch es problemlos vor dem Autofahren konsumiert werden kann.

Interessierst Du Dich dafür, wie Du eine Cannabis-Therapie beginnen kannst, informiere Dich hier:

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ACHTUNG: Suchtgefahr!

Falls Du süchtig bist oder wirst, findest Du Hilfe z. B. hier.

 

10 % bis 30 % (Fußnoten 1 & 2) der Cannabis-Konsumenten werden süchtig, d. h. sie können nicht aufhören, Cannabis zu konsumieren, obwohl es gesundheitliche und soziale Probleme verursacht.
Die Suchtgefahr ist bei Personen größer, die Cannabis häufiger und bereits als Jugendliche konsumieren.(3)
Süchtige haben auch ein höheres Risiko für andere negative Folgen, wie z. B. Probleme mit der Aufmerksamkeit, dem Gedächtnis und dem Lernen.

Folgende Anzeichen deuten auf eine Cannabis-Sucht hin (4):

- Verlangen nach Cannabis oder Entzugserscheinungen ohne Cannabis.
- Erfolgloser Versuch, mit dem Cannabiskonsum aufzuhören.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es körperliche oder psychische Probleme verursacht.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es Vernachlässigung oder sonstige Probleme mit Familie, Freunden oder Kollegen verursacht.
- Cannabiskonsum in riskanten Situationen, z. B. beim Autofahren.
- Mehr Cannabiskonsum als beabsichtigt oder viel Zeit mit Cannabis zu verbringen.
- Das Bedürfnis, mehr Cannabis zu konsumieren, um den gleichen Rausch zu erleben.

 

(1) Lopez-Quintero C, de los Cobos JP, Hasin DS, et al. Probability and predictors of transition from first use to dependence on nicotine, alcohol, cannabis, and cocaine: Results of the National Epidemiologic Survey on Alcohol and Related Conditions (NESARC). Drug and Alcohol Dependence. 2011;115(1-2):120-130.
(2) Hasin DS, Saha TD, Kerridge BT, et al. Prevalence of marijuana use disorders in the United States between 2001-2002 and 2012-2013. JAMA Psychiatry. 2015;72(12):1235-1242.
(3) Winters KC, Lee C-YS. Likelihood of developing an alcohol and cannabis use disorder during youth: association with recent use and age. Drug and Alcohol Dependence. 2008;92(1-3):239-247.
(4) American Psychiatric Association. Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (5th ed). Washington, DC; 2013.

WICHTIG:

Du kannst im folgenden Fragebogen für diese „5 Min. AU“ ohne Gespräch eine Arzt-Adresse in allen deutschen Städten auswählen, die dann auch auf Deiner deutschen Krankschreibung steht.

Falls Dein Arbeitgeber jedoch streng ist, wähle auf der Startseite lieber die AU per Videochat mit deutschem Arzt inkl. 100% Lohngarantie!:

Denn Dein Arbeitgeber kann einen Unterschied der „5 Min. AU“ zur normalen AU vom Praxisarzt nur erkennen, falls er so misstrauisch ist, dass er bei der Ärztekammer vergeblich nachfragt. Alle Privatärzte für die „5 Min. AU“ sind nämlich international tätig und daher nur im Ausland registriert.
Deren Krankschreibungen sind aber rechtlich genauso gültig wie von einem deutschen Arzt, da das Gesetz nur eine „ärztliche Bescheinigung“ fordert, also ohne Beschränkung auf den Ort der Arztzulassung (§ 5 Absatz 1, Satz 2 EntgFG).
Zur Aufklärung Deines Arbeitgebers sende ihm gern unser Info-Schreiben. Zudem gibt es vereinzelt Gerichte, die im Streitfall den Beweiswert einer AU mit Videochat viel höher bewerten, da sie behaupten, die Videochat-Pflicht für Kassenärzte gelte auch für Privatärzte.