So wird die geplante Cannabis-Legalisierung in Deutschland aussehen

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Es war die Neuigkeit der letzten Tage. Cannabis wird unter gewissen Einschränkungen bald legal sein! Tatsächlich haben Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Agrarminister Cem Özdemir die neuen Pläne zur Legalisierung von Cannabis vorgestellt, die auf zwei „Säulen“ basieren sollen. Die Pläne sind zwar weniger weitreichend als ursprünglich erwartet und werfen Fragen auf, sorgen aber nichtsdestoweniger bei uns für Freudensprünge.

In diesem Blogartikel werden wir uns mit der geplanten Legalisierung befassen und Dir helfen die, vorgelegten Pläne besser zu verstehen. Außerdem klären wir, was es mit diesen zwei Säulen auf sich hat, von denen alle nun reden.

Erste Säule: Privater & gemeinschaftlicher, nicht-gewinnorientierter Eigenanbau

Bei der ersten Säule dieses Gesetzesentwurfes geht es um nicht-gewinnorientierte Vereine, vielen von euch besser bekannt als Cannabis Social Clubs (CSC). Diese nicht-gewinnorientierte Vereinigungen dürfen unter engen, klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben. Die Mitglieder sollten möglichst aktiv in der Vereinigung mitwirken. Eine Mitwirkung von Mitarbeitern der Vereinigungen beim Anbau ist zulässig, eine Beauftragung Dritter mit dem Anbau wird hingegen ausgeschlossen. Solltest Du interessiert sein an der Mitgliedschaft eines solchen Cannabis Social Clubs empfehlen wir Dir unserem beizutreten, um Dir schnellstmöglich Deinen Zugang zu Cannabis zu sichern.

Die Zulassung und Überwachung erfolgen durch Landesbehörden in Bezug auf die Einhaltung der Mengen-, Qualitäts- und Jugendschutzvorgaben und mit Stichproben und Besuchen vor Ort. Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Abgabe von Genusscannabis, Samen und Stecklingen an Mitglieder von den Vereinigungen erhoben wurden, dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken verwendet werden. Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinigungen ist untersagt.

Bußgelder, Zulassungsentzug bzw. Geld-/Freiheitsstrafen bei mehrfachen Verstößen sind möglich. Die Anbau- und Erntemengen sind auf Bedarfsdeckung ausgerichtet. Dabei gibt es sogar Berichts- und Dokumentationspflichten zu erzeugten und abgegebenen Mengen. 

Die Anzahl der Mitglieder je Vereinigung wird auf max. 500 begrenzt, mit einem Mindestalter von 18 Jahren und Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Die Anzahl der Vereinigungen kann dann aber noch nach Bevölkerungsdichte begrenzt werden.

Eine Führung der Vereinigung ist nur durch natürliche Personen möglich, deren Zuverlässigkeit überprüft wurde. Die Vereinigung wird nach den Grundsätzen des Vereinsrechts geleitet. Eine persönliche Haftung des Vorstands der Vereinigung bei Vermögensschäden oder der Verletzung von behördlichen Auflagen soll nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit erfolgen.

Die Beschaffung von Saatgut für den (Erst-)Anbau in den Vereinigungen wird ermöglicht. Die Importmöglichkeit von Saatgut aus Drittstaaten wird geprüft. Die Abgabe des geernteten Cannabis (Blüten) ist ausschließlich an Mitglieder erlaubt. Maximal dürfen pro Clubmitglied 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat abgegeben werden.

Wir von Dr. Ansay sind bereits seit längerem Fan des Konzepts der Cannabis Social Clubs. Im September 2022 gründeten wir nämlich Deutschlands ersten Cannabis Social Club, bei dem wir viele von euch schon kennenlernen durften.

Auch darfst Du einen privaten Eigenanbau bei Dir zu Hause betreiben. Dabei darfst Du maximal 3 weibliche blühende Pflanzen anbauen, musst aber darauf achten, dass diese vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt sind. 

Zweite Säule: Regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten

Die Idee hinter dieser zweiten Säule ist es, ein wissenschaftlich begleitetes, regional und zeitlich begrenztes Modellvorhaben umzusetzen. Hierbei sollen Unternehmen die Produktion, den Vertrieb und die Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene in einem lizensierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht werden. Diese Säule soll dazu dienen, die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich zu untersuchen.

Das heißt, Cannabis wird in entsprechenden Fachgeschäften in bestimmten Städten an Erwachsene frei verkäuflich sein. Die Projektlaufzeit beträgt fünf Jahre ab Einrichtung der Lieferkette. Es gilt zudem eine räumliche Begrenzung auf Abgabestellen und erwachsene Einwohner bestimmter Kreise/Städte in mehreren Bundesländern. 

Das Modellvorhaben wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Erkenntnisse werden den europäischen Partnern und der EU-Kommission zur Verfügung gestellt. Auch der Gesundheits- und Jugendschutz folgt dem Eckpunktepapier vom 26. Oktober 2022.

Wann kommt die geplante Legalisierung?

Nach der Verkündigung dieser Hammer Neuigkeit fragen sich nun viele Deutsche, wann die Legalisierung von Cannabis endlich kommt. Das Bundesgesundheitsministerium hat gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium, dem Bundesjustizministerium, dem Bundeslandwirtschaftsministerium, dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Auswärtigen Amt Eckpunkte erarbeitet, die die EU- und völkerrechtlichen Grenzen berücksichtigen. Diese bilden die Basis für einen Gesetzentwurf, den die Bundesregierung „kurzfristig“ vorlegen will.

Sobald die Regierung das Gesetz verabschiedet hat, muss es noch durch den Bundestag und den Bundesrat. Grünen-Politiker Cem Özdemir gibt jedoch zu verstehen, dass die Ampelkoalition versuchen wird, das Gesetz so zu gestalten, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss. In diesem Fall könnten die Bundesländer lediglich Einspruch erheben und die Umsetzung des Gesetzes verzögern.

Ein genauer Zeitpunkt ist somit noch nicht abzusehen. Es bleibt dementsprechend abzuwarten, wie schnell das Gesetz durch die Instanzen geht und wann die Menschen in Deutschland endlich legal Cannabis konsumieren dürfen. 

Alles auf einen Blick

  • Eigenanbau max. 3 Pflanzen
  • Eigenbedarf max. 25 Gramm
  • Modellprojekte in manchen Städten mit Geschäften, in denen man Cannabis kaufen können wird
  • Cannabis Social Club (nicht-gewinnorientierte Vereine) in denen Du als Mitglied Cannabis bekommen kannst, auch wenn Deine Stadt kein Teil des Modellprojektes ist
  • Maximal dürfen pro Clubmitglied 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat abgegeben werden.

Selbstverständlich halten wir Dich weiterhin auf dem Laufenden und bleiben mindestens genauso gespannt wie Du. Besonders in Anbetracht der Pläne empfehlen wir Dir besonders unseren Cannabis Social Club für sich zu entdecken:

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ACHTUNG: Suchtgefahr!

Falls Du süchtig bist oder wirst, findest Du Hilfe z. B. hier.

 

10 % bis 30 % (Fußnoten 1 & 2) der Cannabis-Konsumenten werden süchtig, d. h. sie können nicht aufhören, Cannabis zu konsumieren, obwohl es gesundheitliche und soziale Probleme verursacht.
Die Suchtgefahr ist bei Personen größer, die Cannabis häufiger und bereits als Jugendliche konsumieren.(3)
Süchtige haben auch ein höheres Risiko für andere negative Folgen, wie z. B. Probleme mit der Aufmerksamkeit, dem Gedächtnis und dem Lernen.

Folgende Anzeichen deuten auf eine Cannabis-Sucht hin (4):

- Verlangen nach Cannabis oder Entzugserscheinungen ohne Cannabis.
- Erfolgloser Versuch, mit dem Cannabiskonsum aufzuhören.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es körperliche oder psychische Probleme verursacht.
- Cannabis zu konsumieren, obwohl es Vernachlässigung oder sonstige Probleme mit Familie, Freunden oder Kollegen verursacht.
- Cannabiskonsum in riskanten Situationen, z. B. beim Autofahren.
- Mehr Cannabiskonsum als beabsichtigt oder viel Zeit mit Cannabis zu verbringen.
- Das Bedürfnis, mehr Cannabis zu konsumieren, um den gleichen Rausch zu erleben.

 

(1) Lopez-Quintero C, de los Cobos JP, Hasin DS, et al. Probability and predictors of transition from first use to dependence on nicotine, alcohol, cannabis, and cocaine: Results of the National Epidemiologic Survey on Alcohol and Related Conditions (NESARC). Drug and Alcohol Dependence. 2011;115(1-2):120-130.
(2) Hasin DS, Saha TD, Kerridge BT, et al. Prevalence of marijuana use disorders in the United States between 2001-2002 and 2012-2013. JAMA Psychiatry. 2015;72(12):1235-1242.
(3) Winters KC, Lee C-YS. Likelihood of developing an alcohol and cannabis use disorder during youth: association with recent use and age. Drug and Alcohol Dependence. 2008;92(1-3):239-247.
(4) American Psychiatric Association. Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (5th ed). Washington, DC; 2013.

WICHTIG:

Du kannst im folgenden Fragebogen für diese „5 Min. AU“ ohne Gespräch eine Arzt-Adresse in allen deutschen Städten auswählen, die dann auch auf Deiner deutschen Krankschreibung steht.

Falls Dein Arbeitgeber jedoch streng ist, wähle auf der Startseite lieber die AU per Videochat mit deutschem Arzt inkl. 100% Lohngarantie!:

Denn Dein Arbeitgeber kann einen Unterschied der „5 Min. AU“ zur normalen AU vom Praxisarzt nur erkennen, falls er so misstrauisch ist, dass er bei der Ärztekammer vergeblich nachfragt. Alle Privatärzte für die „5 Min. AU“ sind nämlich international tätig und daher nur im Ausland registriert.
Deren Krankschreibungen sind aber rechtlich genauso gültig wie von einem deutschen Arzt, da das Gesetz nur eine „ärztliche Bescheinigung“ fordert, also ohne Beschränkung auf den Ort der Arztzulassung (§ 5 Absatz 1, Satz 2 EntgFG).
Zur Aufklärung Deines Arbeitgebers sende ihm gern unser Info-Schreiben. Zudem gibt es vereinzelt Gerichte, die im Streitfall den Beweiswert einer AU mit Videochat viel höher bewerten, da sie behaupten, die Videochat-Pflicht für Kassenärzte gelte auch für Privatärzte.